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LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch einer studentischen Aushilfe als Kassiererin / Verkäuferin auf Zahlung des Entgelts einer Vollzeitarbeitnehmerin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer studentischen Aushilfe als Kassiererin / Verkäuferin auf Zahlung des Entgelts einer Vollzeitarbeitnehmerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 14.05.1998 - 10 Ca 315/97
- LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81
Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Stets muß in umfassender Würdigung des Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, geprüft werden, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Beweiserleichterungen zu knüpfen (BGH, 29.06.1982, VI ZR 33/81 , BGHZ 84, 312 m.w.N.).Angesichts dieses eindeutigen Willen des Gesetzgebers, kommt eine Prüfung, ob die deliktische Einstandspflicht des Arbeitgebers, der gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 verstößt, sinnvoll und im Lichte des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems geboten ist oder ob die schützenswerten Interessen des Geschädigten ausreichend anderweitig abgesichert sind (…vgl. dazu BGH, NJW 1980, S. 1792 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 169/79] ; BGHZ 84, 312 ), nicht in Betracht.
- BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79
StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Ein Schutzgesetz liegt also nur dann vor, wenn der Gesetzgeber beabsichtigte, an eine Verletzung der Norm gerade einen individuellen deliktischen Schadenersatzanspruch zu knüpfen oder wenn bei mangelnder Erkennbarkeit eines derartigen gesetzgeberischen Willens ein solcher Schadenersatzanspruch sinnvoll und im Lichte des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems geboten erscheint (vgl. auch BGH, 05.02.1980, VI ZR 169/79 , NJW 1980, S. 1792 , ebenso MK-Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823, Rz. 162).Angesichts dieses eindeutigen Willen des Gesetzgebers, kommt eine Prüfung, ob die deliktische Einstandspflicht des Arbeitgebers, der gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 verstößt, sinnvoll und im Lichte des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems geboten ist oder ob die schützenswerten Interessen des Geschädigten ausreichend anderweitig abgesichert sind (vgl. dazu BGH, NJW 1980, S. 1792 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 169/79] ; BGHZ 84, 312 ), nicht in Betracht.
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Ob die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen ... vergleichbare Tätigkeiten wie die Klägerin ausübten, oder ob sie höherwertige Tätigkeiten verrichteten, die eine höhere Vergütung rechtfertigten (vgl. BAG, 19.08.1992, 5 AZR 513/91 , AP Nr. 102 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung ), kann auch in diesem Zusammenhang dahinstehen.
- BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Die der Klägerin als Teilzeitbeschäftigter gewährte größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ist kein Grund für eine geringere Entlohnung (BAG, 12.06.1996, 5 AZR 960/94 , AP Nr. 4 zu § 611 BGB - Werkstudent ). - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Nur so läßt sich die Tendenz zu einer Haftungserweiterung auf alle Vermögensschäden über den Umweg des § 823 Abs. 2 BGB , durch die die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird, vermeiden (BGH, 08.06.1976, VI ZR 50/75 , BGHZ 66, 388 ). - BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Eine Ungleichbehandlung von Teilzeitarbeitnehmern, die nach diesen Maßstäben mit Vollzeitbeschäftigten vergleichbar sind, "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, 29.01.1992, 5 AZR 518/90 , AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985 ). - BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
Arbeitnehmer sind damit bereits dann vergleichbar im Sinne von § 2 Abs. 1 BeschFG 1985, wenn das vom Arbeitgeber angewandte Regelwerk ihre verschiedenen Tätigkeiten erfaßt (BAG, 12.01.1994, 5 AZR 6/93 , AP Nr. 112 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung ). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin
- BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91
Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98
§ 314 ZPO entfaltet für das Berufungsgericht daher keine Bindungswirkung dahin, daß neuer Tatsachenvortrag der Parteien nicht zu prüfen wäre (BGH, 20.05.1992, IV ZR 105/91 , NJW-RR 1992, S. 1214 ).
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Mai 1999 - 16 a Sa 2078/98 - aufgehoben.