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   KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19 - 162 Ss 16/19   

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https://dejure.org/2019,17413
KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19 - 162 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,17413)
KG, Entscheidung vom 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19 - 162 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,17413)
KG, Entscheidung vom 07. März 2019 - 3 Ws (B) 51/19 - 162 Ss 16/19 (https://dejure.org/2019,17413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Toleranzabzug, ProVida

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 StVO, § 46 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren ProViDa 2000

  • bussgeldsiegen.de

    Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa 2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 3
    Voraussetzungen der Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren ProViDa 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Welcher Toleranzabzug bei Provida? 5 % reichen auf jeden Fall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa 2000

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Verfahrensrüge ist der Inhalt des verwerteten Beweismittels wiederzugeben und darüber hinaus darzutun, dass dieses Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGH wistra 1990, 197; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 3 Ws (B) 317/18 - Ott in KK-StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 79), insbesondere nicht durch einen Vorhalt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 f.; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367, 368 m.w.N.; Ott a.a.O.).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 3 Ws (B) 258/18 - und 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rdn. 27d).
  • KG, 19.11.2018 - 3 Ws (B) 258/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen für die

    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 3 Ws (B) 258/18 - und 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rdn. 27d).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Verfahrensrüge ist der Inhalt des verwerteten Beweismittels wiederzugeben und darüber hinaus darzutun, dass dieses Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGH wistra 1990, 197; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 3 Ws (B) 317/18 - Ott in KK-StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 79), insbesondere nicht durch einen Vorhalt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 f.; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367, 368 m.w.N.; Ott a.a.O.).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 246/03

    Geschwindigkeitsmessung mit "Provida Proof Electronic PDRS-1245"

    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Dieser Toleranzspielraum erfasst alle gerätetypischen Betriebsfehlerquellen, auch Abweichungen, die sich beispielsweise durch Reifenverschleiß und Reifendruck ergeben (Senat, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 Ws (B) 550/14 - BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 ObOWi 246/03 - beide juris).
  • KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 3 Ws (B) 258/18 - und 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rdn. 27d).
  • KG, 17.10.2014 - 3 Ws (B) 550/14
    Auszug aus KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
    Dieser Toleranzspielraum erfasst alle gerätetypischen Betriebsfehlerquellen, auch Abweichungen, die sich beispielsweise durch Reifenverschleiß und Reifendruck ergeben (Senat, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 Ws (B) 550/14 - BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 ObOWi 246/03 - beide juris).
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Denn mit dem vom Amtsgericht vorgenommenen Sicherheitsabschlag in Höhe von 10 Prozent sind mögliche Messfehler infolge dieses Reifenwechsels ausgeglichen worden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. März 2019 - 3 Ws (B) 51/19 - und vom 25. Januar 2002 - 2 Ss 292/01 - 3 Ws (B) 5/02 -, beide juris):.
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