Rechtsprechung
   EuGH, 20.11.1979 - 162/78   

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EuGH, 20.11.1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,1500)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,1500)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,1500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Wagner / Kommission

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFENDER RECHTSAKT - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZWECK DES KLAGERECHTS

  • EU-Kommission

    Wagner / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abgaben auf Zuckerexporte; Währungsausgleich bei Zuckerexporten; Berechnung von Ausfuhrerstattung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1380/75/EWG Art. 4 Abs. 3; ; EWGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFENDER RECHTSAKT - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZWECK DES KLAGERECHTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sinn der Vorschrift des EWGVtr Art 173 Abs 2; Durchführungsvorschriften für den Währungskoeffizienten, der auf in nationaler Währung im Rahmen von Exportausschreibungen, insbesondere für Zucker, zugeschlagene Erstattungen anwendbar ist; Anwendung des Koeffizienten als ...

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.05.1978 - 108/77

    Wagner / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    Die Firma Wagner ist die Klägerin in einem noch immer beim Finanzgericht Hamburg anhängigen Rechtsstreit, der auf Vorlagebeschluß dieses Gerichts zum Urteil des Gerichtshofes vom 24. Mai 1978 in der Vorabentscheidungssache 108/77 (Wagner/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1978, 1187) geführt hat.

    Aus den in seinem Urteil vom 24. Mai 1978 (Rechtssache 108/77, Wagner/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1978, 1187) dargelegten Gründen beantwortete der Gerichtshof die erwähnte Frage wie folgt:.

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    Die Kommission trägt vor, der Gerichtshof habe in seinen Urteilen in den Rechtssachen 98/78 und 99/78 (Racke und Decker, Slg. 1979, 69 und 101) die Möglichkeit einer rückwirkenden Anwendbarkeit belastender Rechtsakte bestätigt.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    Diese Exporteure seien nicht nur aufgrund tatsächlicher Umstände, sondern aufgrund der Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften zur Durchführung der Regelung über die Ausfuhr von Weißzucker bestimmbar gewesen (vgl. Rechtssachen 106-107/63, Töpfer, Slg. 1965, 547; Rechtssachen 41-44/70, International Fruit Co., Slg. 1971, 411; Rechtssachen 100/74, bereits angeführt, und 112/77, Töpfer, Slg. 1978, 1019).
  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    So habe etwa der Gerichtshof in den Rechtssachen 63/69 (Cie. française commerciale et financière, Slg. 1970, 205) und 101/76 (Koninklijke Scholten Honig, Slg. 1977, 797) eine Argumentation, wie sie die Klägerinnen verwendeten, zurückgewiesen.
  • EuGH, 03.05.1978 - 112/77

    Töpfer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    Diese Exporteure seien nicht nur aufgrund tatsächlicher Umstände, sondern aufgrund der Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften zur Durchführung der Regelung über die Ausfuhr von Weißzucker bestimmbar gewesen (vgl. Rechtssachen 106-107/63, Töpfer, Slg. 1965, 547; Rechtssachen 41-44/70, International Fruit Co., Slg. 1971, 411; Rechtssachen 100/74, bereits angeführt, und 112/77, Töpfer, Slg. 1978, 1019).
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    In der Rechtssache 100/74 (CAM, Slg. 1975, 1393) sei dagegen ein individuelles Betroffensein bejaht worden, weil die angegriffene Bestimmung ausschließlich die.
  • EuGH, 16.04.1970 - 63/69

    Compagnie française commerciale und financière / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.1979 - 162/78
    So habe etwa der Gerichtshof in den Rechtssachen 63/69 (Cie. française commerciale et financière, Slg. 1970, 205) und 101/76 (Koninklijke Scholten Honig, Slg. 1977, 797) eine Argumentation, wie sie die Klägerinnen verwendeten, zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   AG Aichach, 19.03.1979 - F 162/78   

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https://dejure.org/1979,27011
AG Aichach, 19.03.1979 - F 162/78 (https://dejure.org/1979,27011)
AG Aichach, Entscheidung vom 19.03.1979 - F 162/78 (https://dejure.org/1979,27011)
AG Aichach, Entscheidung vom 19. März 1979 - F 162/78 (https://dejure.org/1979,27011)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78   

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https://dejure.org/1979,10828
Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,10828)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,10828)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 162/78 (https://dejure.org/1979,10828)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    KG in Firma Hans-Otto Wagner GmbH Agrarhandel und KG in Firma Schlüter & Maack GmbH & Co. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Währungsausgleichsbeträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.05.1978 - 108/77

    Wagner / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    Die Klage ist eine Konsequenz aus der Rechtssache 108/77, Wagner/Hauptzollamt Hamburg-Jonas (Slg. 1978, 1187), mit der, wie Sie sich erinnern werden, der Gerichtshof sich aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg zu befassen hatte.

    Mit der vorliegenden Klage greifen Wagner und Schlüter die Gültigkeit der Verordnung Nr. 1837/78 der Kommission vom 13. Juli 1978 an, welche die dritte in einer Reihe von vier Verordnungen ist, die die Kommission aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 108/77 erlassen hat.

    Sie werden sich erinnern, daß die Rechtssache 108/77 die Anwendbarkeit von Artikel 4 Absatz 3 der Kommissionsverordnung Nr. 1380/75 auf Ausfuhrerstattungen für Zucker in den Fällen betraf, in denen diese Erstattungen aufgrund von Ausschreibungen festgesetzt worden sind.

    Er enthält die folgenden Feststellungen: "Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in der Rechtssache 108/77 erklärt, daß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1380/75 in seiner gegenwärtigen Fassung im Zusammenhang mit der Verordnung (EWG) Nr. 2101/75 dahin auszulegen ist, daß die im Zuckersektor aufgrund einer Ausschreibung in nationaler Währung festgesetzte Ausfuhrerstattung nicht mit dem von der Kommission festgesetzten Währungskoeffizienten, der von dem Prozentsatz abgeleitet wird, anhand dessen der Währungsausgleich berechnet worden ist, zu multiplizieren ist.

    Der Hinweis darauf, daß die Anwendung der Währungskoeffizienten auf die aufgrund von Ausschreibungen festgesetzten Erstattungen unbedingt erforderlich ist, war ein Hinweis auf die Tatsache, daß - aus Gründen, die die Kommission uns in der Rechtssache 108/77 und erneut in dieser Rechtssache erläutert hat (und die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 108/77 wiedergegeben habe) - ihre Nichtanwendung zu einer ungleichen Behandlung der Exporteure aus verschiedenen Mitgliedstaaten führt, die bei der Teilnahme an einer Ausschreibung miteinander im Wettbewerb stehen.

    Die Verordnung sollte also eindeutig rückwirkend Anwendung finden, wobei eine Ausnahme nur für die Exporteure gelten sollte, die im Vertrauen auf das Urteil in der Rechtssache 108/77 vor dem Inkrafttreten der Verordnung Angebote unterbreitet hatten.

    Wie ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 108/77 dargelegt habe und wie die Kommission in ihren Ausführungen im vorliegenden Fall erneut erklärt hat, ist diese Verminderung erforderlich, um zu vermeiden, daß ein Exporteur aus einem Mitgliedstaat mit aufgewerteter Währung zweimal soviel erhält oder ein Exporteur aus einem Mitgliedstaat mit abgewerteter Währung zweimal soviel bezahlt wie der Betrag, der dem Prozentsatz entspricht, der zur Berechnung der Währungsausgleichsbeträge verwendet und der auf den Erstattungsbetrag angewandt wird.

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    wenn die Waren tatsächlich ausgeführt worden seien (Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75, Union Nationale des Coopératives Agricoles de Céréales .
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen ihrer Rechtsstellung und derjenigen der Inhaber von Ausfuhrlizenzen mit im voraus festgesetzter Erstattung, deren Klagen als zulässig betrachtet wurden (Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, und Rechtssache 88/76, Société pour l'Exportation des Sucres/Kommission, Slg. 1977, 709).
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen ihrer Rechtsstellung und derjenigen der Inhaber von Ausfuhrlizenzen mit im voraus festgesetzter Erstattung, deren Klagen als zulässig betrachtet wurden (Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, und Rechtssache 88/76, Société pour l'Exportation des Sucres/Kommission, Slg. 1977, 709).
  • EuGH, 10.12.1975 - 95/74

    Coopératives agricoles de céréales / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    a./Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, und Rechtssache 96/77, Bauche/Französische Zollverwaltung, Slg. 1978, 383).
  • EuGH, 15.02.1978 - 96/77

    Bauche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1979 - 162/78
    a./Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, und Rechtssache 96/77, Bauche/Französische Zollverwaltung, Slg. 1978, 383).
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