Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.1980 - 168/78   

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https://dejure.org/1980,465
EuGH, 27.02.1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 . STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsverfahren wegen der Besteuerung von Branntwein; Verbot einer Erhebung von mittelbaren und unmittelbaren Abgaben sowie inländischen Abgaben auf Waren zum Schutz der Produktionen; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren nach dem Maßstab eines ...

  • Judicialis

    EWG Art. 95, Art. 2; ; EWG Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 95, Art. 2; EWG Art. 169
    1. STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2634
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Diese Feststellungen entsprächen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787).

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. 1978, 1787) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung weit auszulegen in dem Sinne, daß sie alle steuerlichen Maßnahmen erfaßt, die die Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Erzeugnissen berühren könnten; folglich ist der Begriff der "gleichartigen Waren" hinreichend flexibel auszulegen.

    4 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen mehreren Gruppen alkoholischer Erzeugnisse haben sich die Parteien in allen Verfahren auf Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) berufen, das während deren Rechtshängigkeit erging.

    IC Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    In seinem Urteil vom 17. Februar 1976 (Rechtssache 45/75, Rewe, Slg. 1976, 181) hat der Gerichtshof entschieden, daß als gleichartig Waren anzusehen sind, die "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".

    Weiter verweist die Kommission auf die Definition der Gleichartigkeit, die der Gerichtshof in seinem Urteil Rewe (bereits zitiert) gegeben hat.

  • EuGH, 29.05.1974 - 185/73

    Hauptzollamt Bielefeld / König

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Die Maßgeblichkeit dieses Kriteriums sei im Urteil vom 29. Mai 1974 (Rechtssache 185/73, Hauptzollamt Bielefeld/König, Slg. 1974, 607) ausdrücklich anerkannt worden, in dem der Gerichtshof bei der Unterscheidung der Tarifstelle 22.09 A (Sprit) von der Tarifstelle 22.09 C V (andere alkoholische Getränke) darauf abgestellt habe, daß die alkoholischen Getränke "Aroma verleihende Bestandteile oder spezifische Geschmackseigenschaften" aufwiesen.
  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Auf mehrere Aspekte dieser Bestimmung ist der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 4. April 1968 (Rechtssache 27/67, Fink-Frucht, Slg. 1968, 333) eingegangen, wonach Artikel 95 Absatz 2 schon dann anwendbar ist, wenn das eingeführte Erzeugnis mit der geschützten inländischen Produktion bei einer oder mehreren wirtschaftlichen Verwendungen im Wettbewerb steht, auch wenn das Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit nach Artikel 95 Absatz 1 nicht voll gegeben ist.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Erklärungen der Firma Kupferberg Die Firma Kupferberg trägt vor, der Begriff der Gleichartigkeit, wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. S. 347) definiert habe, dürfe nicht wiederum aufgespaltet werden in unmittelbare und mittelbare Gleichartigkeit.
  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass jede Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe folgen könnte, beseitigt wird (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4, in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 4, und in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447, Randnr. 4).

    56 Hinzu kommt, dass finanzielle Belastungen unter Artikel 90 EG fallen, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehören, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. u. a. Urteile vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 11, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-17/91, Lornoy u. a., Slg. 1992, I-6523, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    Im Urteil in der Rechtssache 168/78 hat der Gerichtshof daher festgestellt, dass "es innerhalb der als Gesamtheit betrachteten Branntweine eine unbeschränkte Zahl von Getränken [gebe], die als .gleichartige Waren' im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 zu betrachten" seien und die übrigen Branntweine zumindest im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 EG-Vertrag in einem teilweisen oder potentiellen Wettbewerb mit den anderen Branntweinen stünden(28).

    23: - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 35).

    27: - Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Slg.1978, 1787, Randnr. 19), vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 5), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701, Randnr. 7) und vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84 (Kommission/Dänemark [Obstweine], Slg. 1986, 833, Randnr. 12).

    L 154, S. 2.34: - Vgl. die Definition in Artikel 4 der Richtlinie 59/95.35: - Jürgen von Troschke, Das Rauchen - Genuss und Risiko (1987), S. 73.36: - Urteil in der Rechtssache 168/78 (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 37).

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78, Kommission/Frankreich; 169/78, Kommission/Italien; 171/78, Kommission/Dänemark; und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81, Cogis/Amministrazione delle finanze dello Stato) zur Anwendung und Auslegung des Artikels 95 EWG-Vertrag seien auch im vorliegenden Fall anwendbar, da der Begriff der "gleichartigen Erzeugnisse" nicht je nachdem unterschiedlich ausgelegt werden könne, ob es sich um die Wettbewerbsbedingungen handele oder um staatlichen Protektionismus auf dem Wege finanzieller Maßnahmen.
  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

    Im übrigen sei die Argumentation, wonach nationale Verbrauchergewohnheiten Diskriminierungen ausländischer Erzeugnisse rechtfertigen könnten, im Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik) verworfen worden.

    Was die Gleichartigkeit und das Wettbewerbsverhältnis zwischen den erwähnten Erzeugnissen angeht, genügt es, auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 betreffend die Besteuerung von Branntwein zu verweisen, dem ein Verfahren zwischen denselben Parteien zugrunde lag.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    In seinen Urteilen vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347), 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385) und 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447) habe der Gerichtshof festgestellt, daß Artikel 95 anhand objektiver Kriterien anzuwenden sei, daß er keine Ausnahmen zulasse und daß er etwaigen politischen Erwägungen vorgehe.

    Der Gerichtshof habe in dem vorgenannten Urteil Rewe und im Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 347) ausgeführt, daß der GZT für die Frage der Gleichartigkeit zwar Anhaltspunkte liefern könne, letztlich aber nicht entscheidend sei.

    In der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 11 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof folgende Merkmale für bedeutsam gehalten :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 4/81

    Hauptzollamt Flensburg gegen Hermann C. Andresen GmbH & Co. KG. -

    Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, daß nach dem Urteil der Rechtssache 168/78 vom 26. Februar 1980 - Kommission der Europäischen.

    Gemeinschaften/Französische Republik - (Slg. 1980, 347) der Begriff "gleichartig" flexibel und weit auszulegen ist.

    b) Aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Alkohol konnte aber nach der Anfang 1976 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelung mit einer Abgabe in Höhe des für ablieferungsfreien Branntwein geltenden Aufschlags belastet werden, wenn es sich um gleichartige Erzeugnisse im Sinne des Urteils der Rechtssache 168/78 vom 26. Februar 1980 (Slg. 1980, 347) handelte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1980 - 152/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Werbung

    Wie aber das Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Französische Republik), in der es um die unterschiedliche französische Besteuerung von Branntwein aus Wein und Obst einerseits und Wacholder und anderen Kornbrannrwei-.

    das Vorliegen einer Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung ausreicht und daß weiterhin, wie ich in meinen Schlußanträgen zu der zuletzt zitierten Rechtssache 168/78 ausgeführt habe, ein solcher Trend andere Ursachen haben kann.

    Mögen diese Getränkearten sich auch geschmacklich unterscheiden, so bietet dieses Kriterium kein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal im Hinblick auf die Schädlichkeit der fraglichen Getränke, da dieses, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 168/78 ausgeführt hat, nach Ort und Zeit zu sehr schwankt, als daß es für sich allein eine hinreichend sichere Unterscheidungsgrundlage für die Abgrenzung liefern könnte.

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92

    Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel

    Selbst wenn man davon ausginge, daß sich die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer im Verhältnis zu aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtem Einweggeschirr und -besteck als eine - allerdings nicht den Hersteller oder Importeur treffende - Abgabe auf diese Waren darstellte, würde gegen das Ziel dieser Vorschrift, die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherzustellen (EuGH, 27.2.1980 - Rs 168/78 -, Slg. 1980, 347, 7.11.1989 - Rs 323/87 -, Slg. 1989, 2275) schon deswegen nicht verstoßen, weil die Steuer auf alle dem Steuertatbestand unterfallenden Steuergegenstände in gleicher Höhe völlig unabhängig von deren Herstellungsort erhoben wird.
  • EuGH, 30.10.1980 - 26/80

    Schneider-Import / Hautzollamt Mainz

    Die zu Artikel 95 ergangene Rechtsprechung sei vor kurzem besonders eindeutig durch die Urteile vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/ Französische Republik; Rechtssache 169/78, Kommission/Italienische Republik; Rechtssache 171/78, Kommission/ Königreich Dänemark) bestätigt worden, in denen der Gerichtshof insbesondere festgestellt habe, die im Urteil Hansen vom 10. Oktober 1978 dargelegten Erwägungen könnten nicht dahin gehend verstanden werden, daß sie eine unterschiedliche Besteuerung mit diskriminierendem oder Schutzcharakter rechtfertigten.

    Nach Artikel 95 müssen sich solche Vergünstigungen jedoch ohne Diskriminierung auch auf Branntweine aus anderen Mitgliedstaaten erstrecken." In einer Reihe von Urteilen, die am 27. Februar 1980 verkündet worden sind, hat der Gerichtshof diesen Standpunkt folgendermaßen bekräftigt: "Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden" (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81

    COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello

  • EuGH, 04.03.1986 - 106/84

    Kommission / Denmark

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1982 - 75/81

    Joseph Henri Thomas Blesgen gegen Belgischer Staat. - Maßnahmen gleicher Wirkung

  • EuGH, 07.05.1981 - 153/80

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98

    Socridis

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-230/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A.. - Wirkungen der

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer: Gesetzgebungskompetenz;

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 170/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 55/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93

    F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-306/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Vertragsverletzung eines

  • EuG, 19.06.1995 - T-107/94

    Christina Kik gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.

  • EuGH, 19.02.1998 - C-212/96

    Chevassus-Marche

  • EuGH, 18.04.1991 - C-230/89

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 04.03.1986 - 243/84

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-265/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82

    Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85

    Les Fils de Jules Bianco SA und J. Girard Fils SA gegen Directeur général des

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - C-105/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-327/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • BFH, 29.09.1987 - X R 16/80

    Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1983 - 319/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1981 - 153/80

    Rumhaus Hansen GmbH & Co gegen Hauptzollamt Flensburg. - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 46/80

    SpA Vinal gegen SpA Orbat. - Besteuerung von vergälltem Alkohol.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80

    Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1984 - 123/83

    Bureau national interprofessionnel du cognac gegen Guy Clair.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1982 - 314/81

    Procureur de la République und Comité national de défense contre l'alcoolisme

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78   

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https://dejure.org/1979,8352
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78 (https://dejure.org/1979,8352)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1979 - 168/78 (https://dejure.org/1979,8352)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1979 - 168/78 (https://dejure.org/1979,8352)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Besteuerung von Branntwein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    In diesem Sinne hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 181) unter anderem ausgeführt, daß der Anwendungsbereich dieser Norm nicht dahin ausgedehnt werden darf, daß sie einen Ausgleich zuließe zwischen einer steuerlichen Belastung, die ein eingeführtes Erzeugnis treffen soll, und einer Belastung anderer, etwa wirtschaftlicher Art, die das gleiche inländische Erzeugnis zu tragen hat.

    In seinem Urteil in der Rechtssache 45/75 (Rewe) präzisiert der Gerichtshof.

    Schließlich hat der Gerichtshof in der Rechtssache 45/75 (Rewe) unter ausdrücklicher Hervorhebung der Wichtigkeit formeller Kriterien auch materielle Bezugspunkte herangezogen, auf die im einzelnen noch einzugehen sein wird.

    Sie stützt sich dabei auf die Aussage des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe), wonach zur Bejahung oder Verneinung der Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 "die Abgaben für Erzeugnisse zu vergleichen [sind], die auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und.

    Wenn wir diese Argumente würdigen, ist zunächst in Erinnerung zu rufen, daß es zur Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 45/75 (Rewe) nicht darauf ankommt, ob die Waren denselben Ausgangsstoff enthalten, sondern vielmehr darauf, ob die Erzeugnisse auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen.

  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Eine solche Substituierbarkeit sieht der Gerichtshof dann als gegeben an, wenn das Inlandsprodukt mit der eingeführten Ware "im Hinblick auf eine oder mehrere wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeiten in Wettbewerb steht, ohne daß jedoch der Tatbestand der Gleichartigkeit im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 erfüllt ist" (vgl. Urteil in der Rechtssache 27/67, Fink-Frucht gegen Hauptzollamt München-Landsberger Straße, Urteil vom 4. April 1968, Slg. 1968, 333).

    Im Unterschied zum Verbot des Absatzes 1, der schon dann eingreift, wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt, verlangt Absatz 2, daß zusätzlich von der Ungleichbehandlung eine protektionistiselle Wirkung ausgehen muß (vgl. Rechtssache 27/67 -- Fink-Frucht).

    Gleichartigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist dann gegeben, "wenn Waren normalerweise steuerrechtlich, zollrechtlich oder statistisch - je nach Lage des Falles - unter die gleiche Bezeichnung einzuordnen sind" (vgl. Rechtssache 27/67 - Fink- Frucht).

    Daß diese Aufzählung auch nicht abschließend ist, ergibt sich bereits aus der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht), in der es heißt, daß "normalerweise" und "- nach Lage des Falles -" auf die genannten Kriterien abzustellen ist.

    F?±iden Fall, daß sich der Gerichtshof meinen Argumenten nicht anschließen sollte, sei lediglich noch angemerkt, daß, selbst wenn man die Gleichartigkeit der fraglichen Erzeugnisse verneint, diese zumindest "im Hinblick auf eine oder mehrere wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeiten in Wettbewerb [stehen]" (Rechtssache 27/67 - Fink-Frucht) und damit Substitutionsgüter im Sinne des Artikels 95 Absatz 2 sind.

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Dies kommt auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs deutlich zum Ausdruck, indem dieser zum Beispiel in der Rechtssache 148/77 (H. Hansen jun.

    Flensburg, Urteil vom 10. Oktober 1978, Slg. 1978, 1787) unter anderem hervorgehoben hat, daß das Gemeinschaftsrecht beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung und mangels einer Vereinheitlichung oder Angleichung der einschlägigen Bestimmungen es den Mitgliedstaaten nicht verbiete, bestimmten Arten von Branntwein oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen in der Form der Steuerbefreiung oder der Steuerermäßigung einzuräumen.

    Zweck der Vorschrift ist es, jegliche Diskriminierung im Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beseitigen (vgl. Rechtssache 148/77 - Hansen).

    weiteres Beispiel kann das Urteil in der Rechtssache 148/77 (Hansen) genannt werden, dem bekanntlich ein Aüsgangsrechtsstreit über die Besteuerung von eingeführtem überseeischem Rum zugrunde lag und in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß nach Artikel 95 die dem einheimischen Branntwein gewährten Vergünstigungen ohne Diskriminierung auch dem aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Branntwein zu gewähren sind.

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 185/83 (König) betont, bilden im Interesse der Rechtssicherheit und der Meßbarkeit des Verwaltungshandels die objektive Beschaffenheit und die Eigenschaften von Erzeugnissen das ausschlaggebende Kriterium für deren Einordnung in den Gemeinsamen Zolltarif.
  • EuGH, 15.10.1969 - 16/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Erwähnt sei hier zum Beispiel das Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission gegen Regierung der Italienischen Republik, Slg. 1969, 377), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verstoßen hat, indem sie bei der Einfuhr von Branntwein aus den übrigen Mitgliedstaaten die Grenzzölle und alle anderen in ihrem Hoheitsgebiet für Alkohol geltenden Abgaben auf der Grundlage eines Alkoholgehalts von mindestens 70 % erhoben hat, während die vergleichbaren inländischen Erzeugnisse nach dem tatsächlichen Alkoholgehalt besteuert wurden.
  • EuGH, 15.04.1970 - 28/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Wie sich aus der Rechtssache 28/69 (Kommission gegen Italienische Republik, Urteil vom 15. April 1970, Slg. 1970, 187) ergibt, in der nur auf eine steuerliche Klassifizierung abgestellt wird, möchte der Gerichtshof diese Einordnungen nicht kumulativ, sondern alternativ verstanden wissen.
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Die Vorschrift ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu den Artikeln 9, 12, 13 und 30 des EWG-Vertrags, indem sie die Lücke schließen soll, die nach dem Abbau der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung sowie dem Wegfall der mengenmäßigen Beschränkungen den Mitgliedstaaten zur Errichtung neuer Hindernisse verblieben sein könnte (vgl. Rechtssache 24/68, Kommission gegen Italienische Republik, Urteil vom 1. Juli 1969, Slg. 1969, 193).
  • EuGH, 22.06.1976 - 127/75

    Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Deshalb ist der Französischen Republik auch durchaus recht zu geben, wenn sie betont, daß die Mitgliedstaaten aufgrund der verbliebenen Steuerhoheit grundsätzlich für die steuerliche Klassifizierung von Waren zuständig sind und daher auch die Besteuerung von Branntweinen grundsätzlich unterschiedlich festlegen können (vgl. Rechtssache 127/75, Bobie Getränkevertrieb GmbH gegen Hauptzollamt Aachen-Nord, Urteil vom 22 Juni 1976, Slgl 1976, 1079).
  • EuGH, 13.03.1979 - 86/78

    Peureux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    In diesem Sinne hat sich jüngst der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 86/78 (Grandes Distilleries Peureux gegen Directeur des Services fiscaux de la Haute-Saône et du territoire de Beifort) ausgesprochen, in dem er hervorhebt, daß es Artikel 95 den Mitgliedstaaten zwar untersage, aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse höher zu belasten als einheimische Erzeugnisse, doch ihnen nicht verbiete, einheimische Erzeugnisse höher als eingeführte Erzeugnisse zu belasten.
  • EuGH, 04.04.1968 - 31/67

    Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
    Eine solche unterschiedliche Behandlung durch differenzierende innerstaatliche Normen fällt auf dem Gebiet der Steuern eindeutig in den Anwendungsbereich von Artikel 95, der gewährleisten soll, "daß die Erhebung von inländischen Abgaben in einem Mitgliedstaat nicht zu einer Belastung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten führt, welche höher ist als diejenige der gleichartigen inländischen Waren oder geeignet ist, andere einheimische Produktionen im Sinne von Absatz 2 des Artikels zu schützen" (vgl. Rechtssache 31/67, Firma August Stier gegen Hauptzollamt Hamburg-Ericus, Urteil vom 4. April 1968, Slg. 1968, 351).
  • EuGH, 20.02.1973 - 54/72

    Fonderie Officine Riunite / Vereinigte Kammgarn Spinnereien

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