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   OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20   

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https://dejure.org/2020,21515
OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20 (https://dejure.org/2020,21515)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2020 - 17 U 398/20 (https://dejure.org/2020,21515)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 17 U 398/20 (https://dejure.org/2020,21515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt muss bei einfacher Signatur auch sein eigenes beA nutzen! (IBR 2020, 560)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt muss bei einfacher Signatur auch sein eigenes beA nutzen! (IMR 2020, 433)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20
    Dies genügt nicht den Anforderungen des § 130 a Abs. 4 Nr. 2 ZPO (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. April 2019 - 11 U 146/18 -, juris Rn. 38 ff. mwN).
  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20
    Die Regelung des § 708 Nr. 10 Satz 2 ZPO, wonach in Zurückweisungsbeschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils ohne Sicherheitsleistung auszusprechen ist, gilt nicht für Verwerfungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 1 ZPO (MünchKomm-ZPO/Götz, 65. Aufl., § 708 Rn. 17; vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1993 - IV ZB 14/93 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 10 U 19/19 -, juris Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19

    Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20
    Die Regelung des § 708 Nr. 10 Satz 2 ZPO, wonach in Zurückweisungsbeschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils ohne Sicherheitsleistung auszusprechen ist, gilt nicht für Verwerfungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 1 ZPO (MünchKomm-ZPO/Götz, 65. Aufl., § 708 Rn. 17; vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1993 - IV ZB 14/93 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 10 U 19/19 -, juris Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 63/21

    Rückabwicklung einer Genussrechtsbeteiligung; Auslegung einer Rechtswahlklausel

    Nach § 130a Abs. 3 ZPO a.F. muss das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 17 U 398/20, Rn. 14, juris).
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