Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1974 - 177/73   

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https://dejure.org/1974,722
EuGH, 11.07.1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,722)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,722)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Reinarz / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ANHANG VII, ARTIKEL 6 ABSATZ 3
    1 . BEAMTE - WIEDEREINRICHTUNGSBEIHILFE - BETRAG - FESTSETZUNG - ANTRAG - ZEITPUNKT

  • EU-Kommission

    Reinarz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Betrages für Wiedereinrichtungsbeihilfe; Zeitpunkt der Antragstellung zur Berechnung der Wiedereinrichtungsbeihilfe; Begriff der Beschwerdemaßnahme; Übergang von der Personalordnung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zum Statut der ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 6 Abs. 3 des Anhangs VII; ; Personalordnung von 1956 Art. 12; ; Statut der Beamten der EGKS Art. 25; ; Statut der Beamten der EGKS Art. 90; ; Statut der Beamten ... der EGKS Art. 91 Abs. 2; ; Statut der Beamten der EGKS Art. 99 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - WIEDEREINRICHTUNGSBEIHILFE - BETRAG - FESTSETZUNG - ANTRAG - ZEITPUNKT

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1974 - 5/74
    Auszug aus EuGH, 11.07.1974 - 177/73
    gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften Verbundene Rechtssachen 177/73 und 5/74 Leitsätze.

    In den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74 ANDREAS REINARZ, ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. J. Hammerstein, zugelassen bei der Arrondissementsrechtbank Maastricht, Zustellungsbevollmächtiger: Gerichtsvollzieher F. Jansen, 21, rue Aldringen, Luxemburg Kläger und Antragsgegner im Zwischenstreit in der Rechtssache 5/74, gegen.

    KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, vertreten durch ihren Rechtsberater J. Griesmar als Bevollmächtigten, Beistand : Herr Seerp Ybema vom Juristischen Dienst, Zustellungsbevollmächtigter: Herr Pierre Lamoureux, Rechtsberater der Kommission, 4, boulevard Royal, Luxemburg, Beklagte und Antragstellerin im Zwischenstreit in der Rechtssache 5/74, wegen Aufhebung der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung der Beklagten über die Beschwerde des Klägers, mit der dieser die Feststellung begehrt hat, daß ihm beim Ausscheiden aus dem Dienst ein Anspruch auf Wiedereinrichtungsbeihilfe in Höhe des vierfachen Betrages seines letzten Monatsgrundgehalts zusteht,.

    Um dieser Einrede zuvorzukommen, hat der Kläger am 30. Januar 1974 eine neue Klage (5/74) eingereicht, gegen die hinsichtlich der Fristen keine Bedenken erhoben werden konnten.

    Mit einem am 6. März 1974 beim Gerichtshof eingegangenen besonderen Schriftsatz hat die Kommission gegenüber der Klage 5/74 eine prozeßhindernde Einrede erhoben.

    Für den Fall, daß die Einrede verworfen oder die Entscheidung über sie dem Endurteil vorbehalten werden sollte, hat die Kommission beantragt, der Gerichtshof möge davon ausgehen, daß die bereits in Beantwortung der Klage 177/73 zur Sache vorgetragenen Angriffs- und Verteidigungsmittel aufrechterhalten werden und mutatis mutandis als Erklärungen in der Rechtssache 5/74 gelten.

    Mai 1974 hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) beschlossen, die Entscheidung über die in der Rechtssache 5/74 erhobene Einrede dem Endurteil vorzubehalten.

    In der Rechtssache 5/74 erhält der Kläger seine in der Rechtssache 177/73 gestellten Anträge aufrecht.

    In ihrer Gegenerwiderung zur Rechtssache 177/73 und in ihrem Schriftsatz zum Zwischenstreit in der Rechtssache 5/74 erhebt die Beklagte eine weitere prozeßhindernde Einrede.

    Entscheidungsgründe 1 Mit seinen am 26. Oktober 1973 beziehungsweise am 30. Januar 1974 eingereichten Klagen in den Rechtssachen 177/73 und 5/74 erstrebt der Kläger die Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung seiner Beschwerde, die auf die Feststellung gerichtet war, daß ihm ein Anspruch auf eine Wiedereinrichtungsbeihilfe in Höhe des vierfachen Betrages seines letzten Monatsgrundgehalts zustehe.

    8/9 Die Kommission hat mit besonderem Schriftsatz im Zwischenstreit gegenüber der Klage 5/74 eine prozeßhindernde Einrede erhoben, für die sie in erster Linie anführt, der Kläger habe kein Interesse an der Festsetzung einer Wiedereinrichtungsbeihilfe, da er noch nicht umgezogen sei.

    Die gegenüber der Klage 5/74 erhobene prozeßhindernde Einrede ist daher zu verwerfen.

    Die Klage in der Rechtssache 5/74 ist daher als unbegründet abzuweisen.

    2. Die Klage 5/74 wird als unbegründet abgewiesen.

  • EuGH, 10.12.1969 - 32/68

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1974 - 177/73
    Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgehe, dürfe das die Klageerhebung rechtfertigende Interesse nicht nur abstrakt sein (vgl. Bauer/Kommission, 15/67 - Slg. 1967, 529; Grasselli/Kommission, 32/68 - Slg. 1969, 505).
  • EuG, 01.10.1991 - T-38/91

    Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    17 Das Schreiben vom 27. Juli 1990 stelle keine beschwerende Maßnahme dar, denn es sei nicht geeignet, unmittelbar eine bestimmte Rechtslage zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in den verbundenen Rechtssachen 173/73 und 5/74 (Reinarz/Kommission, Slg. 1974, 819).

    Dieser Antrag war im übrigen völlig zulässig, denn nach ständiger Rechtsprechung kann, da für die Einreichung eines Antrags im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 des Statuts keine Frist vorgesehen ist, einem Beamten kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß er bei der Anstellungsbehörde einen neuen gleichlautenden Antrag eingereicht hat, selbst wenn der Gerichtshof zuvor eine Klage, die den gleichen Gegenstand hatte, abgewiesen hat, dies aber nur deswegen, weil kein Verwaltungsverfahren vorangegangen war; dies lässt die Möglichkeit unberührt, auf die im Statut vorgesehenen Rechtsbehelfe zurückzugreifen, soweit dessen Anforderungen beachtet werden (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 29/80, Reinarz/Kommission, Slg. 1981, 1311).

  • EuGH, 08.03.2007 - C-237/06

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Entscheidung über die

    Außerdem hat der Gerichtshof den Begriff der beschwerenden Maßnahme im Sinne von Art. 90 des Statuts wiederholt dahin ausgelegt, dass darunter alle Maßnahmen fallen, die geeignet sind, unmittelbar eine bestimmte Rechtslage zu beeinträchtigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Dezember 1969, Grasselli/Kommission, 32/68, Slg. 1969, 505, Randnr. 4, vom 11. Juli 1974, Reinarz/Kommission, 177/73 und 5/74, Slg. 1974, 819, Randnr. 13, und vom 11. Juli 1985, Hattet u. a./Kommission, 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Slg.1985, 2459, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    26: - Urteile vom 11. Juli 1974 in den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74 (Reinarz/Kommission, Slg. 1974, 819), vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 4/74 (Scuppa/Kommission, Slg. 1975, 919) und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86 (Rousseau/Tribunal de Cuentas, Slg. 1988, 2705).
  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nach ständiger Rechtsprechung könnten als beschwerend nur solche Maßnahmen angesehen werden, die geeignet seien, unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers einzuwirken ( Urteil vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 26/63, Pistoj, Slg. 1964, 735, und Urteil vom 11. Juli 1974 in den Rechtssachen 177/73 und 5/74, Reinarz, Slg. 1974, 819, Randnr. 13 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84

    C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    r Rechtssache 32/68, Grasselli/Kommission, Slg. 1969, 505 Urteil vom 11. Juli 1974 in den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74, Rcinarz/Kommission, Slg 1974, 819,828.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1978 - 17/78

    Fausta Deshormes, geb. La Valle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Den von der Kommission angeführten Urteilen (Rechtssachen EuGH 9. Juli 1970 - Anneliese Fiehn/Kommission, 23/69 - Slg. 1970, 547, und - EuGH 11. Juli 1974 - Andreas Reinarz/Kommission, 5/74 - Slg. 1974, 819) kann jedenfalls nicht die These entnommen werden, eine Klärung bestimmter Fragen im Gerichtsverfahren könne nur dann angestrebt werden, wenn die Kläger einen entsprechenden Status, nämlich den ehemaliger Beamter, bereits erlangt hätten.
  • EuGH, 11.07.1985 - 66/83

    Hattet / Kommission

    in den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74, Reinarz/Kommission, Slg. 1974, 819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87

    Henri Maurissen und Gewerkschaftsbund gegen Rechnungshof der Europäischen

    - Urteil vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 26/63, Pistoj/ Kommission, Slg. 1964, 735; Urteil vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 78/63, Huber/Kommission, Slg. 1964, 787; Urteil vom 10. Dezember 1969 in der Rechtssache 32/68, Graselli/Kommission, Slg. 1969, 505; Urteil vom 11. Juli 1974 in den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74, Reinarz/Kommission, Slg. 1974, 819, 828; Urteil vom 21. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 269 und 292/84, Fabbro/Kommission, Slg. 1986, 2983.8 - Rechtssache 129/75, a. a. O., Randnr. 18.9 - Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 16/67, Slg. 1968, 435, 1. B.l, 3. Absatz, Hervorhebung von mir.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83

    Edmund Appelbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Sie haben den Begriff beschwerend im Sinne von Artikel 90 des Statuts stets so aufgefaßt, daß darunter jede Maßnahme fällt, die geeignet ist, unmittelbar eine bestimmte Rechtslage zu beeinflussen (unter anderem Rechtssache 5/74, Reinartz/Kommission, Slg. 1974, 819).
  • EuGH, 25.11.1976 - 122/75

    Küster / Parlament

    Die dienstliche Beurteilung erfülle indessen nicht die Begriffsmerkmale, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1974 in den verbundenen Rechtssachen 177/73 und 5/74 (Reinarz/Kommission, Slg. 1974, 819) hierfür aufgestellt habe.
  • EuGH, 12.11.1981 - 72/80

    Airola / Kommission

  • EuGH, 12.05.1977 - 31/76

    Macevicius / Parlament

  • EuG, 03.04.1990 - T-135/89

    Fred Pfloeschner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Zulässigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 252/81

    Margherita Macevicius, verehelichte Hebrant, gegen Europäisches Parlament. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 189/81

    Robert Bosmans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 153/85

    Carmen Trenti gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamter -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1976 - 122/75

    Berthold Küster gegen Europäisches Parlament.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1974 - 177/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5409
Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,5409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.07.1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,5409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - 177/73 (https://dejure.org/1974,5409)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Andreas Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1974 - 5/74
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1974 - 177/73
    Bei den Herren Reinarz und Becker (Verbundene Rechtssachen 177/73 und 5/74 und Rechtssache 10/74) handelt es sich um ehemalige Beamte der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die im Jahre 1952 beziehungsweise 1953 in den Dienst dieser Gemeinschaft getreten sind.

    II - Zur Zulässigkeit der Klagen 177/73 und 5/74.

    Daher frage ich mich, ob Sie nicht ebenso den Fall Reinarz entscheiden und die Anträge in der Rechtssache 5/74 gleichfalls als unbegründet abweisen können, wodurch sich ein Prozeßurteil erübrigen würde.

    die vom selben Kläger erhobene Klage 5/74 und die Klage 10/74 des Herrn Becker als unbegründet abzuweisen;.

  • EuGH, 11.07.1974 - 10/74

    Becker / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1974 - 177/73
    Bei den Herren Reinarz und Becker (Verbundene Rechtssachen 177/73 und 5/74 und Rechtssache 10/74) handelt es sich um ehemalige Beamte der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die im Jahre 1952 beziehungsweise 1953 in den Dienst dieser Gemeinschaft getreten sind.

    die vom selben Kläger erhobene Klage 5/74 und die Klage 10/74 des Herrn Becker als unbegründet abzuweisen;.

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