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   OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07   

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https://dejure.org/2008,4368
OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07 (https://dejure.org/2008,4368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2008 - 18 U 28/07 (https://dejure.org/2008,4368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 18 U 28/07 (https://dejure.org/2008,4368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 280 Abs 1 BGB, Art 229 § 5 S 1 BGBEG
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Beginn der Verjährung bei fehlender Eignung der Anlage zum vorgestellten Anlagezweck; grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers von Zweckeignung bei Nichtbeachtung eines Anlageprospektes

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199; ; EGBGB Art. 229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199; EGBGB Art. 229
    Zum Vorliegen grob fahrlässiger Unkenntnis der Geeignetheit eines Anlagegeschäfts für die Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung; Bestimmung des Zeitpunkt einer Schadensentstehung bei Kapitalanlagegeschäften; Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Empfehlung einer ungeeigneten Kapitalanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Denn auch, wenn die Fondsanteile zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich werthaltig waren, hätten es die Klägerin und ihr Ehemann auf der Basis ihres Vortrags nicht hinnehmen müssen, sicher anzulegendes Altersvorsorgevermögen in eine risikobehaftete Unternehmung investiert zu haben (BGH WM 1997, 2309).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Die in Rechtsprechung in Literatur umstrittene Frage (siehe noch die Darstellung in dem landgerichtlichen Urteil S. 7, Bl. 165 d.A.), ob in sogenannten Überleitungsfällen im Rahmen des Fristenvergleichs auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 I Ziff.2 BGB n.F. zu berücksichtigen sind, ist mittlerweile durch den Bundesgerichtshof geklärt worden (BGH, NJW 2007, 1584).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Soweit das Landgericht in den Entscheidungsgründen seines Urteils (S. 8, Bl. 166 d.A.) mit identischen Überlegungen eine im Zusammenhang mit § 37 a WpHG ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Bezug nimmt (BGH, NJW 2005, 1579, juris), kann der klägerseits erhobenen Rüge, die im Zusammenhang mit § 37 a WpHG erfasste Interessenlage sei mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar (siehe Berufungsbegründung vom 14.6.2007, S. 5, Bl. 220 d.A.), nicht gefolgt werden.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Denn bereits die Investition als solche in ein den Zwecken des Investors nicht entsprechendes Objekt stellt einen Schaden dar (BGH WM 2004, 1823; WM 1992, 143), der den Geschädigten in die Lage versetzt, im Klagewege die Rückabwicklung des Geschäfts geltend zu machen.
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (BGH NJW 1979, 1550; NJW 1987, 1887).
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (BGH NJW 1979, 1550; NJW 1987, 1887).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07
    Denn bereits die Investition als solche in ein den Zwecken des Investors nicht entsprechendes Objekt stellt einen Schaden dar (BGH WM 2004, 1823; WM 1992, 143), der den Geschädigten in die Lage versetzt, im Klagewege die Rückabwicklung des Geschäfts geltend zu machen.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Unabhängig von solchen konkreten Anlässen mag ein Anleger zwar im eigenen Interesse gehalten sein, einen übergebenen Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.); grobe Fahrlässigkeit fällt ihm dann jedoch nach Einschätzung des Senats nicht zur Last (ebenso OLG München, Urt. v. 06.09.2006, 20 U 2694/06; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007, 4 U 98/07; a.A. OLG Celle, MDR 2009, 438 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2008, I-16 U 275/06; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.02.2009, 12 U 140/08).

    Geht man hingegen vor Vertragsschluss nicht von grober Fahrlässigkeit des Anlegers aus, so gibt es keine Grundlage dafür, ab dem Moment des Vertragsschlusses grobe Fahrlässigkeit anzunehmen (a.A. offenbar OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.).

  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 14. Januar 2008 - 18 U 28/07, BKR 2009, 82 f.) angenommen hat, dem Anleger sei aufgrund eines unterbliebenen Studiums des Prospekts grob fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen, ging es in der genannten Entscheidung um die (hier nicht in Rede stehende) Frage der subjektiven Kenntnis des Fristbeginns bei der Verjährung.
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 28 U 9/09

    Haftung des Vermittlers einer Anlage in Kapitallebensversicherungen mit einem

    Eine besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist unter anderem gegeben, wenn der Geschädigte auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzt und sich auf diese Weise dem gebotenen Kenntnisstand verschließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Januar 2008 - 18 U 28/07, BKR 2009, 82, 83 = juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2008 - 16 U 275/06, juris, Tz. 59).
  • OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im

    Von einer derartigen besonders schweren Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Geschädigte auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzt und sich auf diese Weise dem gebotenen Kenntnisstand verschließt (OLG Frankfurt, Urt. v. 14.01.2008 - 18 U 28/07).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09

    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Die hier zu beurteilende Situation unterscheidet sich danach auch entscheidend von den Fallkonstellationen der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen anderer Obergericht, wie etwa OLG Frankfurt vom 14.01.2008 - 18 U 28/07,OLG Stuttgart vom 23.04.2007 - 5 U 157/06, OLG Karlsruhe vom 08.11.2006 - 7 U 247/05 und OLG Frankfurt vom 23.03.2007 - 3 U 141/06.
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
    (1) Es entspricht einer verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, von einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers in Bezug auf das Vorliegen der einen Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung tragenden Umstände auszugehen, soweit aus dem dem Anleger zugänglich gemachten Prospekt Risikohinweise und andere Informationen ersichtlich waren, aus denen auch der durchschnittliche Leser eindeutig auf die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Beratung hätte schließen müssen (siehe OLG Frankfurt, Urt. v. 14.01.2008 - 18 U 28/07, BKR 2009, 82; Beschl. v. 02.05.2008 - 4 U 131/08; KG, Urt. v. 15.10.2007 - 16 U 21/07; OLG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2008 - 15 U 13/07; OLG München, Beschl. v. 08.03.2007 - 24 U 660/06; Beschl. v. 05.08.2008 - 23 U 3708/08; OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 U 23/08).
  • LG Bremen, 09.04.2009 - 2 O 2547/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB wegen

    Es entspricht aber einer verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, von einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers in Bezug auf das Vorliegen der einen Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung tragenden Umstände auszugehen, soweit aus dem dem Anleger zugänglich gemachten Prospekt Risikohinweise und andere Informationen ersichtlich waren, aus denen auch der durchschnittliche Leser eindeutig auf die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Beratung hätte schließen müssen (siehe OLG Frankfurt, Urt.v. 14.01.2008, Az.:18 U 28/07; Beschl.v. 02.05.2008, Az.: 4 U 131/08; KG, Urt.v. 15.10.2007, Az.: 16 U 21/07; OLG Hamburg, Beschl.v. 07.11.2008, Az.: 15 U 13/07; OLG München, Beschl.v. 08.03.2007, Az.: 24 U 660/06; Beschl.v. 05.08.2008, Az.: 23 U 3708/08; OLG Oldenburg, Beschl.v. 15.04.2008, Az.: 4 U 23/08).
  • LG Köln, 30.03.2010 - 3 O 354/09

    Ansprüche eines Anlegers wegen fehlerhafter Angabe des Alters einer Immobilie im

    Wenn aber ein Anleger den Prospekt, aus dem sich ergibt, dass die ihm erteilte Beratung unzutreffend war, nicht zur Kenntnis nimmt, ist seine Unkenntnis als grob fahrlässig zu bewerten (OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 14.1. 2008 - 18 U 28/07 - juris Rn. 18 ff.).
  • LG Köln, 22.06.2010 - 3 O 260/09

    Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Beratungsverschuldens sind verjährt;

    Dieses Verlangen hätte sie schon im Jahr 2004 stellen können, und dazu hätte auch Anlass bestanden, wenn es der Klägerseite - wie behauptet wird - entscheidend auf das Konzept der Erlösausfallversicherung ankam (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 14.1. 2008 - 18 U 28/07 - zitiert nach juris, in einem vergleichbaren Fall).
  • LG Detmold, 07.05.2009 - 9 O 361/08

    Anlageberatung, Verjährung

  • LG Köln, 30.03.2010 - 3 O 351/09

    Eine erst nach Ablauf der Verjährung vorgenommene Individualisierung des

  • LG Köln, 30.03.2010 - 31 O 351/09

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unrichtiger Angaben in einem

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