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   OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - I-18 U 30/06   

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https://dejure.org/2006,15901
OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - I-18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2006 - I-18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - I-18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 3; ; HGB § 435

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Teilurteils bei subjektiver Klagehäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - 18 U 30/06
    Das käme nur in Betracht bei einem Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung, insbesondere bei einem schweren Verfahrensfehler (BGH 10.03.2003, NJW-RR 2003, 1294 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - 18 U 30/06
    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (BGH 12.01.1999, NJW 1999, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07

    Beweiswürdigung: Schadensersatzanspruch wegen eines qualifizierten Verschuldens

    Wegen des Sach- und Streitstands wird zunächst auf das Urteil des Senats vom 11.10.2006 - I-18 U 30/06 - Bezug genommen.

    Dieses beabsichtigte Vorgehen ist jedoch nicht möglich; wegen der Streitverkündung wird auf das Schreiben des Landgerichts vom 28.07.2005 (Bl. 149 GA) Bezug genommen und wegen des Wunsches nach einer Entscheidung nur über den Anspruch gegen die Beklagte zu 2 bei bloßem Ruhenlassen des Prozesses gegen die Beklagte zu 1 auf das Urteil des Senats vom 11.10.2006 - 18 U 30/06 -.

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   OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06   

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OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,89901)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2006 - 18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,89901)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 18 U 30/06 (https://dejure.org/2006,89901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; Kündigung eines Anstellungsvertrags eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft (AG) aus wichtigem Grund; Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Das Erlöschen der körperschaftlichen Organstellung führt nicht automatisch zur Beendigung des schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses, denn es handelt sich um zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, die im Normalfall deutlich unterschieden werden müssen und ein verschiedenes Schicksal haben können (BGH NJW-RR 1990, 1123).

    Beim Streit um die Wirksamkeit der Abberufung eines Organmitgliedes einer Kapitalgesellschaft ist für die Wertfestsetzung ausschließlich auf das Interesse der Gesellschaft daran abzustellen, den Abberufenen von der Leitung der Gesellschaft fernzuhalten, bzw. auf das gegenteilige Interesse des Organmitgliedes, weiterhin Leitungsmacht auszuüben (BGH NJW-RR 1995, 1502; NJW-RR 1990, 1123; Schneider /Herget, Streitwert Kommentar, 12. Aufl., Rn. 2319 Stichwort "Organstellung" m.w.N.).

    Denn zutreffend weist der BGH darauf hin, dass es sich bei dem Dienstverhältnis und der Organstellung um zwei verschiedene Rechtsverhältnisse handelt, die im Normalfall deutlich unterschieden werden müssen und die auch durchaus ein verschiedenes Schicksal haben können (BGH NJW-RR 1990, 1123).

  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Werden Gründe angegeben, können grundsätzlich weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen (vgl. BGH DStR 1997, 338f.; NJW-RR 1998, 1409) und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren (BGH WM 1978, 1123).

    Mit überzeugenden Gründen hat das Landgericht wegen des zerrütteten Vertrauensverhältnisses unter Auswertung der Entscheidung des BGH vom 13. Juli 1998 (NZG 1998, 726) zum einen das zerrüttete Vertrauensverhältnis herausgearbeitet und zum anderen zutreffend ausgeführt, dass der Kläger die Situation zumindest mitverursacht hat.

    Dann kann grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied abberufen werden (vgl. BGH NZG 1998, 726).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 360/99

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstandsvorsitzenden einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Ist dies der Fall, müssen bei der zusätzlich erforderlichen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls daraufhin abgewogen werden, ob es dem Kündigenden unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zum Ablauf der Frist für die ordentliche Kündigung fortzusetzen (vgl. BGH NJOZ 2001, 402).

    Sie können allenfalls im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung unterstützend herangezogen werden, sofern wenigstens ein nicht verfristeter Kündigungsgrund von einigem Gewicht verbleibt, der sich auf Grund seines inneren Zusammenhangs mit den früheren Ereignissen als weiteres und letztes Glied in einer Kette von Pflichtverletzungen darstellt, die sich zu einem Gesamtverhalten zusammenfassen lassen (BGH NJOZ 2001, 402; BGH NZG 2004, 186).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Wenn es sich aber um wirtschaftlich identische Begehren handelt, erfolgt keine Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche (vergleiche BGH BGHReport 2004, 638 für die Inanspruchnahme mehrer Gesamtschuldner; Zöller/Herget, ZPO, 26 Aufl., § 5 Rn 8; Musielak, ZPO, 4 Aufl., § 5 Rn 7).
  • BGH, 22.05.1995 - II ZR 247/94

    Antrag auf Erhöhung der Beschwer auf mehr als 60.000 DM; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Beim Streit um die Wirksamkeit der Abberufung eines Organmitgliedes einer Kapitalgesellschaft ist für die Wertfestsetzung ausschließlich auf das Interesse der Gesellschaft daran abzustellen, den Abberufenen von der Leitung der Gesellschaft fernzuhalten, bzw. auf das gegenteilige Interesse des Organmitgliedes, weiterhin Leitungsmacht auszuüben (BGH NJW-RR 1995, 1502; NJW-RR 1990, 1123; Schneider /Herget, Streitwert Kommentar, 12. Aufl., Rn. 2319 Stichwort "Organstellung" m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2000 - II ZR 302/99

    Feststellungsinteresse - Leistungsklage - Schadensersatz - Geschäftsführer -

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    eines für Feststellungsklagen vorzunehmenden Abschlages (vergleiche BGH GmbHR 1994, 244; BGH Beschluss vom 17. August 2000, Az. II ZR 302/99).
  • BGH, 17.01.1994 - II ZR 219/93

    Festsetzung eines Beschwerdewertes

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    eines für Feststellungsklagen vorzunehmenden Abschlages (vergleiche BGH GmbHR 1994, 244; BGH Beschluss vom 17. August 2000, Az. II ZR 302/99).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Sie können allenfalls im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung unterstützend herangezogen werden, sofern wenigstens ein nicht verfristeter Kündigungsgrund von einigem Gewicht verbleibt, der sich auf Grund seines inneren Zusammenhangs mit den früheren Ereignissen als weiteres und letztes Glied in einer Kette von Pflichtverletzungen darstellt, die sich zu einem Gesamtverhalten zusammenfassen lassen (BGH NJOZ 2001, 402; BGH NZG 2004, 186).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Danach kommt es darauf an, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1990, 3206; NJW 1992, 1446), wobei ihm die Kenntnis der vorausgegangenen Verhandlungen, der begleitenden Umstände und die Kenntnis von Sprache und Verkehrssitte zugerechnet werden (vgl. Busche in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 133 Rn. 12); maßgeblich ist nicht das rein subjektive Verständnis des Erklärungsempfängers.
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 239/90

    Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2006 - 18 U 30/06
    Dabei ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen und dem nachgeschobenen Kündigungsgrund nicht erforderlich (BGH ZIP 1992, 32).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

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