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   OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - I-18 U 95/11   

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https://dejure.org/2013,62296
OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - I-18 U 95/11 (https://dejure.org/2013,62296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - I-18 U 95/11 (https://dejure.org/2013,62296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - I-18 U 95/11 (https://dejure.org/2013,62296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von Bodenverunreinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von Bodenverunreinigungen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Alleinverursacher einer Bodenverunreinigung oder Altlast grundsätzlich mit den vollen Sanierungskosten zu belasten, während ein bloßer Zustandsverantwortlicher, insbesondere der Grundstückseigentümer, nicht als Schuldner, sondern nur als Gläubiger des Ausgleichsanspruchs in Frage kommt (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03, NJW-RR 2004, 1243, 1245).

    So kamen nach Auffassung des BGH gegen ihn Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2004, a. a. O., 1244).

    Ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Grundstückseigentümer hätte ihnen nicht zugestanden, da, wie bereits ausgeführt, es Ziel der gesetzlichen Regelung ist, den Alleinverursacher einer Bodenverunreinigung oder Altlast grundsätzlich mit den vollen Sanierungskosten zu belasten, während einer bloßer Zustandsverantwortlicher nicht als Schuldner, sondern nur als Gläubiger des Ausgleichsanspruchs in Frage kommt (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2004, a. a. O., 1245).

    Auch in diesem Rahmen wäre allenfalls auf den Verursachungsanteil abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1243, 1247).

    § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG schafft einen eigenständigen Ausgleichsanspruch mit besonderen Anspruchsvoraussetzungen, der unabhängig von einer förmlichen Heranziehung durch die zuständigen Behörden besteht (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2004, a. a. O.).

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Nachdem der BGH (Urteil vom 01.10.2008 - XII ZR 52/07, NJW 2009, 139 ff.) klargestellt hat, dass ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG auch ohne förmliche Anordnung der Verwaltungsbehörde besteht, jedenfalls dann, wenn die Verwaltungsbehörde mitgeteilt hat, dass die Absicht besteht, den Störer als Verpflichteten in Anspruch zu nehmen, gibt es keinen sachlich zu rechtfertigenden Grund darauf abzustellen, ob diese Absichtserklärung vor oder nach Inkrafttreten des BBodSchG erfolgt ist.

    Gerade weil aus Gründen der Effektivität oft der Eigentümer als Zustandsstörer seitens der Behörden in Anspruch genommen wurde, sollte in erster Linie für den Eigentümer ein Ausgleichsanspruch geschaffen werden, der es ihm ermöglicht, einen Rückgriff gegen den Verursacher der Altlast durchzuführen (vgl. BGH, NJW 2009, 139, 141).

    § 548 BGB als mietrechtliche Verjährungsnorm mit kurzer Verjährungsfrist ist auf den Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG nicht anzuwenden (vgl. BGH, NJW 2009, 139, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Die auf der sogenannten Primärebene durchzuführende Störerauswahl orientiert sich maßgeblich daran, welcher von mehreren Störern die Gefahr bzw. Störung am schnellsten und wirksamsten beseitigen kann (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2012, 387, 388; Jochum, NVwZ 2003, 526, 527).

    Es geht um die Frage einer gerechten Kostenverteilung, die im öffentlichen Recht als "sekundäre Ebene, als Ebene des Kostenrechts" bezeichnet wird (vgl. Walthoff, JuS 2012, 863, 864).

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Allerdings sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen (vgl. BGH, NJW 1986, 2312, 2313; NJW 1999, 3203 ff. ; NJW 1999, 3633 ff.).

    Ob und inwieweit schließlich etwas anderes gelten könnte, wenn die Klägerin nicht lediglich das Grundstück, sondern das Tanklager verpachtet hätte und sie daher möglicherweise als mittelbare Störerin oder als Inhaberin von Verkehrssicherungspflichten angesehen werden könnte (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 22.07.1999 - III ZR 198/98, zitiert nach juris), kann vorliegend dahingestellt bleiben, da die Klägerin lediglich das Grundstück vermietet hat und das Lager von den Beklagten errichtet worden ist.

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11

    Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Damit handelt es sich bei § 24 Abs. 2 BBodSchG um einen eigenständigen Anspruch, dem im Außenverhältnis keine Gesamtschuld zugrunde liegt und der den Besonderheiten der bodenschutzrechtlichen Sanierungsverpflichtung mehrerer Störer Rechnung trägt (vgl. BGH, NJW 2012, 3777, 3778).

    Der Auffassung des OLG Bremen, wonach die Verjährung erst mit der vollständigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, nicht bereits aber mit dem Abschluss einzelner Teilmaßnahmen beginnt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 U 32/10 -, BeckRS 2011, 13194) hat der BGH mit Urteil vom 18.10.2012 (III ZR 312/11. NJW 2012, 3777) zwischenzeitlich bestätigt.

  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84

    Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsberechtigten aufgrund beschränkter dinglicher Rechte oder sonstigen Betriebsüberlassungen ist im Allgemeinen derjenige, dem die Anlage überlassen ist, als Betreiber anzusehen (vgl. BGH, NJW 1986, 2312, 2313).

    Allerdings sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen (vgl. BGH, NJW 1986, 2312, 2313; NJW 1999, 3203 ff. ; NJW 1999, 3633 ff.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Eine Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten bestand schon vor Inkrafttreten des BBodSchG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, NJW 2000, 2573 ff.).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.02.2000 (1 BvR 249/91, BVerfGE 102, 1 ff.) ausgeführt hat, der Zustandsstörer dürfe von einer Behörde im Rahmen des § 24 Abs. 1 BBodSchG nur begrenzt für die Sanierung in Anspruch genommen werden, nämlich soweit die Kostenbelastung grundsätzlich den Verkehrswert des Grundstücks nach Sanierung nicht übersteige, dies allerdings dann nicht gelte, wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen habe, berühren diese Begrenzungen den Ausgleichsanspruch nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Insoweit kann eine Verhaltensverantwortlichkeit nicht auf die bloße Möglichkeit eines bestimmten Geschehens gestützt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02, zitiert nach juris).

    § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG begründet keine konturenlose Gefährdungshaftung für jegliche Folgen gewerblicher Tätigkeit wegen objektiv gefahrenträchtigen Verhaltens (vgl.VGH Mannheim, Beschluss v. 03.09.2002 - 10 S 957/02, zit. Nach juris, Rn. 22).

  • LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 1 O 20/07

    Es besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Mitbetreiber eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.02.2011 (1 O 20/07) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagten zu 1) und 2) beantragen, unter Abänderung des erstinstanzlichen Grund- und Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf vom 11.02.2011 (Az.: 1 O 20/07) die Klage abzuweisen, soweit es die jeweils gegen sie geltend gemachten Ansprüche betrifft.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
    Der Ausgleichsanspruch setzt - wie bereits dargelegt - voraus, dass jeder der Verpflichteten auf die vollständige Beseitigung der Störung von der Behörde in Anspruch hätte genommen werden können (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3/05, NVwZ 2006, 928, 929: Quasi - Gesamtschuld).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05

    Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers;

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03

    Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06

    Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10933/08

    Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines umgekippten Öltanks

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 8 B 1476/08

    Voraussetzungen für das Auftreten einer Person oder einer Personenmehrheit als

  • OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04

    Schadensersatz wegen Versäuchung eines Bioanbaufeldes durch Spritzmittel des

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 24 U 189/07

    Voraussetzungen einer Eigentumsübertragung vom Mieter errichteter Gebäude an den

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

  • OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10

    Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß §

  • VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07

    Altlast; Störerauswahl; Betreiber; Bestimmtheit; Boden; Grundwasser; Prüfwerte;

  • RG, 30.04.1914 - VI 10/14

    Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach BGB. u. nach d. KraftfahrzG

  • RG, 24.01.1918 - VI 397/17

    Verhältnis des Ausgleichs zwischen Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 Satz 2 des

  • BGH, 19.02.1981 - III ZR 89/80

    Quotenmäßige Bewertung eines Mitverschuldens - Vorsätzliche Verletzung von

  • VG Regensburg, 14.03.2005 - RO 13 S 03.1055

    Im Einzelfall ermessensfehlerhafte Störerauswahl und zu den räumlichen Grenzen

  • VG Düsseldorf, 19.02.2010 - 17 L 1883/09

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Fortsetzung des Betriebs einer

  • BGH, 01.07.1955 - V ZR 97/54

    Rechtsmittel

  • VG Leipzig, 11.09.2006 - 6 K 117/06
  • RG, 23.04.1932 - IX 355/31

    1. Unterliegt ein Zwischenurteil des Berufungsgerichts, das die Wiedereinsetzung

  • VG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 K 4572/08

    Wacker Chemie haftet für CKW-Schaden in Düsseldorf-Eller

  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.1995 - 2 M 7/95

    Zur Ermittlung und Inanspruchnahme des Störers für die Sanierung ölverunreinigten

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 12 U 14/16

    Bodenschutzrecht: Sanierungsbedürfnis bei Einfließen schadstoffbelasteten

    Im Rahmen des § 4 Abs. 3 BBodSchG bleibt der Grundstückseigentümer, von dessen Boden aus Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind, auch dann sanierungspflichtig, wenn die Schadstofffahne sich aus dem räumlichen Bereich seines Grundstücks entfernt hat (Anschluss OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2005 - 11 S 13.05, juris; Ablehnung OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2013 - 18 U 95/11, juris).

    Dort bleibt nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, der Grundstückseigentümer, von dessen Boden aus Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind, auch dann sanierungspflichtig, wenn die Schadstofffahne sich aus dem räumlichen Bereich seines Grundstücks entfernt hat, dazu also in keinem räumlichen Zusammenhang mehr steht und auch die Bodenkontamination auf dem Ausgangsgrundstück mittlerweile beseitigt ist, die ursprüngliche Störung also nicht mehr fortdauert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2005 - 11 S 13.05, juris Rn. 55 f.; VG Darmstadt, Urt. v. 30.10.2013 - 6 K 1717.11, juris Rn. 40; Schäling, Grenzen der Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG, S. 231; Sanden, ZfW 2012, 124, 134 ff.; Landegg/Vogg/Wüterich, BBodSchG, § 4 Rn. 94 ff., je mwN.; a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2013 - 18 U 95/11, juris Rn. 283 f.; VG Leipzig, Beschl. v. 11.09.2006 - 6 K 117/06, juris Rn. 44 ff.; Troidl, NVwZ 2010, 154, 158 f., je mwN.).

    Da die Zustandsverantwortung allerdings insoweit in der Rechtsprechung umstritten ist (ablehnend OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2013 - 18 U 95/11, juris Rn. 283 f. mwN.), war zugunsten der Beklagten zu 2 bis 8 die Revision zuzulassen (unten zu IV.2.).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2021 - 27 U 13/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 27 U 12/20 v. 17.11.2021

    Grundsätzlich kann eine Stromerzeugungsanlage von mehreren Personen betrieben werden (OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2008, 8 B 1476/08 zum BImschG; BGH, Urteile vom 31. Mai 2007, III ZR 3/06, und vom 8. Januar 1981, III ZR 157/79 jeweils zur "Inhaberschaft"), solange jeder der Mitbetreiber eine hinreichend selbständige und eigenverantwortliche Stellung innerhalb des Betriebs innehat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2013, I-18 U 95/11 - juris, Rn. 195).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2021 - 27 U 12/20

    Auskunftsanspruch über von einem Heizkraftwerk bezogene Strommengen im Rahmen

    Grundsätzlich kann eine Stromerzeugungsanlage von mehreren Personen betrieben werden (OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2008, 8 B 1476/08 zum BImschG; BGH, Urteile vom 31. Mai 2007, III ZR 3/06, und vom 8. Januar 1981, III ZR 157/79 jeweils zur "Inhaberschaft"), solange jeder der Mitbetreiber eine hinreichend selbständige und eigenverantwortliche Stellung innerhalb des Betriebs innehat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2013, I-18 U 95/11 - juris, Rn. 195).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2021 - 27 U 14/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 27 U 12/20 v. 17.11.2021

    Grundsätzlich kann eine Stromerzeugungsanlage von mehreren Personen betrieben werden (OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2008, 8 B 1476/08 zum BImschG; BGH, Urteile vom 31. Mai 2007, III ZR 3/06, und vom 8. Januar 1981, III ZR 157/79 jeweils zur "Inhaberschaft"), solange jeder der Mitbetreiber eine hinreichend selbständige und eigenverantwortliche Stellung innerhalb des Betriebs innehat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2013, I-18 U 95/11 - juris, Rn. 195).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13593
OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11 (https://dejure.org/2012,13593)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2012 - 18 U 95/11 (https://dejure.org/2012,13593)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 18 U 95/11 (https://dejure.org/2012,13593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds bei zutreffender Darstellung des Kapitalrisikos im Verkaufsprospekt

  • rechtsportal.de

    StGB § 241
    Abweisung der Klage gegen die Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds, da die Risiken der Kapitalanlage im Verkaufsprospekt zutreffend dargestellt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Auch wenn Steigerungsraten von 3, 7 % und 2, 5 % einer eher optimistischen Erwartung entsprochen haben sollten, wären sie nicht zu beanstanden, wenn die dieser Erwartung zugrunde gelegten Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NZG 2009, 1393-1395, zitiert nach juris, Rn. 22).

    An einer optimistischen Prognose waren die Fondsinitiatoren indes nicht gehindert, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung zum Zeitpunkt der Prospekterstellung vertretbar waren (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NZG 2009, 1393-1395, zitiert nach juris, Rn. 22).

    Das aus einer teilweisen Fremdfinanzierung des Fonds resultierende Risiko, dass die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft den Wert der Immobilie übersteigen können und deswegen im Fall einer Versteigerung keine Rückzahlungen an die Anleger erfolgen, ist allgemeiner Natur, bekannt und - solange wie hier der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen im Prospekt zutreffend dargestellt sind - nicht aufklärungsbedürftig (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303-2306, zitiert nach juris, Rn. 24 f).

    Etwas anderes kann sich zwar ergeben, wenn weitere, dem Anleger unbekannte, risikoerhöhende Umstände hinzutreten, wie etwa ein überteuerter Erwerb der Immobilie, der Einsatz von Eigenkapital für investitionsfremde Zwecke oder der Verfall der betreffenden Immobilienpreise (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303-2306, zitiert nach juris, Rn. 24 f).

    Ob die Klagepartei vor der Zeichnung der Anlage keine ausreichende Zeit für die Lektüre des Prospekts hatte, bedarf indes im Streitfall ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, inwieweit der Anleger von dem Berater oder Vermittler ausnahmslos über ein etwaiges Risiko des Totalverlusts der Beteiligung in einen Immobilienfonds aufgeklärt werden muss (in diesem Sinne offenbar BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08, BKR 2010, 118-121, zitiert nach juris, Rn. 21, vom 09.04.2009 - III ZR 89/08, zitiert nach juris, Rn. 6 und vom 06.03.2008 - III ZR 298/05, NJW-RR 2008, 1365, 1368, zitiert nach juris, Rn. 22) oder ob ein Hinweis des Beraters oder Vermittlers auf die Möglichkeit des Totalverlustes der Beteiligung nicht erforderlich ist, wenn - wie hier - der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen im Prospekt zutreffend dargestellt sind und weitere dem Anleger unbekannte, risikoerhöhende Umstände nicht hinzutreten (so für die Anforderungen an den Prospekt BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303-2306, zitiert nach juris, Rn. 24 f).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Sowohl der Anlageberater (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.11.2009 - II ZR 169/08, BKR 2010, 118-121, zitiert nach juris, Rn. 19 m.w.N.) als auch der Anlagevermittler (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 200/09, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.) schulden dem Interessenten richtige und vollständige Informationen über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können.

    Allerdings ist anerkannt, dass als Mittel der Aufklärung genügen kann, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08, BKR 2010, 118-121, zitiert nach juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Ob die Klagepartei vor der Zeichnung der Anlage keine ausreichende Zeit für die Lektüre des Prospekts hatte, bedarf indes im Streitfall ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, inwieweit der Anleger von dem Berater oder Vermittler ausnahmslos über ein etwaiges Risiko des Totalverlusts der Beteiligung in einen Immobilienfonds aufgeklärt werden muss (in diesem Sinne offenbar BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08, BKR 2010, 118-121, zitiert nach juris, Rn. 21, vom 09.04.2009 - III ZR 89/08, zitiert nach juris, Rn. 6 und vom 06.03.2008 - III ZR 298/05, NJW-RR 2008, 1365, 1368, zitiert nach juris, Rn. 22) oder ob ein Hinweis des Beraters oder Vermittlers auf die Möglichkeit des Totalverlustes der Beteiligung nicht erforderlich ist, wenn - wie hier - der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen im Prospekt zutreffend dargestellt sind und weitere dem Anleger unbekannte, risikoerhöhende Umstände nicht hinzutreten (so für die Anforderungen an den Prospekt BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303-2306, zitiert nach juris, Rn. 24 f).

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 216/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Zu einer weitergehenden Erläuterung der Haftungsvorschrift des § 172 Abs. 4 HGB, die auf Seite 47 des Anlageprospekts ausdrücklich genannt wird, waren die Fondsinitiatoren nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 216/09, zitiert nach juris, Rn. 31).

    Aus dem zwischenzeitlich abgeänderten Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.08.2009 (4 U 9/08, ZIP 2009, 1810-1818, zitiert nach juris, Rn. 73 ff) kann die Klagepartei keine ihr günstigen Schlüsse ziehen.

    Anders als das Oberlandesgericht hat der Bundesgerichtshof für eine Aufklärungspflichtverletzung keinen genügenden tatsächlichen Anhalt gesehen (Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 216/09, zitiert nach juris, Rn. 30).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Unterlässt der Anleger eine "Kontrolle" des Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weist dies auf das bestehende Vertrauensverhältnis hin und ist daher für sich allein genommen nicht schlechthin "unverständlich" oder "unentschuldbar" (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09, MDR 2010, 1026-1029, zitiert nach juris Rn. 15 und Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152-164, zitiert nach juris, Rn. 33).

    Denn dieses Anlageziel wird von ausbleibenden Ausschüttungen unmittelbar nicht berührt (so auch OLG Köln, Urteil vom 25.08.2009 - 24 U 154/08, GWR 2010, 93, zitiert nach juris, dort Rn. 34; bestätigt durch BGH, Urteil vom 08.10.2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152-164, zitiert nach juris, Rn. 26 ff).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Dies gilt zwar nur dann, wenn auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteile vom 25.10.2007 - VII ZR 205/06, WM 2008, 40, zitiert nach juris, Rn. 22 f., vom 09.11.2007 - V ZR 25/07, WM 2008, 89, zitiert nach juris, Rn. 8 und vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, zitiert nach juris, Rn. 23), wobei dies im Falle des Vorwurfs verschiedener Aufklärungs- oder Beratungsfehler für jede einzelne Pflichtverletzung gesondert zu prüfen ist.

    (3) Aus den von der Berufung herangezogenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2008 (XI ZR 319/06, WM 2008, 1346-1348, zitiert nach juris, Rn. 31 ff) und 23.06.2008 (XI ZR 171/08, BLR 2009, 372-375, zitiert nach juris, Rn. 23) kann die Klagepartei keine ihr günstigen Schlüsse ziehen (im Ergebnis wie hier OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2010 - 16 U 171/08, zitiert nach juris, Rn. 62).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Unbeschadet dessen müssen unrichtige oder irreführende Angaben zu Vertriebsprovisionen generell unterbleiben oder rechtzeitig richtiggestellt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 32 und 39 sowie zuletzt Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 170/10, ZIP 2011, 607-610, zitiert nach juris, Rn. 16).

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Dem Gläubiger muss es in einem solchen Fall auch unbenommen bleiben, eine ihm bekannt gewordene Pflichtverletzung - selbst wenn eine darauf gestützte Klage auf Rückabwicklung des Vertrags erfolgversprechend wäre - hinzunehmen, ohne Gefahr zu laufen, dass deshalb Ansprüche aus weiteren, ihm zunächst aber noch unbekannten Pflichtverletzungen zu verjähren beginnen (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09, MDR 2010, 1026-1029, zitiert nach juris Rn. 13 m.w.N.).

    Unterlässt der Anleger eine "Kontrolle" des Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weist dies auf das bestehende Vertrauensverhältnis hin und ist daher für sich allein genommen nicht schlechthin "unverständlich" oder "unentschuldbar" (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09, MDR 2010, 1026-1029, zitiert nach juris Rn. 15 und Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152-164, zitiert nach juris, Rn. 33).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. hier der Anlage vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1982 - II ZR 175/81, NJW 1982, 2823-2827, zitiert nach juris, Rn. 9).

    Richtig ist zwar, dass zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts zählen (BGH, Urteil vom 12.07.1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865).

  • KG, 26.09.2008 - 14 U 49/08
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Darin liegt ein ausreichender Hinweis auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Anlage (wie hier KG, Urteil vom 26.09.2008 - 14 U 49/08, zitiert nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11
    Die grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unzureichende Aufklärung über Rückvergütungen streitende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298-2300, zitiert nach juris, Rn. 22) ist widerlegt, weil sich die Klagepartei in Kenntnis davon, dass ein Teil des von ihr zu entrichtenden Geldbetrages an die Beklagte zu 1 ) fließen würde, zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft entschlossen hat.
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 9/08

    Treuhänderische Kommanditbeteiligung: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen

  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 200/09

    Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Beratung im Zusammenhang mit der

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

  • OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärung über Rückvergütungen durch

  • OLG Koblenz, 21.11.2000 - 4 U 737/00
  • OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 1 U 44/99
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 13 U 80/98
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen der Darstellung der Kosten und Risiken im

  • KG, 11.08.2009 - 5 W 88/09

    Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" und

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Das Berufungsgericht hat die Revision zwar lediglich im Hinblick auf die Verjährung in Bezug auf Ziffer 7 seiner Entscheidungsgründe und wegen Divergenz zu Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GWR 2011, 91) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 9. Februar 2012 - 18 U 95/11, juris Rn. 197) zugelassen.
  • OLG Köln, 01.08.2012 - 13 U 103/11
    Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis des Klägers hinsichtlich der Verletzung der Pflicht der Beklagten zur Aufklärung über die an sie geflossene Rückvergütung kann nicht bereits darin gesehen werden, dass der Kläger bereits zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches gewusst habe, dass ihm eine Information über die genaue Höhe der Provision vorenthalten worden, er demzufolge aber über die tatsächlichen Grundlagen seines sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruchs unterrichtet und deshalb auch in der Lage gewesen sei, seinen Anspruch - zumindest mittels einer Feststellungsklage - gerichtlich geltend zu machen (so OLG Düsseldorf GWR 2011, 91; ebenso OLG Köln, 18. Zivilsenat - Urteil vom 9.2.2012, 18 U 95/11).
  • LG Hamburg, 09.12.2014 - 318 O 249/13

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch wegen Beratungspflichtverletzung,

    Die Bauzeitzinsen gehören jedoch zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, weil diese im sachlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung des Fondsobjekts (hier: der Schiffe) stehen (so auch OLG Köln, Urteil vom 09.02.2012 - 18 U 95/11, Rn. 145 f., zitiert nach juris).
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