Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.02.2002

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   OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01   

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https://dejure.org/2002,8029
OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,8029)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,8029)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,8029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326; ZPO § 418
    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 802
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01
    Die Beweiswirkung der Urkunde muß vielmehr vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ihrer Richtigkeit ausgeschlossen werden (so BGH MDR 1991, 33), der Beweis des Gegenteils also erbracht sein (s. Zöller-Geimer, a.a.0, m.w.N.).
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   OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,54607
OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,54607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,54607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 19 U 137/01 (https://dejure.org/2002,54607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen des Versicherungsschutzes i.R.e. Kfz-Haftpflichtversicherung für ein irrtümlich unter Verwendung der Versicherungsbestätigungskarte eines anderen Versicherers zugelassenen Fahrzeugs; Auslegung eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01
    Nach Sinn und Zweck des vorläufigen Versicherungsschutzes, der ein eigenständiger und von dem ins Auge gefassten endgültigen Versicherungsvertrag unabhängiger Versicherungsvertrag ist, entfällt dieser nämlich auch dann, wenn der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug ein Haftpflichtverhältnis mit einem anderen Versicherer begründet (BGH NJW-RR 1995, 537,538).
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