Rechtsprechung
OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326; ZPO § 418
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.10.1991 - 29 O 397/91
- LG Köln, 22.03.2001 - 29 O 297/01
- LG Köln, 22.03.2002 - 29 O 397/01
- OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 802
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89
Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2002 - 19 U 137/01
Die Beweiswirkung der Urkunde muß vielmehr vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ihrer Richtigkeit ausgeschlossen werden (so BGH MDR 1991, 33), der Beweis des Gegenteils also erbracht sein (s. Zöller-Geimer, a.a.0, m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen des Versicherungsschutzes i.R.e. Kfz-Haftpflichtversicherung für ein irrtümlich unter Verwendung der Versicherungsbestätigungskarte eines anderen Versicherers zugelassenen Fahrzeugs; Auslegung eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01
Nach Sinn und Zweck des vorläufigen Versicherungsschutzes, der ein eigenständiger und von dem ins Auge gefassten endgültigen Versicherungsvertrag unabhängiger Versicherungsvertrag ist, entfällt dieser nämlich auch dann, wenn der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug ein Haftpflichtverhältnis mit einem anderen Versicherer begründet (BGH NJW-RR 1995, 537,538).