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   BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 126/00, 2 AR 70/00   

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https://dejure.org/2000,5482
BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 126/00, 2 AR 70/00 (https://dejure.org/2000,5482)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 ARs 126/00, 2 AR 70/00 (https://dejure.org/2000,5482)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 ARs 126/00, 2 AR 70/00 (https://dejure.org/2000,5482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Gericht - Wohnsitz - Anklageerhebung - Übertragung - Tatsächliche Verhinderung

  • Judicialis

    StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 8; ; StPO § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 15
    Verhinderung des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hof - 222 Js 3828/98
  • BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 126/00, 2 AR 70/00
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.07.2006 - 2 ARs 286/06

    Zuständigkeitsbestimmung (Reiseunfähigkeit des Angeklagten; Wohnsitzgericht)

    Ohne Ermessensfehler hat das Amtsgericht Bremen schließlich ausdrücklich auch davon abgesehen, die Hauptverhandlung selbst außerhalb des eigenen Bezirks in Stuttgart durchzuführen (vgl. BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).".
  • BGH, 25.02.2015 - 2 ARs 358/14

    Übertragung der Entscheidung der Sache gemäß § 15 StPO (tatsächliche

    Ohne Ermessensfehler hat das Amtsgericht Heinsberg schließlich ausdrücklich auch davon abgesehen, die Hauptverhandlung selbst außerhalb des eigenen Bezirks in Zeitz durchzuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 2 ARs 126/00, BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).
  • BGH, 15.01.2003 - 2 ARs 383/02

    Zuständigkeitsbestimmung

    Eines Rückgriffs auf § 15 StPO bedarf es insoweit nicht; dessen Anwendbarkeit erschiene ohnehin fraglich, da das Amtsgericht Mainz noch keine ausdrückliche Ermessensentscheidung darüber getroffen hat, ob es von der Möglichkeit Gebrauch machen will, die Hauptverhandlung außerhalb seines Bezirkes durchzuführen (vgl. BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).".
  • BGH, 14.01.2014 - 2 ARs 481/13

    Übertragung der Sache (Verhinderung aus tatsächlichen Gründen: Reiseunfähigkeit

    Ohne Ermessensfehler hat das Landgericht Magdeburg ausdrücklich auch davon abgesehen, die Hauptverhandlung selbst außerhalb des eigenen Bezirks in Frankfurt am Main durchzuführen (BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).".
  • BGH, 19.07.2006 - 2 AR 158/06
    Ohne Ermessensfehler hat das Amtsgericht Bremen schließlich ausdrücklich auch davon abgesehen, die Hauptverhandlung selbst außerhalb des eigenen Bezirks in Stuttgart durchzuführen (vgl. BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).".
  • BGH, 15.01.2003 - 2 AR 209/02

    Übertragung der Untersuchung und Entscheidung einer Sache an das zuständige

    Eines Rückgriffs auf § 15 StPO bedarf es insoweit nicht; dessen Anwendbarkeit erschiene ohnehin fraglich, da das Amtsgericht Mainz noch keine ausdrückliche Ermessensentscheidung darüber getroffen hat, ob es von der Möglichkeit Gebrauch machen will, die Hauptverhandlung außerhalb seines Bezirkes durchzuführen (vgl. BGHR StPO § 15 Verhinderung 1).".
  • BGH, 17.05.2000 - 2 AR 70/00

    Zuständigkeit - Gericht - Wohnsitz - Anklageerhebung - Übertragung - Tatsächliche

    2 ARs 126/00 2 AR 70/00.
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BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 AR 70/00 (https://dejure.org/2000,20070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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