Rechtsprechung
| BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten oder eines Arbeitskollegen
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten oder Kollegen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche fristlose Kündigung - tariflich ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer - grobe Beleidigung des Vorgesetzten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnung; Kündigung; Personalvertretungsrecht - Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten oder eines Arbeitskollegen
Kurzfassungen/Presse (3)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Soll ein Dritter getroffen werden, trifft es einen selbst
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Kollegen beleidigt oder verläumdet
- lawinfo.de (Kurzinformation)
Gefährliche Intrigen am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.11.1999 - 8 Ca 1495/99
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2003, 1797
- NZA 2003, 1295 (Ls.)
Wird zitiert von ... (77)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Die Tarifregelung enthält damit keinen Anhaltspunkt für einen Willen der Tarifpartner, selbst beim Vorliegen eines verhaltensbedingten wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündigung den unkündbaren Arbeitnehmer besser zu behandeln als jeden anderen Arbeitnehmer (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).Auch in diesen Fällen muss die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, dass jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch dauerhaft - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 -BAGE 94, 228; Bröhl in FS Schaub S. 55, 60; ders. Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 130 und 148; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S. 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S. 1077, 1089 f.).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gemäß § 1 Abs. 2 KSchG an sich sozial rechtfertigen (24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1;… 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt um so schwerer, je überlegter sie erfolgte (…vgl. Senat 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 3 a der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1;… zur ordentlichen Kündigung: 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 45, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).Geschah dies in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen, vermögen sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu rechtfertigen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 3 c aa der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1).
Dies gilt insbesondere, wenn eine ehrverletzende Erklärung an eine - vermeintliche - Vertrauensperson gerichtet wird, um mittelbar den Dritten zu treffen (vgl. Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zu II 3 a der Gründe;… KR/ Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 415;… v. Hoyningen-Huene/ Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 607).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 1 BGB) darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 6. Aufl. Art. 5 GG Rn. 5 ff.; APS/Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff.; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 272 ff., 705 ff.; HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 1 Rn. 402 ff.; vgl. auch Stein in AR-Blattei SD 830 Grundrechte im Arbeitsrecht, insbes. - ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
Beleidigung, Facebook, Internet, Kündigung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass grobe Beleidigungen insbesondere des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, oder auch von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffene bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeuten und eine außerordentliche, fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen können (siehe nur BAG, Urteil vom 17.08.1957 - 2 AZR 121/55 -, in: AP Nr. 1 zu § 124 a Gewerbeordnung; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, in: DB 2003, 1797 f.;… Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 -, in: NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 22; LAG Hamm, Urteil vom 30.06.04 - 18 Sa 836/04 - n.V.;… Fischermeier in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften (kurz: KR/Fischermeier), 9. Aufl., § 626 BGB, Rdnr. 415 und KR/Griebeling, § 1 KSchG, Rdnr. 462).Es entspricht daneben ständige Rechtsprechung des BAG, dass diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, n.v. unter II. 3. a) der Gründe; Urteil vom 10.10.02 - 2 AZR 418/01-, in: DB 2003, 1797 f. unter B. I. 3) c) aa) der Gründe, juris Rdnr. 22; siehe auch LAG Köln, Urteil vom 18.04.1997 - 11 Sa 995/96, in: LAGE 111 zu § 626 BGB; KR/Etzel, § 1 KSchG, Rdnr. 465).
Der Arbeitnehmer darf in solchen Fällen nämlich regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen getragen und der Betriebsfrieden nicht gestört bzw. das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien nicht zerstört (BAG, Urteil vom 10.10.02 a.a.O.).
Diesen Schutz der Privatsphäre und auch der Meinungsfreiheit kann jedoch nicht der Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen, der selbst die Vertraulichkeit aufhebt, so dass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zurechenbar wird (BAG, Urteil vom 10.10.2002 a.a.O., juris Rdnr. 26).
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat regelmäßig zurückzutreten, wenn sich die beleidigende Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O., juris Rdnr. 23;… Urteil vom 24.11.2005, a.a.O., NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 27).
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Die im Streitfall noch anzuwendenden Tarifregelungen der § 54 Abs. 1, § 55 BAT enthalten keinen Anhaltspunkt für einen Willen der Tarifpartner, selbst beim Vorliegen eines verhaltensbedingten wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung den unkündbaren Arbeitnehmer besser zu behandeln als jeden anderen Arbeitnehmer (…Senat 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - aaO.; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1). - LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung - …
Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu I 3 a der Gründe; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B II 1 c der Gründe).Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002 a. a. O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).
In seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01- hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Beleidigung eine Abmahnung auch nach einem Ablauf von rund 31/2 Jahren noch nicht als wirkungslos angesehen.
- LAG Köln, 18.04.2006 - 9 Sa 1623/05
Kündigung - außerordentlich - Beleidigung
Zudem sind bei der erforderlichen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles daraufhin zu prüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis bis zur ordentlichen Beendigung fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: z. B. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -).Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (vgl. BAG, Urteile vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - und vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -).
Bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Erfordernis einer Abmahnung abzusehen, da durch das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört wird (vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, …
Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, zitiert nach JURIS Rn. 23) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den beziehungsweise die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.Auch eine einmalige Ehrverletzung ist im Übrigen kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil v. 10.01.2002 - 2 AZR 418/01 - BAG, Urteil v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -).
Das Bundesarbeitsgericht hat daher darauf hingewiesen, (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach JURIS Rn. 28) dass der Arbeitgeber in dem dortigen Fall den Kläger vor Ausspruch der Kündigung nicht abmahnen musste, weil aufgrund der vielfältigen groben Beleidigungen zahlreicher Vorgesetzter und Kollegen der Kläger nicht ernsthaft damit rechnen konnte, die Arbeitgeberin werde sein Verhalten tolerieren.
- LAG Köln, 28.06.2005 - 9 Sa 1623/04
Kündigung - verhaltensbedingt - Ehrverletzung eines Arbeitskollegen
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB …
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - …
- LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
Unwirksame verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung; …
- LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06
Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der …
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung,Arbeitsverweigerung und …
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Fehlverhalten auf Betriebsfeier kann Kündigung bringen
- LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 569/09
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten gegenüber …
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der …
- LAG Köln, 15.12.2003 - 2 Sa 816/03
Empfehlungen für den Arbeitgeber - Private E-Mail- und Internet-Nutzungam …
- LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 10 Sa 30/06
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung - hohle Drohung - spontane …
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05
Abmahnung, Entfernung
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
- LAG Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 1 Sa 1/06
Außerordentliche fristlose Kündigung: Beharrliche Arbeitsverweigerung des …
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
Beleidigung; üble Nachrede; Arbeitsverweigerung und Vortäuschen einer …
- LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04
Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer …
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 18 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt zur fristlosen Kündigung auch ohne …
- LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
- LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05
verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2006 - 10 Sa 991/05
Kündigung wegen beleidigender Äußerungen des Arbeitnehmers
- LAG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 2 Sa 460/08
Kündigung wegen abfälliger Bemerkung über Vorgesetzten
- LAG Hamm, 26.01.2007 - 10 Sa 775/06
außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;Beleidigung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
Androhung einer Arbeitsunfähigkeit und ehrverletzende Äußerungen als …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03
Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von 6 Maultaschen
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 4 Sa 76/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auslegung des § 17 Ziff 3 MTV …
- LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05
Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch …
- LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 8 Sa 876/06
Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung
- LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 TaBV 46/07
Kündigung, Betriebsratsmitglied, Beleidigung, Äußerungen, ausländerfeindlich, …
- LAG Nürnberg, 07.09.2004 - 6 Sa 116/04
Außerordentliche Kündigung wegen privater Arbeitsleistungen während der …
- LAG Hessen, 18.03.2005 - 4 TaBV 127/04
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Recht auf freie Meinungsäußerung in einer …
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
Kündigung, außerordentlich, Wirksamkeit, Kündigungsgründe, …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik und Verunglimpfung des Arbeitgebers im …
- OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 11 Sa 564/07
Kündigungsschutzklage
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Bezirksleiters wegen Beleidigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09
Ein ernsthaftes Gespräch mit dem Mitarbeiter ersetzt keine Abmahnung
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik und Verunglimpfung des Arbeitgebers im …
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 8 Sa 135/09
Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei grober Beleidigung eines Arbeitskollegen
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 03.07.2012 - 8 Sa 1359/11
Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnerfordernis; Vertrauenskapital
- LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
Tätlichkeit unter Arbeitskollegen
- LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds …
- LAG Köln, 06.10.2010 - 9 Sa 268/10
Widerruf einer Vorarbeiterzulage bei Bezeichnung deutscher Mitglieder der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 255/10
Unverhältnismäßige verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung eines …
- LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 1376/10
Ausschluss tariflicher Sonderzahlung für Zeiten des Bezugs von Krankengeld und …
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 11 Sa 155/11
Verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzenden Äußerungen über Vorgesetzte - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 3 Sa 294/06
Abmahnung, außerordentliche Kündigung, ordnungsgemäße Personalratsanhörung
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Außerordentlichen Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Platzierung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2010 - 8 Sa 762/09
Verhaltensbedingte Kündigung bei "in den Verkauf bringen" grenzwertiger …
- ArbG Paderborn, 07.07.2010 - 2 Ca 392/10
Verhaltensbedingte Kündigung; Wettbewerbshandlungen im Bezug auf den vorherigen …
- ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
- VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines Personalratsmitglieds; …
- ArbG Herne, 10.03.2005 - 2 Ca 4067/04
Beleidigung im Arbeitsverhältnis ("BVB-Zecke")
- ArbG Kassel, 11.02.2009 - 8 Ca 424/08
Außerordentliche Kündigung wegen ungerechtfertigter Beschwerde
