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   BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76   

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BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76 (https://dejure.org/1977,683)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1977 - 2 AZR 770/76 (https://dejure.org/1977,683)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 (https://dejure.org/1977,683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Antrag hierauf bis zum Zeitpunkt der Kündigung voraus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungspflicht - Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt der Kündigung - Sozialwidrigkeit der Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 334
  • NJW 1978, 1397
  • VersR 1, 45
  • VersR 1979, 45
  • DB 1978, 589
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76
    Das steht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 (2 AZR 632/76, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung sowie im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt = BB 1977» 1504 = DB 1977» 2099) Danach besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch über die Dauer der Kündigungsfrist hinaus bis zur Rechtskraft des im Kündigungsrechtsstreit ergehenden Urteils nur bei einer offensichtlich rechtsunwirksamen oder offenbarrechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Kündigung.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76
    Im übrigen erfordert die Prüfung der SozialWidrigkeit einer Kündigung eine umfassende richterliche Würdigung des Sachverhalts sowie eine vollständige und widerspruchsfreie Interessenabwägung (vgl. die ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 C102] = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG sowie AP Nr. 6 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76
    Vielmehr haben die Gerichte für Arbeitssachen die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung besonders zu berücksichtigen (so das Urteil des Senats vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAG AP Sr. 1 zu § 1 2 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
    Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76
    Die Gesetzesmaterialien (vgl. Bericht des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucksache 7/1513 zu Ur. 17) bringen keine Auslegungshilfe, weil ihnen nicht zu entnehmen ist, daß sich der Gesetzgeber dieses besonderen Problems bewußt gewesen ist.
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Etwas anderes hat auch das Bundesarbeitsgericht in den von der Revision genannten Entscheidungen (Urteile vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAGE 29, 17; vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 334 und vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 12 SchwbG) nicht angenommen.
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Einen gleichwertigen Arbeitsplatzschutz für den Schwerbehinderten vermag die Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft im Kündigungsschutzprozeß nicht zu bewirken, da ihm dort ein Weiterbeschäftigungsanspruch grundsätzlich nicht gewährt wird (vgl. BAGE 29, 334 [344]).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise zum einen dann gelten, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist (BVerfG 9. April 1987 aaO; BAG 20. Oktober 1977 aaO; vgl. auch Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - AP BGB § 123 Nr. 59 = EzA BGB § 123 Nr. 56).

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    wenn der Schwerbehinderte vor Ausspruch der Kündigung bzw. Entlassung den Antrag nach § 3 SchwbG gestellt hat; denn dann hat er zu erkennen gegeben, daß er sich auf die ihm eingeräumten Schutzrechte berufen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 1981 [Buchholz a.a.O. S. 5]), und aus seiner' Sicht alles getan, was für die verbindliche Klarstellung seines Schwerbehindertenstatus erforderlich ist (vgl. BAG 29, 334 [340]; 43, 148 [158]).

    Einen gleichwertigen Arbeitsplatzschutz für den Schwerbehinderten vermag die Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft im Kündigungsschutzprozeß nicht zu bewirken (vgl. KR-Etzel, Rdnr. 25 zu §§ 12 - 17 SchwbG ), da ihm dort ein Weiterbeschäftigungsanspruch grundsätzlich nicht gewährt wird (vgl. BAG 29, 334 [344]).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Vielmehr haben die Gerichte für Arbeitssachen die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung besonders zu berücksichtigen (vgl. BAG 29, 17 = AP Nr. 1; BAG 29, 334 = AP Nr. 2 m. kritischer Anm. v. Brox und BAG 30, 141 = AP Nr. 3, alle zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Dies gilt z.B. für die Frage der Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG (BAGE 9, 131, 133 f. = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, zu II der Gründe; 20, 345, 350 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; 23, 371, 377 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG, zu III 1 der Gründe; 43, 129, 137 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 76), die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB (vgl. BAGE 2, 245, 250 ff. = AP Nr. 1 zu § 67 HGB, zu III der Gründe; 14, 65 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 71), das Eingreifen des besonderen Kündigungsschutzes der §§ 12 ff. SchwbG (BAGE 29, 17, 23 = AP, aaO; 29, 334, 336 = AP Nr. 2 zu § 12 SchwbG, zu I der Gründe; KR-Etzel, 2. Aufl., vor §§ 12 bis 19 SchwbG, Rz 14) oder die Geltung des Kündigungsverbotes des § 9 MuSchG (BAG 26, 161, 165 = AP Nr. 3 zu § 9 MuSchG, zu III 1 der Gründe; KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 28).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Die Revision verkennt den Ausgangspunkt der ersten beiden Grundsatzentscheidungen des Senats zu § 12 SchwbG (BAGE 29, 17; 29, 334 = AP Nr. 1 und 2 zu § 12 SchwbG).

    Es entspricht auch der in arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung absolut herrschenden Meinung, daß der Schwerbehindertenschutz unabhängig davon besteht, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis hat (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 178 III 1; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 bis 20 SchwbG Rz 13; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 23; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 40; BAGE 5, 208; 8, 123 = AP Nr. 11 und 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; BAGE 29, 17; 29, 334; 30, 141 = AP Nr. 1, 2, 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

    Erst am Tage der Kündigungen vom 27. März 1975 hat die Beklagte überhaupt die Zustimmung der Haupt- -35" fürsorgestelle beantragt« Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 SchwbG bedarf es jetzt der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu jeder Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten (vgl« BAG Urteil vom 17« Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP Nr« 1 zu § 12 SchwbG, bestätigt durch Urteil vom 20 Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen und für die Amtliche Sammlung bestimmt)® An diesem Erfordernis ändert entgegen der Auffassung der Revision die Einschränkung der Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei Betriebseinschränkungen oder -Stillegungen nach § 16 SchwbG nichts, ebenso wenig die Sollvorschrift des § 18 Abs. 4- SchwbG, die Hauptfürsorgestelle solle die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolge, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stehe.
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    (Bestätigung der Urteile vom 17 Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - A P Nr. 1 zu § 1 2 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmt.) .
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

  • BSG, 14.03.1994 - 11 BAr 139/93

    Rechtsschutzbedürfnis - Schwerbehinderter - Gleichgestellter - Inanspruchnahme

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 01.04.1982 - 9 Sa 71/82

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Antrag auf Anerkennung der

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