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   OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20   

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https://dejure.org/2020,22483
OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus - Corona-Virus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Besuche in Altenheimen wegen Corona verhältnismäßig

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 2031
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [Vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris].

    [Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris].

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065

    Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [Vgl. OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, juris (unter Hinweis auf die Berichte des Robert-Koch-Instituts)] Dass die Beschränkung der Besuchskontakte auf die Besucherzonen und den Außenbereich dazu geeignet ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, unterliegt keinen Zweifeln.

    [Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris].

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris].
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris (m.w.N); sowie von Albedyll in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 47 Rdnr. 140].
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 337/20

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verbots des Betriebs

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studio

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21

    Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)

    Der auf Außervollzugsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 7 VO-CP in der aktuellen Fassung im Wege der vorläufigen Anordnung (§§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar) zielende Antrag der Antragstellerin ist zulässig (B.), insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, ebenso etwa Beschlüsse vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichtsund vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 -, Juris ] und mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Inhalt auch begründet (C.).
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studios

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20

    Kosten nach Hauptsacheerledigung: Klärung schwieriger Rechtsfragen; Beschränkung

    3 [3 vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 - (Corona/Altenheim), bei Juris] Daraus ergab sich aber umgekehrt keine Verpflichtung der Antragstellerin, ihr Rechtsschutzersuchen von vorneherein auf einen solchen Antrag zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beschränken beziehungsweise von der durch das Prozessrecht gewährleisteten Möglichkeit zur Stellung des Normenkontrollantrags (§§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 VwGO Saar) mit entsprechenden Kostenrisiken auch für sie keinen Gebrauch zu machen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2021 - 4 R 63/21

    Einstweilige Außer-Vollzug-Setzung eines auf eine Woche befristeten Runderlasses,

    Vorliegend ist es ausreichend, dass eine gesetzliche Regelung - hier § 11 Abs. 2 Satz 5 der 10. SARS-CoV-2-EindV - zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen auf eine Verwaltungsvorschrift verweist, die kraft Gesetzes (vgl. § 12 Abs. 3 Satz 2 der 10. SARS-CoV-2-EindV) eine Beachtenspflicht auslösen soll und damit eine verordnungsgleiche Außenrechtswirkung hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 -, juris, Rdnr. 32; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss v. 6. August 2020 - 2 B 255/20 -, juris, Rdnr 7 zu einer Richtlinie nach einer Covid-VO).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20.A   

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OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 AsylG § 36 Abs. 4 AufenthG § 60 Abs. 5
    "Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO"; Georgien; "Situation für Rückkehrer"; "häusliche Gewalt"; HIV; "alleinerziehende Frau"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    8 Soweit die Klägerin vorträgt, dass im Rahmen der bisherigen Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG, die Rückkehrsituation der Klägerin als schwer erkrankte, alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern nicht hinreichend gewürdigt worden sei und sich dabei auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 - aufgestellten Leitsätze und Prüfungsmaßstäbe bezieht, begründet dies im Ergebnis ebenfalls keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beklagten zu § 60 Abs. 5 VwGO sowie der Abschiebungsandrohung.
  • BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    3 a. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist im von der Antragstellerin eingeleiteten Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO das zuständige Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO, weil hier unter dem Aktenzeichen 2 A 494/20.A das Verfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 Rn. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Nach Eingang der Berufung in dem zugehörigen Hauptsacheverfahren (12 S 632/21) ist er das Gericht der Hauptsache i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 142; für den Fall eines Berufungszulassungsverfahrens BVerwG, Beschluss vom 04.11.2021 - 6 AV 9/21 -, juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021 - 7 B 10450/21 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 2 A 494/20

    Georgien; Abschiebungsverbot; alleinerziehende erkrankte Frau; medizinische

    Der Senat hat den Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des Verfahrens 2 B 255/20.A, die beigezogene Verwaltungsakte des Bundesamtes sowie auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 48/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 46/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 49/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 47/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
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