Rechtsprechung
OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 303/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsPÜG § 2, § 3; GG Art 74 Abs. 1 Nr. 12, Art 12; VwGO § 80 Abs. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Übergang von Arbeitsverhältnissen nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz (SächsPÜG); Abschließende Überprüfbarkeit des gemäß § 3 SächsPÜG vorgeschalteten Auswahlverfahrens und Verteilungsverfahrens i.R.d. vorläufigen ...
- Judicialis
SächsPÜG § 2; ; SächsPÜG § 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; VwGO § 80 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sächsisches Personalübergangsgesetz; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Übergabeverfügung; Verfassungsmäßigkeit; Gebiets- und Funktionalreform; Folgenabwägung; Schwerbehinderter Ehemann; Unzumutbare Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.08.2008 - 11 L 411/08
- OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 303/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 303/08
Von seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Bund auf diesem Gebiet, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, keinen Gebrauch gemacht, sondern nur den rechtsgeschäftlichen Übergang nach § 613a BGB geregelt (BAG, Urt. v. 28.9.2006 - 8 AZR 441/05 -, zit. nach juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts garantiert Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG neben der freien Wahl des Berufs als weiteres Schutzgut auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes, somit die Entscheidung des Einzelnen, an welcher Stelle und bei welchem Arbeitgeber er dem gewählten Beruf nachgehen möchte (vgl. zusammenfassend BAG, Urt. v. 28.9.2006 a. a. O., mit ausführlichen Nachweisen).
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 303/08
Eine solche ist bereits dann verfassungsgemäß, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist; Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG, Urt. v. 9.6.2004 - Ladenschluss -, BVerfGE 111, 10). - BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00
Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 303/08
Von einer erschöpfenden Kodifizierung der Rechtsmaterie, die eine landesrechtliche Regelung ausschließen würde, kann deshalb nicht die Rede sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.4.2000 - 1 BvL 2/00 -, zit. nach juris).