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   ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20   

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ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20 (https://dejure.org/2021,53996)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 02.03.2021 - 2 BV 1/20 (https://dejure.org/2021,53996)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 02. März 2021 - 2 BV 1/20 (https://dejure.org/2021,53996)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09

    Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Dieser ist gem. § 21 b BetrVG auch nach der Stilllegung des Betriebs noch im Amt, da dies zur Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts nach § 112 BetrVG weiter erforderlich ist (vgl. BAGE 137, 203 = NZA 2011, 1112 Rdnr. 13).

    Insoweit gilt nichts anderes als für die gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09).

    Der wirtschaftlichen Vertretbarkeit kommt dabei eine Korrekturfunktion zu (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09).

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Daraus folgt aber nicht, dass auf ihn Nr. 1 keine Anwendung findet (ebenso Fitting §§ 112, 112a Rn. 261; BAG 14.9.1994, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 87).

    Sie verletzt diese Pflicht, wenn sie für alle infolge einer Betriebsänderung entlassenen Arbeitnehmer ohne Unterschied Abfindungen festsetzt, deren Höhe sich allein nach dem Monatseinkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemisst (BAG 14.9.1994, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 87).

  • LAG Hamm, 18.06.2021 - 13 TaBV 12/20

    Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten in stillgelegtem Betrieb; Auswirkungen

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Der Beteiligte zu 3) ist der für den Gemeinschaftsbetrieb der Arbeitgeberinnen in A gebildete Betriebsrat, der mit Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.01.2020 (Aktenzeichen 2 BV 5/19) aufgelöst worden ist, wobei zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren noch das Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht Hamm zum Az. 13 TaBV 12/20 rechtshängig ist.

    Zwar wurde mit Beschluss der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.01.2020 (Aktenzeichen 2 BV 5/19) der hiesige Betriebsrat aufgelöst, allerdings ist zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in dem vorliegenden Verfahren aufgrund des noch rechtshängigen Beschwerdeverfahrens beim Landesarbeitsgericht Hamm zum Az. 13 TaBV 12/20 noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Auflösung des Betriebsrats gegeben.

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Ansonsten könnten innerhalb einer Unternehmensgruppe Unternehmen, deren Betriebe geschlossen werden sollen, sich durch einen Vermögensaustausch in der Vergangenheit, bei dem nicht die durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten strengen Maßstäbe des Bemessungsdurchgriffs im qualifiziert faktischen Konzern (vgl. etwa BAG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10) greifen bzw. sich nicht ausreichend durch den Betriebsrat darlegen lassen, und durch die Begründung von Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe künstlich so schlecht darstellen lassen, dass unter Verstoß gegen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem Betriebsrat kommuniziert werden könnte, dass kein Vermögen mehr für einen Sozialplan vorhanden sei.
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Pauschalierende Ansätze müssen aber der typischen individuellen Situation entsprechen, wie sie sich aus dem Lebensalter, den familiären Belastungen sowie besonderen persönlichen Eigenschaften, z.B. Schwerbehinderteneigenschaft, ergibt (BAG 2, 10.2007, NZA-RR 2008, 242 (243); BT-Drs.
  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BAG die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelmäßig überschritten sein, wenn die Erfüllung der Sozialplanverbindlichkeiten zu einer Illiquidität, zur bilanziellen Überschuldung oder zu einer nicht mehr vertretbaren Schmälerung des Eigenkapitals, führe (BAG, Beschl. v. 22.1. 2013 - 1 ABR 85/11), worauf auch die Arbeitgeberinnen rekurrieren, allerdings ist der konkrete Fall wesentlich anders gelagert als die Fälle, die das BAG im Hinblick auf diese Grundsätze, die auch nur in der Regel und nicht absolut gelten sollen, bisher zu entscheiden hatte.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 51/10

    Verkaufsprospekthaftung: Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Den Arbeitgeberinnen war kein Schriftsatznachlass gemäß § 139 Abs. 5 ZPO zu gewähren, denn einen förmlichen Hinweis hat die Kammer, wiewohl die Sach- und Rechtslage mit den Parteien erörtert worden ist, nicht erteilt (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 U 51/10).
  • LAG Hamm, 23.08.2019 - 13 TaBV 44/18

    Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Bei der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung ist es nämlich nicht zu rechtfertigen, dass ein Unternehmen namentlich im Verhältnis zu Kunden und Lieferanten durchgehend mit ausreichend Liquidität im Millionenumfang ausgestattet wird, sich aber gegenüber ihren Arbeitnehmern bei einer Betriebsänderung durch Personalabbau darauf beruft, es sei wirtschaftlich unvertretbar, irgendwelche finanziellen Ausgleichsleistungen zu erbringen (LAG Hamm, Beschluss vom 23. August 2019 - 13 TaBV 44/18).
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Streiten die Betriebsparteien über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses zu beantragen, § 256 Abs. 1 ZPO (BAG, Beschluss vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 -, BAGE 133, 373-379).
  • LAG Hamm, 19.03.2019 - 7 TaBV 11/19
    Auszug aus ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
    Mit Beschluss des LAG Hamm vom 19.03.2019 zum Aktenzeichen 7 TaBV 11/19 wurde zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans Prof. Dr. J., Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen a.D. bestellt.
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 2. März 2021 - 2 BV 1/20 - abgeändert, soweit der Antrag der Arbeitgeberinnen abgewiesen wurde.
  • ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    BetrVG; KSchG; DSGVO; BDSG

    Wie dem Vorsitzenden nunmehr im Rahmen der Absetzung des Beschlusses bekannt geworden ist, ist das entsprechende Beschlussverfahren gerichtet auf die Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle mittlerweile unter dem Aktenzeichen 2 BV 1/20 anhängig.
  • LAG Hamm, 26.10.2021 - 7 TaBV 19/21

    Sozialplan; Dotierung; wirtschaftliche Vertretbarkeit; "Sozialplan 0"

    1.Die Beschwerde der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 02.03.2021, 2 BV 1/20, wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberinnen beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 02.03.2021 (Az: 2 BV 1/20) abzuändern und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle zur Entscheidung über die Aufstellung eines Sozialplans vom 18.12.2019 unwirksam ist.

  • ArbG Hamm, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats, Auflösung des Betriebsrats,

    Wie dem Vorsitzenden nunmehr im Rahmen der Absetzung des Beschlusses bekannt geworden ist, ist das entsprechende Beschlussverfahren gerichtet auf die Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle mittlerweile unter dem Aktenzeichen 2 BV 1/20 anhängig.
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