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   BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11   

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https://dejure.org/2011,6923
BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11 (https://dejure.org/2011,6923)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11 (https://dejure.org/2011,6923)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 2 BvR 1064/11 (https://dejure.org/2011,6923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge

  • Wolters Kluwer

    Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt wegen Einreichung von Verfassungsbeschwerden bei wortidentischer Begründung mit zuvor nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt wegen Einreichung von Verfassungsbeschwerden bei wortidentischer Begründung mit zuvor nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde ist keine Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. z.B. BVerfGK 3, 219 ).
  • BVerfG, 03.03.2011 - 2 BvR 176/11

    Arbeitspflicht von Strafgefangenen - unzureichende Substantiierung der

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11
    Aus dem begründeten Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2011 - 2 BvR 176/11 - geht hervor, dass die Verfassungsbeschwerde wegen näher erläuterter Substantiierungsmängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • BVerfG, 04.04.2012 - 2 BvR 24/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender

    Dies gilt erst recht, wenn es sich bei der Verfassungsbeschwerde inhaltlich um die Wiederholung einer vorangegangenen handelt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2011 - 2 BvR 1064/11 -, juris; der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 -, juris).
  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

    In seiner gefestigten Rechtsprechung hat des Bundesverfassungsgericht durchweg festgestellt, dass die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerde als missbräuchlich anzusehen sei, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden könne, dass die Beschwerde völlig aussichtslos sei, zum Beispiel wenn Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen gleich formuliert seien oder auch nur in früheren Verfassungsbeschwerden vorgebrachte Argumente wiederholt würden (9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 5. Dezember 2007, 2 BvR 2332/07; 5. Oktober 2011, 2 BvR 1064/11; und 4. April 2012, 2 BvR 24/11).
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