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BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1100/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Regelung des Instanzenzuges durch den Gesetzgeber; Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4
Anforderungen an die staatliche Justizgewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 23.09.2002 - 9 KLs 8/02
- BGH, 06.06.2003 - 3 StR 67/03
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1100/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1100/03
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Beschwerdeführern zitierten Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, durch den der Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG nicht neu bestimmt worden ist (vgl. Beschlussausführungen S. 13). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1100/03
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll, ob mehrere Instanzen bereitgestellt werden und unter welchen Voraussetzungen diese angerufen werden können (vgl. BVerfGE 54, 277 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1100/03
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- LSG Bayern, 28.09.2015 - L 15 RF 36/15
Keine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über eine zweite Anhörungsrüge
Sowohl dem in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip als auch dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch ist Genüge getan, wenn die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003, Az.: 2 BvR 1100/03, vom 05.05.2008, Az.: 1 BvR 562/08, und vom 08.12.2010, Az.: 1 BvR 1382/10).