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   BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03   

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BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erlaß einstweiliger Anordnung: vorläufige Untersagung der Zustellung einer Klageschrift im Wege der Rechtshilfe

  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Rechtshilfe nach dem Haager Zustellungsübereinkommen; Grundrechtsverletzung durch die Zustellung der Klage eines ausländischen Gerichts; Rechtsmissbrauch durch Zustellung einer Klage; Respektierungspflicht ausländischer Klageforderungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sammelklage von US-Klägern darf vorläufig nicht in Deutschland zugestellt werden

  • Judicialis

    ZPO § 328 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Die Gefahren eines us-amerikanischen Zivilprozesses: Einstweilige Anordnung gegen die Zustellung einer us-amerikanischen class-action auf "punitive damages" nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (Vorbehalt nach Art. 13 I HZÜ) - "Napster"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZÜ Art. 13 Abs. 1
    Zustellung einer ausländischen Klage in Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Napster-Sammelklage wird Bertelsmann zunächst nicht zugestellt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG schützt Bertelsmann

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz für Bertelsmann

  • zaoerv.de PDF, S. 24 (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung einer zivilrechtlichen Klage und ordre public

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.7.2003)

    Napster-Klage gegen Bertelmann vorerst auf Eis // Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 238
  • NJW 2003, 2598
  • ZIP 2003, 1625
  • ZIP 2005, 2128
  • WM 2003, 1583
  • DVBl 2003, 1315
  • BB 2003, 874
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Eine Verletzung von Art. 2 GG durch die Zustellung sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1994 (BVerfGE 91, 335 ff.) ebenfalls zu verneinen.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gelangen (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht (punitive damages) geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Die Entscheidung hat jedoch offen gelassen, ob die Zustellung einer solchen Klage mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist, wenn das mit der ausländischen Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt (BVerfGE 91, 335 ; vgl. auch Schlosser, a.a.O., Art. 13 HZÜ Rn. 3).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Das Grundgesetz gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 , Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, im Umdruck S. 11), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Das Grundgesetz gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 , Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, im Umdruck S. 11), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 -,.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Der Vorbehalt in Art. 13 HZÜ für die Anwendung ausländischen Rechts wird durch Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Haager Zustellungsübereinkommens eng ausgelegt (vgl. OLG Frankfurt, RIW 2001, S. 464 = NJW-RR 2002, S. 357; siehe Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., 2003, Art. 13 HZÜ Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Hierzu gehört ein Umgang mit anderen Staaten auch dann, wenn deren Rechtsordnungen und -anschauungen nicht vollständig mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 343 ; 91, 335 ; 108, 238 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03 (5)   

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https://dejure.org/2005,7406
BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03 (5) (https://dejure.org/2005,7406)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03 (5) (https://dejure.org/2005,7406)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 BvR 1198/03 (5) (https://dejure.org/2005,7406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 Art. 6 Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 11.11.2005)

    Bertelsmann: Die 17-Milliarden-Dollar-Klage kommt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32
    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde

Sonstiges

  • golem.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 25.04.2007)

    Bertelsmann: 110 Millionen Dollar Schadensersatz für Napster - Streit mit Warner Music endgültig beigelegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

    Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).

    Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

    Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Diesem Ziel entspricht auch im regionalen und lokalen Bereich unter Berücksichtigung der dort gegebenen Möglichkeiten grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebiets (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. ? allgemein ? BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).

    Unter den Medien kommt dem Rundfunk - dem Hör- und Fernsehfunk - wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. ? allgemein ? BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Auch jener muss imstande sein, dem verfassungsrechtlichen Ziel freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung in dem jeweiligen engeren räumlichen Bereich zu dienen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Der Gesetzgeber verfügt in einer solchen Situation über die Befugnis, die Veranstaltung von Programmen, die über den Markt nicht oder nicht in wünschenswerter Qualität zustande kommen, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Die Programmanbieter nach bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, auch wenn sie rechtlich nicht als Veranstalter gelten (vgl. BVerfGE 97, 298 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

    Die allgemeinen Vorgaben für die Veranstaltung privaten Rundfunks sind ungeachtet der in Art. 2 BayMG 1992/2003 vorgesehenen Trägerschaft durch die Landeszentrale (dazu vgl. BVerfGE 97, 298 ) in der Erwartung des Wettbewerbs mehrerer privatwirtschaftlich finanzierter Programmangebote untereinander konzipiert worden und zielen auf eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots der nach dem bayerischen Medienrecht im Verbreitungsgebiet veranstalteten Programme (Art. 4 BayMG 1992/2003).

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. ? allgemein ? BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

  • VGH Bayern, 09.01.1997 - 7 B 95.4230
    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war ? wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.; VG München, MMR 2005, S. 64 ; Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).

    Die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts knüpft an die Möglichkeit der Nutzung des Angebots von Kabelprogrammen durch die Teilnehmer an (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ).

  • OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99

    Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).

    Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war ? wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.; VG München, MMR 2005, S. 64 ; Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02

    Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98

    Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

  • OLG München, 22.12.1997 - 30 U 544/97

    Zulässigkeit der Erhebung eines Teilnehmerentgelts durch eine lokale

  • VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633

    Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse;

  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

    Da es sich um einen eigenständigen, von den anderen Anträgen der Beschwerdeführer zu I. klar abgrenzbaren Antrag handelte, liegt darin eine zulässige Rücknahme dieser Rüge (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 98, 218 ; 106, 210 ; 114, 396 ; 126, 1 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03 (3)   

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BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03 (3) (https://dejure.org/2004,21462)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03 (3) (https://dejure.org/2004,21462)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 BvR 1198/03 (3) (https://dejure.org/2004,21462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    Dies sei, wie unter Verweis auf das Contergan-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263) dargelegt wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    In der Contergan-Entscheidung (BVerfGE 42, 263) habe das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Grundsätzen für eine verfassungsgemäße Ersetzung privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlichrechtliche Ansprüche aufgestellt.

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

    Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung gilt in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Dabei diente das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Contergan-Stiftungsgesetz (vgl. BVerfGE 42, 263) als Modell.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung zu dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (BVerfGE 42, 263 - Contergan) hervorgehoben hat, bleibt der Einzelne, nachdem die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Geschädigten seinen Anspruch erst realisierbar gemacht hat, als Forderungsinhaber Mitglied der Schicksalsgemeinschaft der Geschädigten und kann sich dem nicht durch Berufung auf die Eigenständigkeit des erworbenen Anspruchs entziehen.

    Ihn trifft eine ? begrenzte ? Pflicht, eine Neuordnung der Berechtigung hinzunehmen, die auf eine Stärkung der Rechtsposition aller zielt (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Vielmehr müssen, soweit für Einzelne punktuell gewisse Nachteile auftreten, diese gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer in dem ebenfalls angegriffenen Beschluss (NJW 2003, S. 2912) zurück, da ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliege.

    Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30; OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ; OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ; KG, KGR Berlin 2000, S. 257; LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.; LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - hier der Verjährungsvorschriften - ist das Bundesverfassungsgericht an die fachgerichtliche Entscheidung gebunden, soweit nicht Fehler erkennbar sind, die - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. allgemein BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    aa) Im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgenschäden hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Weite des Einschätzungs- und Gestaltungsraums des Gesetzgebers betont (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 27, 253 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03
    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse beeinflusst, in denen Inhalt und Schranke des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00

    Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

  • LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines

  • LG Hamburg, 19.05.1999 - 302 O 108/99
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00

    Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03 (4)   

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BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03 (4) (https://dejure.org/2005,18600)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03 (4) (https://dejure.org/2005,18600)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 2 BvR 1198/03 (4) (https://dejure.org/2005,18600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32
    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    In den Entscheidungen "Osho" und "Glykol" (Hinweis auf BVerfGE 105, 279 und BVerfGE 105, 252) habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch Beeinträchtigungen, die nicht die Qualität eines Eingriffs hätten, am Maßstab des betroffenen Spezialfreiheitsrechts zu überprüfen seien.

    b) Nicht jedes staatliche Informationshandeln und nicht jede Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung ist als Grundrechtseingriff zu bewerten (vgl. BVerfGE 105, 252 - zu Art. 12 Abs. 1 GG - 105, 279 - zu Art. 4 Abs. 1 GG -).

    Der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen betrifft nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleich kommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

    Insofern geht eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht über die bloße Teilhabe staatlicher Funktionsträger an öffentlichen Auseinandersetzungen oder an der Schaffung einer hinreichenden Informationsgrundlage für eine eigenständige Entscheidungsbildung der Bürger, etwa als Marktteilnehmer (vgl. BVerfGE 105, 252 ), hinaus.

    Führt das staatliche Informationshandeln aber zu Beeinträchtigungen, die einem Grundrechtseingriff gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ), bedürfen sie der Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 105, 279 - zu Art. 4 GG -).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    In den Entscheidungen "Osho" und "Glykol" (Hinweis auf BVerfGE 105, 279 und BVerfGE 105, 252) habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch Beeinträchtigungen, die nicht die Qualität eines Eingriffs hätten, am Maßstab des betroffenen Spezialfreiheitsrechts zu überprüfen seien.

    Der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen betrifft nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleich kommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

    a) Der Staat ist grundsätzlich nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitglieder wertend zu beurteilen (vgl. BVerfGE 105, 279 - zu Art. 4 Abs. 1 GG -).

    Führt das staatliche Informationshandeln aber zu Beeinträchtigungen, die einem Grundrechtseingriff gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ), bedürfen sie der Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 105, 279 - zu Art. 4 GG -).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Damit habe sich das Bundesverfassungsgericht von einer früheren Entscheidung (BVerfGE 40, 287) abgekehrt, nach der die indirekten Auswirkungen der Einstufung als extremistisch in einem Verfassungsschutzbericht nur am Willkürverbot zu messen seien.

    Dass über faktische Nachteile des Informationshandelns hinaus rechtliche Auswirkungen an die staatliche Maßnahme geknüpft sein müssen - wie der Zweite Senat im Jahre 1975 für den Bereich des Art. 21 GG angenommen hat (BVerfGE 40, 287 ) - ist demgegenüber nicht Voraussetzung dafür, dass die Kommunikationsfreiheit beeinträchtigt sein kann.

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Auch als juristische Person des Privatrechts kann sie sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen (vgl. BVerfGE 80, 124 ; 95, 28 ).

    Die Pressefreiheit schützt die Grundrechtsträger daher vor Einflussnahmen des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen, insbesondere vor negativen oder positiven Sanktionen, die an Inhalt und Gestaltung des Presseerzeugnisses anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 124 - zu Subventionen).

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Aufgabe der Presse ist es dementsprechend, umfassende Information zu ermöglichen, die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 52, 283 ).

    Der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen betrifft nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleich kommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Allgemein sind Gesetze, die sich nicht gegen das Grundrecht an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob verfassungsrechtliche Maßstäbe bei der Tatsachenwürdigung missachtet worden sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob verfassungsrechtliche Maßstäbe bei der Tatsachenwürdigung missachtet worden sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Allgemein sind Gesetze, die sich nicht gegen das Grundrecht an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob verfassungsrechtliche Maßstäbe bei der Tatsachenwürdigung missachtet worden sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19428
BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03 (2) (https://dejure.org/2004,19428)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03 (2) (https://dejure.org/2004,19428)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 2 BvR 1198/03 (2) (https://dejure.org/2004,19428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Untersagung der Zustellung einer Klageschrift im Wege der Rechtshilfe

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 -,.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05

    Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung

    Darüber hinaus hat der Senat das Hauptsacheverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Az.: 2 BvR 1198/03 ausgesetzt.

    Nach Rücknahme der Anträge im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvR 1198/03 und Aufhebung einer in diesem Verfahren erlassenen einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstellerin nach einem Hinweis des Senats auf den Wegfall des Aussetzungsgrundes durch Verfügung vom 05.12.2005 eine nunmehrige Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren Az.: IV AR (VZ) 3/05, dem eine Vorlage des Oberlandesgerichts Koblenz gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG durch Beschluss vom 27.06.2005, Az.: 12 VA 2/04 (Bl. 133 ff d. A.), in einem ähnlich gelagerten Fall zugrunde liege.

    Er hat zunächst beantragt, beide Anträge als unbegründet zurückzuweisen und hilfsweise das Verfahren in der Hauptsache bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 2 BvR 1198/03 auszusetzen.

    In der Sache führen nämlich die nunmehrigen Anträge der Antragstellerin, nachdem die durch Senatsbeschluss vom 08.03.2005 angeordnete Aussetzung des Verfahrens mit Abschluss des Verfahrens des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvR 1198/03 ohne Weiteres ihr Ende gefunden hat (vgl. BGH NJW 1989, 1729; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 148 Rz. 8, mit weiteren Nachweisen), insgesamt nicht zum Erfolg.

    Daraus ergibt sich gleichzeitig, dass auch eine Differgenz zum weiteren Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, Az.: 4 VA 1/04, vom 12.10.2004 nicht vorliegt, der sich ebenfalls auf das erwähnte Unternehmen, aber auf ein anderes US-amerikanisches Klageverfahren bezieht und ohnehin lediglich die Aussetzung jenes Hauptsacheverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Az.: 2 BvR 1198/03 anordnete.

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Sie hat ursprünglich auch beantragt, die Zustellung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1198/03 auszusetzen, in dem anläßlich eines anderen Falles das Bundesverfassungsgericht Umfang und Grenzen des Art. 13 HZÜ verfassungsrechtlich klären werde.

    Dem lag zugrunde, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines deutschen Unternehmens gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf anhängig war (Az.: 2 BvR 1198/03, NJW 2003, 2598 ff., "Napster"; vorgehend OLG Düsseldorf, WM 2003, 1587 ff.).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2004 der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Vollziehung der Zustellung bis zur Entscheidung des Senats über den Hauptsacheantrag weiter zu betreiben und gleichzeitig das Hauptsacheverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1198/03 ausgesetzt.

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04

    Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß

    Die maßgebenden Fragen stehen im dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1198/03 zur Entscheidung durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

    Mit Einverständnis der Parteien wurde die Entscheidung der Hauptsache zunächst zurückgestellt bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der B. AG (2 BvR 1198/03).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

    Die Antragstellerin hat ursprünglich auch beantragt, die Zustellung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 2 BvR 1198/03 auszusetzen, weil in jenem Verfahren Umfang und Grenzen des Art. 13 HZÜ verfassungsrechtlich zu klären seien.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.2004 - 2 BvR 1198/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23617
BVerfG, 13.01.2004 - 2 BvR 1198/03 (1) (https://dejure.org/2004,23617)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.2004 - 2 BvR 1198/03 (1) (https://dejure.org/2004,23617)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 2 BvR 1198/03 (1) (https://dejure.org/2004,23617)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2004 - 2 BvR 1198/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 -,.
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