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   BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98   

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BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98 (https://dejure.org/1998,4487)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98 (https://dejure.org/1998,4487)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 (https://dejure.org/1998,4487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine Abänderungsmöglichkeit nach § 80 Abs. 7 VwGO - Beachtung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz bei der Prüfung der Statthaftigkeit eines Abänderungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Der (vermutlich) binnen Monatsfrist gestellte Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO enthielt keine schlüssige und substantiierte Gehörsrüge (Art. 103 Abs. 1 GG), welche die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) hätte offen halten können (vgl. Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 und vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 - in JURIS veröffentlicht; grundlegend zum Erfordernis der Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch bei im fachgerichtlichen Verfahren nicht fristgebundenen, zur Rechtswegerschöpfung erforderlichen Anträgen: BVerfGE 76, 107 [115 f.]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Insbesondere darf das Gericht nicht die Anforderungen an das Verhalten des Beschwerdeführers überspannen, mit dem dieser im ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemachte Umstände darlegt (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Insbesondere darf das Gericht nicht die Anforderungen an das Verhalten des Beschwerdeführers überspannen, mit dem dieser im ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemachte Umstände darlegt (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 10.03.1997 - 2 BvR 323/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    In einem solchen Fall ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, wenn nicht zuvor im Hinblick auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ein Abänderungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.], Beschlüsse der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 - und vom 10. März 1997 - 2 BvR 323/97 -, beide in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    In einem solchen Fall ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, wenn nicht zuvor im Hinblick auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ein Abänderungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.], Beschlüsse der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 - und vom 10. März 1997 - 2 BvR 323/97 -, beide in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Der (vermutlich) binnen Monatsfrist gestellte Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO enthielt keine schlüssige und substantiierte Gehörsrüge (Art. 103 Abs. 1 GG), welche die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) hätte offen halten können (vgl. Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 und vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 - in JURIS veröffentlicht; grundlegend zum Erfordernis der Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch bei im fachgerichtlichen Verfahren nicht fristgebundenen, zur Rechtswegerschöpfung erforderlichen Anträgen: BVerfGE 76, 107 [115 f.]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Der (vermutlich) binnen Monatsfrist gestellte Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO enthielt keine schlüssige und substantiierte Gehörsrüge (Art. 103 Abs. 1 GG), welche die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) hätte offen halten können (vgl. Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 und vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 - in JURIS veröffentlicht; grundlegend zum Erfordernis der Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch bei im fachgerichtlichen Verfahren nicht fristgebundenen, zur Rechtswegerschöpfung erforderlichen Anträgen: BVerfGE 76, 107 [115 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    Insbesondere darf das Gericht nicht die Anforderungen an das Verhalten des Beschwerdeführers überspannen, mit dem dieser im ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemachte Umstände darlegt (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98
    In einem solchen Fall ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, wenn nicht zuvor im Hinblick auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ein Abänderungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.], Beschlüsse der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 - und vom 10. März 1997 - 2 BvR 323/97 -, beide in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Das Unterlassen der Einlegung des statthaften Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, deren Heilung § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG), unzulässig ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 - Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 - BVerfG , Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Wiederum andere Entscheidungen gehen davon aus, dass bei fachgerichtlich unbefristeten Rechtsbehelfen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nur dann offengehalten werde, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben werde (vgl. zu § 33a StPO: BVerfGK 3, 159, 163; Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris Rn. 11; zu § 80 Abs. 7 VwGO: NVwZ 1995, Beilage 1, 2; InfAuslR 1995, 55; NVwZ 1998, Beilage 8, 81; Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris Rn. 2; zur Gegenvorstellung: NJW 1995, 3248; Beschluss vom 25. Oktober 2000.
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, da sie offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

    Da somit dem Prozessbevollmächtigten die Bedeutung der Vorlage eines Einreisevisums für die Rechtslage des Antragstellers bekannt war, stellt der hier angelegte Verschuldensmaßstab auch keine überspannten Anforderungen an die Darlegungspflicht bezüglich eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.9.1998, - 2 BvR 1278/98 - ).
  • BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine

    Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

    Auch wenn der fachgerichtliche Rechtsbehelf grundsätzlich unbefristet möglich ist, wird die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nur offengehalten, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben wird (vgl. BVerfGE 19, 198 [200]; BVerfGE 76, 107 [115 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2000 - 2 BvR 1804/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, NJW 1995, S. 3248; BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 -, juris; Hömig in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 93 Rn. 36 [Mai 2009]).
  • BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, da sie offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, JURIS, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen

    c) Damit ist die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf Art. 38 Satz 1 SächsVerf unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98; Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02; Beschluss vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05).
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