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   BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05   

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https://dejure.org/2005,5879
BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05 (https://dejure.org/2005,5879)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05 (https://dejure.org/2005,5879)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2005 - 2 BvR 1338/05 (https://dejure.org/2005,5879)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen geplante Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vfb gegen geplante Privatisierung der nds. Landeskrankenhäuser erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05
    Eine zulässige Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch den Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den er sich wendet, gegenwärtig und unmittelbar in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 1 ; 102, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05
    Eine zulässige Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch den Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den er sich wendet, gegenwärtig und unmittelbar in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 1 ; 102, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 1338/05
    Eine zulässige Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch den Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den er sich wendet, gegenwärtig und unmittelbar in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 1 ; 102, 197 ; stRspr).
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