Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3768
BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99 (https://dejure.org/2000,3768)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99 (https://dejure.org/2000,3768)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2000 - 2 BvR 1849/99 (https://dejure.org/2000,3768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Beseitigung - Grundrechtsverletzung - Hauptantrag - Hilfsantrag

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 14 Abs. 1 S. 1 2. Hs.
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1414 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Die Beschwerdeführerin ist jedoch nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten, ihr Rechtsschutzziel zunächst mit ihrem Hilfsantrag weiter zu verfolgen (vgl. BVerfGE 78, 58 ).

    Soweit sie mit ihrem Hilfsantrag im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht durchzudringen vermag, ist es ihr unbenommen, anschließend Verfassungsbeschwerde zu erheben und hierbei auch Grundrechtsverletzungen der streitgegenständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu rügen (vgl. BVerfGE 78, 58 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ; 63, 45 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der Subsidiarität entgegensteht und sie damit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ; 63, 45 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ; 63, 45 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ; 63, 45 ; 68, 376 ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 19.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei ehemals

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvR 1849/99
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - .
  • VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00

    Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit § 22 Abs. 2 ThürKWG, § 33

    Mit dieser Auslegung, die den in der Landesverfassungsordnung mit einem besonderen Status versehenen Parteien die Beteiligtenfähigkeit im Organstreitverfahren nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 3 ThürVerf zuerkennt, schließt sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof der Wertung des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, 14 Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland an, die die Organklage und nicht die Verfassungsbeschwerde zu den Landesverfassungsgerichten gegen landesrechtliche Vorschriften, die den aus Art. 21 GG folgenden verfassungsrechtlichen Status der Parteien berühren, für statthaft halten (vgl. BWStGH, ESVGH 11/II, 8, [Ls]; ESVGH 12/II, 10, [11]; ESVGH 31, 81; ESVGH 35, 241, [242]; BayVerfG, BayVerfGHE 23, 80, [84]; BayVerfGHE 29, 62, [80/81]; BayVerGHE 30, 1, [8]; BayVerfGHE 33, 139; VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 105, [113]; LVerfGE 3, 75, [79/80]; LVerfGE 3, 86, [93]; Beschluß vom 3. August 1999, VerfGH 27/98; VerfGHBgb, LVerfGE 4, 159, [164/165]; NWVerfGH, DÖV 1992, 968, [969]; OVGE 44, 301, [303/304]; Urteil vom 21. November 1995, VerfGH 21/94; NVwZ 2000, 666; LVerfG M.-V., LVerfGE 4, 268, [275]; SaarlVerfGH, LVerfGE 8, 257; [261]).

    Abgesehen von den in ihrer Tätigkeit auf die kommunale Ebene beschränkten Gruppierungen, den sog. Rathausparteien, die überhaupt keine Parteien i.S.d. Art. 21 GG sind, ist die Tätigkeit der politischen Parteien auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf allen Ebenen - Bundes-, Landes- und Gemeindeebene - gerichtet; eine strikte Trennung zwischen parlamentarischer und kommunaler Parteitätigkeit gibt es insoweit nicht (vgl. BVerfGE 6, 367, [373/373, 375]; NWVerfGH, OVGE 44, 301, [303/304]; Urteil vom 21. November 1995, VerfGH 21/94 - für Wahlen zu den Vertretungsorganen höherer Kommunalverbände; NVwZ 2000, 666; SaarlVerfGH, LVerfGE 8, 257, [261]; LVerfG 15 M.-V., LVerfGE 4, 268, [275]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht