Rechtsprechung
BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss der Zahlung von Auslandstrennungsgeld gem ATGV § 12 Abs 1 bei Abordnung beider Ehegatten an unterschiedliche Auslandsdienstorte mit GG Art 3 Abs 1 vereinbar
- Wolters Kluwer
Bundesbeamte - Auslandstrennungsgeld - Gleichheitsgrundsatz - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Versagung von Sonderurlaub - Subsidiaritätsgrundsatz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33; ATGV § 12 Abs. 1 S. 1
Gewährung von Auslandstrennungsgeld - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.04.1998 - AN 17 K 98.00013
- VG Ansbach, 19.06.1998 - AN 17 K 98.00013
- VGH Bayern, 18.09.1998 - 3 ZB 98.1978
- BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1464
- DVBl 2002, 1622
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).
Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 75, 108 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).
Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 75, 108 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 75, 108 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr).
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83
Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
In diesem Rahmen muss er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfGE 69, 150 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1992 - 1 A 1136/89
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
aa) Die Ausschlussklausel des § 12 Abs. 1 Satz 1 ATGV wird dem Regelungszweck dieser Verordnung gerecht: Aus § 1 Abs. 2 ATGV ergibt sich, dass Zweck der Gewährung von Auslandstrennungsgeld von vornherein nur die Entschädigung für getrennte Haushaltsführung mit Bezug zur bisherigen Wohnung ist; der dort geführte Haushalt muss beibehalten werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 1992 - 1 A 1136/89 -, RiA 1992, S. 266;… Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, Kommentar, Gruppe 24, § 4 ATGV a.F. Rn. 12). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 75, 108 ; 76, 256 ; 93, 386 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - VGH Bayern, 18.09.1998 - 3 ZB 98.1978
Auszug aus BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98
a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 1998 - 3 ZB 98.1978 -,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03 Zu den Mehrkosten, deren Abgeltung das Auslandstrennungsgeld (in Form der Entschädigung für getrennte Haushaltsführung) bezweckt vgl. außerdem BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Juli 2002 - 2 BvR 1912/98 -, ZBR 2002, 432 (…juris Rn. 14), sowie Ziffer 1.2.1 der Erläuterungen und Hinweise des Auswärtigen Amtes zur Durchführung der Verordnung über das Auslandstrennungsgeld, Rundschreiben des Auswärtigen Amtes vom 2. Januar 1998 - 113-310-131.10 -, GMBl.
Zum weiten Gestaltungsspielraum des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers bei der Regelung besoldungsrechtlicher Fragen vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Juli 2002 - 2 BvR 1912/98 -, a.a.O., m.w.N.
- BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 12.06
"Grundsätzliche Bedeutung" einer Rechtssache als Zulassungsgrund für eine …
- die Bewertung des Rechtsstandpunkts des Berufungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des § 4 ATGV im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 2002 2 BvR 1912/98 ZBR 2002, 432 als problematisch (Abschnitt 1. a) S. 4 f. der Beschwerdebegründung),. - OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02
Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der …
In diesem Rahmen muß er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 16.7.2002, ZBR 2002, 432 (433).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LB 198/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Familienzuschlages der Stufe 1 entsprechend …
Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich -- sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (BVerfG, Beschl. v. 16.7.2002 - 2 BvR 1912/98 - m.w.Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 4 S 936/20
Auslandstrennungsgeld: Familiäre Lebensgemeinschaft - doppelte Haushaltsführung
Jedenfalls seit 1998 ist Zweck der Gewährung von Auslandstrennungsgeld - nicht anders als der Zweck der Gewährung von Trennungsgeld im Sinne der Trennungsgeldverordnung - daher nur die Entschädigung für den infolge der getrennten Haushaltsführung mit Bezug zur bisherigen Wohnung entstehenden dienstlich veranlassten Mehraufwand (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98 -, Juris Rn. 9;… vgl. zu § 3 TGV: BVerwG, Urteile vom 24.07.2008 - 2 C 6.07 -, Juris Rn. 10, …und vom 06.11.2012 - 5 A 2.12 -, Juris Rn. 10). - VG Magdeburg, 11.07.2017 - 5 A 689/15
Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Zusatzurlaub gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UrlVO LSA
Er hat die Grenzen seines Gestaltungsspielraumes - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d.h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (BVerfG, B. v. 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 16.07.2002 - 2 BvR 1912/98, m. w. N., zitiert nach juris).