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   BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88   

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BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88 (https://dejure.org/1990,2557)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1990 - 2 BvR 848/88 (https://dejure.org/1990,2557)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1990 - 2 BvR 848/88 (https://dejure.org/1990,2557)
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    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - Anlieferungs-Referenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr am Maßstab des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 [340]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Seine Aufgabe ist es nicht, die Auslegung von Gesetzen unterhalb des Ranges der Verfassung und ihre Anwendung im konkreten Fall auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Es ist dem Normgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275]).
  • EuGH, 27.06.1989 - 113/88

    Leukhardt / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Soweit der Beschwerdeführer die Frage vorgelegt wissen will, ob die Milch-Garantiemengen-Verordnung auch dann rechtsgültig sei, wenn die Milcherzeugung aller drei Kalenderreferenzjahre von "außergewöhnlichen Ereignissen" betroffen wurde, hat der Europäische Gerichtshof dies bereits in seinen Urteilen vom 17. Mai 1988 (Rs 84/87) und vom 27. Juni 1989 (Rs 113/88) geprüft und dabei festgestellt, die Verordnungen (EWG) Nr. 857/84 und Nr. 1371/84 schlössen es aus, daß ein Erzeuger, dessen Milcherzeugung während des gesamten Zeitraums von 1981 bis 1983 von einem außergewöhnlichen Ereignis nachhaltig betroffen wurde, die Berücksichtigung der Milch- oder Milchäquivalenzmenge aus einem vor 1981 liegenden Jahr erwirken kann; Gleiches gelte für eine theoretische Menge, die im Wege der Extrapolation auf der Grundlage der normalen Entwicklung seiner Lieferungen während eines bestimmten, dem Eintritt des in Rede stehenden außergewöhnlichen Ereignisses vorausgegangenen Zeitraums errechnet würde.
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Soweit der Beschwerdeführer die Frage vorgelegt wissen will, ob die Milch-Garantiemengen-Verordnung auch dann rechtsgültig sei, wenn die Milcherzeugung aller drei Kalenderreferenzjahre von "außergewöhnlichen Ereignissen" betroffen wurde, hat der Europäische Gerichtshof dies bereits in seinen Urteilen vom 17. Mai 1988 (Rs 84/87) und vom 27. Juni 1989 (Rs 113/88) geprüft und dabei festgestellt, die Verordnungen (EWG) Nr. 857/84 und Nr. 1371/84 schlössen es aus, daß ein Erzeuger, dessen Milcherzeugung während des gesamten Zeitraums von 1981 bis 1983 von einem außergewöhnlichen Ereignis nachhaltig betroffen wurde, die Berücksichtigung der Milch- oder Milchäquivalenzmenge aus einem vor 1981 liegenden Jahr erwirken kann; Gleiches gelte für eine theoretische Menge, die im Wege der Extrapolation auf der Grundlage der normalen Entwicklung seiner Lieferungen während eines bestimmten, dem Eintritt des in Rede stehenden außergewöhnlichen Ereignisses vorausgegangenen Zeitraums errechnet würde.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Die verfassungsrechtliche Prüfung beschränkt sich bei Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als unvertretbar und damit willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 [21 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Dies ist von Verfassungs wegen jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Ermächtigungsnorm selbst die Zustimmung des Bundesrates gefunden hat (vgl. Maunz, in: Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz , Art. 80 Rdnr. 67; Ossenbühl, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), HStaatsR, Bd. III, 1988, § 64 Rdnr. 49; vgl. auch BVerfGE 28, 66 [76 f.]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
    Diese Härten müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    b) Nach diesen Maßstäben war die sich aus § 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 MOG ergebende Ermächtigung des Verordnunggebers zum Erlass der Milch-Garantiemengen-Verordnung unter besonderer Berücksichtigung der Eigenart des geregelten Sacherhalts und der Regelungsintensität nach Inhalt, Zweck und Ausmaß in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung Nr. 3950/92 hinreichend bestimmt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris, Rn. 2 ff., und vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris, Rn. 2).

    Diese fände auch keine Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 29, 198; 45, 142; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris, und vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 5. und 6. September 1990 - 2 BvR 848/88 und 2 BvR 965/88 - juris) und des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 17. Dezember 1985 - VII B 116/85 - BFHE 145, 289 ; Urteil vom 22. April 1986 - VII R 184/85 - BFHE 146, 302 ; Beschluss vom 25. September 2003 - VII B 309/02 - BFHE 203, 243 ).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2011 - 4 K 2574/10

    Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht

    Sie entspricht dem Grundprinzip des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (§§ 9, 11, 12 Abs. 2, 3, 5 und 6 ErbStG) und lässt sich daher durch sachliche Gründe rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. September 1990 2 BvR 848/88).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen

    Hierbei handelt es sich um die typische, mit einer gewissen Härte verbundene, jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbare Folge einer Stichtagsregelung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -).
  • BVerwG, 28.07.1992 - 3 C 84.90

    Anspruch auf eine besondere Referenzmenge nach der

    Ferner rügt er - gestützt auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 - einen Verstoß gegen § 6 Abs. 8 MGV.

    Der Kläger stützt sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 - und dabei vornehmlich auf die Formulierung: "Wo die Festsetzung der Referenzmenge in Einzelfällen - auch nach Heranziehung der Sonderregelungen der Milch-Garantiemengen-Verordnung (§ 6 Abs. 1 bis Abs. 7, § 9 Abs. 2 Nr. 1) - eine besondere Härte bedeutet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Zuweisung einer besonderen Referenzmenge gemäß § 6 Abs. 8 MGVO".

  • BVerwG, 29.05.1991 - 3 B 7.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Grundsätzliche Bedeutung mißt der Beschwerdeführer u.a. der Frage bei, wie weit die Bindungswirkung der Entscheidung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 - reicht.

    Auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 - enthält keinen Hinweis darauf, daß die Mengenbegrenzung in § 6 Abs. 8 MGVO zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlaß gibt.

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

    c) Mangels Entscheidungserheblichkeit ist jedoch nicht weiter zu prüfen, ob die angesprochenen Zweifel an einer den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung (vgl. dazu Kauch/Düsing, Anforderungen an nationale Rechtsverordnungen zur Konkretisierung von EG-Recht im Lichte des Art. 80 Abs. 1 GG, AUR 2003, 69; zur früheren Milch-Garantiemengen-Verordnung vgl. BVerfG vom 5.9.1990 - 2 BvR 848/88) bei näherer Auseinandersetzung mit den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur entwickelten Rechtsauffassungen letztlich zur Feststellung der Nichtigkeit der Zusatzabgabenverordnung wie auch - auf entsprechende Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - der ermächtigenden gesetzlichen Bestimmungen führen könnten.
  • BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Ein Verstoß gegen Art. 80 GG oder Art. 108 GG ist nicht ersichtlich (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 _ 2 BvR 848/88 _).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04

    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer

    Mit Blick auf die Milch-Garantiemengen-Verordnung sei daher angenommen worden, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 MOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genüge (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 -, BVerwGE 79, 171, 174; s.a. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 2. Senats v. 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris).
  • BFH, 26.11.1998 - VII S 21/98

    PKH; Rechtmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Insbesondere ist für den beschließenden Senat nicht nachvollziehbar, weshalb die --in allerdings nicht seltenen Ausnahmefällen praktisch relevante-- Aufspaltung des Rechtsweges gegen Maßnahmen bei der Durchführung der Milch-Garantiemengen-Regelung zu einer unzumutbaren Belastung des Antragstellers führen könnte (vgl. auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1990 2 BvR 848/88, nicht veröffentlicht --NV--, und vom 13. März 1986 2 BvR 138/86, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1986, 456).
  • BVerwG, 28.02.1992 - 3 C 1.89

    Erreichbarkeit eines Produktionsziels als Voraussetzung für die Anwendung des § 6

  • BVerwG, 16.01.1992 - 3 C 54.89

    Milchproduktion - Milch-Garantiemengen-Verordnung - Ungeregelter Härtefall -

  • BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 15.92

    Irrevisibilität von nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen - Vorbringen

  • OVG Niedersachsen, 22.03.1993 - 3 L 124/90

    Landwirtschaft; Milcherzeugung; Milchquote; Anerkennung der

  • VG Göttingen, 18.09.2003 - 4 A 4013/01

    Abtretung des Herausgabeanspruchs; Abzugsregelung; Bestimmtheitsgebot; Eigentum;

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