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   BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81   

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https://dejure.org/1982,75
BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81 (https://dejure.org/1982,75)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1982 - 2 BvR 869/81 (https://dejure.org/1982,75)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1982 - 2 BvR 869/81 (https://dejure.org/1982,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der Klageerwiderung in einem Zivilrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Schriftliches Verfahren - Entsprechende Anwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 96
  • NJW 1982, 1454
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (vgl. BVerfGE 28, 88 (95 f.); 42, 252 (254); 49, 252 (256)).

    Schon unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 (256)).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 42, 364 (367 f.) m. w. N.; 54, 117 (123)).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die einen Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 46, 315 (319); 54, 117 (123)).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Bei dieser besonderen Sachlage steht § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 39, 302 (312); Beschluß vom 9.2.1982 - 1 BvR 191/81 - Umdruck S. 7).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Bei dieser besonderen Sachlage steht § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 39, 302 (312); Beschluß vom 9.2.1982 - 1 BvR 191/81 - Umdruck S. 7).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (vgl. BVerfGE 28, 88 (95 f.); 42, 252 (254); 49, 252 (256)).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 42, 364 (367 f.) m. w. N.; 54, 117 (123)).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die einen Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 46, 315 (319); 54, 117 (123)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Bei dieser besonderen Sachlage steht § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 39, 302 (312); Beschluß vom 9.2.1982 - 1 BvR 191/81 - Umdruck S. 7).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BVerfGE 53, 219 (222 f.)).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
    Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (vgl. BVerfGE 28, 88 (95 f.); 42, 252 (254); 49, 252 (256)).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Es hat zum Teil die Möglichkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde als rechtsstaatlich hinreichend angesehen, wenn nach der jeweiligen Verfahrensordnung ein Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung nicht vorgesehen ist (vgl. BVerfGE 60, 96 ).

    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht neue Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen (so § 513 Abs. 2, § 568 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 33 a, 313 a StPO) für nahe liegend erachtet (vgl. statt vieler BVerfGE 42, 243 ; 49, 252 ; 60, 96 ; 70, 180 ).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Es hat zum Teil die Möglichkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde als rechtsstaatlich hinreichend angesehen, wenn nach der jeweiligen Verfahrensordnung ein Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung nicht vorgesehen ist (vgl. BVerfGE 60, 96 ).

    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht neue Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen (so § 513 Abs. 2, § 568 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 33 a, 313 a StPO) für nahe liegend erachtet (vgl. statt vieler BVerfGE 42, 243 ; 49, 252 ; 60, 96 ; 70, 180 ).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt es den Gerichten nämlich nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (BVerfGE 60, 96, 100; 60, 305, 310; 63, 80, 85; 70, 288, 294).
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