Rechtsprechung
ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erstattung von Vorstellungskosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 254, 280 Abs. 1 Satz 1, 311 Abs. 1 Nr. 1, 670
Erstattung von Vorstellungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten einer Taxifahrt zu einem Vorstellungstermin; Erforderlichkeit und Limitierung von Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 577
Wird zitiert von ...
- ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Bewerber; Vorstellungskosten; Flugkosten
Nach allgemeiner Ansicht muss ein Arbeitgeber einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, § 670 BGB (vgl. etwa BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87; ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04;… ErfK/Müller-Glöge, 12. Auflage 2012, § 629 BGB, Rn. 13).