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ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2010 - 2 Ca 240/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2010 - 2 Ca 240/10 (https://dejure.org/2010,57240)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2010 - 2 Ca 240/10
- LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11
Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem …
Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2010, 2 Ca 240/10, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage gegenüber der Beklagten zu 1) durch am 08. September 2010 verkündetes Teil-Urteil, 2 Ca 240/10, abgewiesen.
das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2010, 2 Ca 240/10, abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2010, 2 Ca 240/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.