Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Lohnwucher; sittenwidriger Lohn; auffälliges Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 612 Abs. 2 BGB; § 138 BGB; § 291 StGB
Lohnwucher; sittenwidriger Lohn; auffälliges Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn der Stundenlohn den Tarif um 46% unterbietet ...
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03
Sittenwidriges Arbeitsentgelt
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Sowohl der strafrechtliche Wuchertatbestand des § 291 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen dabei ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 - mwN).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zur Feststellung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen (BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 - BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 -).
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher keine Richtwerte zur Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung entwickelt, allerdings ausgeführt, dass zur Feststellung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nicht auf einen bestimmten Abstand zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Sozialhilfesatz abgestellt werden kann und auch aus den Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO nicht auf ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden kann (BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 -).
Vergleichsmaßstab zur Ermittlung eines auffälligen Missverhältnisses des vertraglich vereinbarten Lohns einer Packerin zu deren Arbeitsleistung ist damit der im Einzelhandel maßgebliche Tariflohn (zur Frage des Vergleichsmaßstabs, BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 -).
- LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97
Arbeitsentgelt: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - …
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Von diesem Richtwert gehen auch einige Arbeitsgerichte und das Schrifttum aus (LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97 - LAG Berlin, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06 - Reineke NZA 2000, Beilage zu Heft 3, Seite 23, 32). - LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06
Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages - …
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Von diesem Richtwert gehen auch einige Arbeitsgerichte und das Schrifttum aus (LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97 - LAG Berlin, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06 - Reineke NZA 2000, Beilage zu Heft 3, Seite 23, 32).
- BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02
Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Zwar geht das BAG davon aus, dass allein der Verstoß gegen die aus § 2 Abs. 1 NachwG folgende Verpflichtung nicht den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens begründet (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 105/01 - BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02 -). - BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 -). - BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06
Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Bei ihnen ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt (BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06 - zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung). - BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99
Lohnwucher
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zur Feststellung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen (BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 - BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 -). - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01
Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Zwar geht das BAG davon aus, dass allein der Verstoß gegen die aus § 2 Abs. 1 NachwG folgende Verpflichtung nicht den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens begründet (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 105/01 - BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02 -). - ArbG Dortmund, 29.05.2008 - 4 Ca 274/08
Sittenwidriger Lohn, angemessene Vergütung, Discounthandel
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund schließt sich nach eigener Sachprüfung den Ausführungen der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund im Urteil vom 29.05.2008, 4 Ca 274/08 an:. - ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.12.2007 - 9 Ca 9331/07
Sittenwidrigkeit von Stundenlohn bei Tarifvertrag
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
Eine arbeitsvertragliche Abrede, nach der die arbeitnehmerische Leistung mit nur etwas mehr als der Hälfte der üblichen Vergütung entlohnt werden soll, ist mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren und stellt ein unangemessenes, der Korrektur bedürfendes Ungleichgewicht der gegenseitigen Leistungsverpflichtung dar (vgl. Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven vom 12.12.2007 - 9 Ca 9331/07 -).
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Dortmund hat der Klage mit Urteil vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - weitgehend stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2008 - 2 Ca 282/08 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- SG Dortmund, 02.02.2009 - S 31 AS 317/07
Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job
Das Arbeitsgericht XXX hat bereits entschieden, daß solche Stundenlöhne sittenwidriger Lohnwucher sind (vgl. Urteil vom 29. Mai 2008, 4 Ca 274/08 und vom 15. Juli 2008, 2 Ca 282/08). - ArbG Frankfurt/Oder, 13.11.2014 - 3 Ca 472/14 Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs sittenwidriger Lohn hat jedoch auch unter Zugrundelegung europäischer Normen zu erfolgen ( Kohte, jurisPR - ArbR 17/2009, Anmerkung zu ArbG Dortmund 4 Ca 274/08 und 2 Ca 282/08;… Nassibi, a.a.O. Seite 109; Wippermann, Der Einfluss der Europäischen Sozialcharta auf den Mindestlohn bzw. die Sittenwidrigkeit des Lohnes nach § 138 BGB, 2013, Seite 289 ).