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   KG, 11.09.2002 - (4) 2 HEs 113/02   

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https://dejure.org/2002,17535
KG, 11.09.2002 - (4) 2 HEs 113/02 (https://dejure.org/2002,17535)
KG, Entscheidung vom 11.09.2002 - (4) 2 HEs 113/02 (https://dejure.org/2002,17535)
KG, Entscheidung vom 11. September 2002 - (4) 2 HEs 113/02 (https://dejure.org/2002,17535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf Ergebnissen von Telefonüberwachungen; Ordnungsgemäße Anordnung der Aufzeichnungen nach §§ 100a, 100b Strafprozessordnung (StPO); Verwertbarkeit von Erkenntnissen über andere als Katalogtaten; Enger Bezug zu ...

  • Judicialis

    StPO § 122 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 122 Abs. 4; ; StPO § 100a; ; StPO § 100b; ; StPO § 100a Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 261 Abs. 9 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Die durch Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse sind zwar dann unverwertbar, wenn der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat (vgl. BGHSt 41, 30).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 18/02

    Leitsatz

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß nach den §§ 100a, 100b StPO angeordnet worden wären (vgl. BGHSt 31, 304; 32, 68; 41, 31).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß nach den §§ 100a, 100b StPO angeordnet worden wären (vgl. BGHSt 31, 304; 32, 68; 41, 31).
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 115/02
    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Geschäftsnummer: (4) 2 HEs 18/02 (4) 2 HEs 113/02 (4) 2 HEs 114/02 (4) 2 HEs 115/02.
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Auszug aus KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02
    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
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