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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04   

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https://dejure.org/2004,25204
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04 (https://dejure.org/2004,25204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2004 - 2 M 35/04 (https://dejure.org/2004,25204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2004 - 2 M 35/04 (https://dejure.org/2004,25204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 80 V; ; VwGO § 80a; ; LSA-BauO § 15 I 2; ; LSA-BauO § 77 I; ; BauGB § 1 VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzungsantrag eines Nachbarn im Baunachbarstreit; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04
    Die danach erforderliche Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, ist also wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste (so auch OVG NW, Beschl. v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 -, BRS 63 Nr. 50; OVG NW, Beschl. v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 [1714]).

    Folglich ist es bei der nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA vorzunehmenden Risikozuordnung gerechtfertigt, das Überschreiten der vorausgesetzten Turbulenzintensität allein der Anlage zuzurechnen, die als Letzte errichtet wird, weil gerade diese einzelne Anlage für die Gefährdung der Standsicherheit kausal geworden ist (vgl. insoweit auch OVG NW, Beschl. v. 09.07.2003, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 10 B 1831/99

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage ; Gebot der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04
    Die danach erforderliche Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, ist also wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste (so auch OVG NW, Beschl. v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 -, BRS 63 Nr. 50; OVG NW, Beschl. v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 [1714]).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 54.00

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04
    Die danach erforderliche Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, ist also wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste (so auch OVG NW, Beschl. v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 -, BRS 63 Nr. 50; OVG NW, Beschl. v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 [1714]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2001 - 2 M 289/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04
    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. hierzu: Beschl. d. Senats v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA (juris: BauO ST), dass die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks nicht gefährdet werden darf, hat nachbarschützende Wirkung (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.08.2004 - 2 M 35/04 -, JMBl LSA 2006, 341).
  • VG Leipzig, 12.07.2007 - 6 K 419/07

    Turbulenzen; Standsicherheit; Windklau; Veränderungssperre;

    Einen solchen Interessenkonflikt will § 12 Abs. 1 SächsBauO regeln ( OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.8.2004, 2 M 35/04 , juris).
  • VG Stade, 22.11.2005 - 2 B 1630/05

    Erforderlichkeit größerer Abstände zwischen konkurrierenden Windparks.

    Für nicht überzeugend hält gegen die Kammer die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in der von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidung, wonach jedenfalls dann der hinzukommende Anlagenbetreiber den Nachweis der Standsicherheit des bereits vorhandenen Anlagen tragen müsse, wenn die Windenergieanlagen in einem Windpark errichtet würden, für den die Standorte der einzelnen Anlagen durch Standortvorgaben in einem Bebauungsplan verbindlich festgelegt worden seien (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. August 2004 - 2 M 35/04 - ).
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