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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18 (https://dejure.org/2018,18005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.05.2018 - 2 M 38/18 (https://dejure.org/2018,18005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 2 M 38/18 (https://dejure.org/2018,18005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die rechtswirksame Zustellung eines Verwaltungsbescheids an den Betroffenen u. danach an den Prozessbevollmächtigten zur Bestimmung des Ablaufs der Klagefrist gegen den Bescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die rechtswirksame Zustellung eines Verwaltungsbescheids an den Betroffenen u. danach an den Prozessbevollmächtigten zur Bestimmung des Ablaufs der Klagefrist gegen den Bescheid

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zustellung eines Verwaltungsaktes

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zustellung eines Verwaltungsaktes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2913
  • NVwZ-RR 2018, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuerbescheid - Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18
    Danach führt die Zustellung des Verwaltungsakts an den Betroffenen selbst auch bei Bestellung eines Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren zur Wirksamkeit der Bekanntgabe und zum Lauf der durch diese ausgelösten Rechtsbehelfsfrist, sofern nicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten vorgelegt worden ist (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2004 - VII R 30/02 -, juris RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 11 LA 172/07 -, juris RdNr. 10; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 41 RdNr. 59).

    Es stellt auch weder für den Vertretenen noch für den Vertreter eine unzumutbare Belastung dar, der Behörde bei Bestellung eines Bevollmächtigten eine Vollmacht vorzulegen, sofern der Vertretene die Bekanntgabe bzw. Zustellung von Verwaltungsakten an sich selbst nicht will (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2004 - VII R 30/02 -, a.a.O. RdNr. 21).

    Insoweit tritt bei Ausübung des Wahlrechts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG eine Ermessensreduzierung auf null ein (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2004 - VII R 30/02 -, a.a.O. RdNr. 22; NdsOVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 11 LA 172/07 -, a.a.O. RdNr. 10).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 11 LA 172/07

    Ingangsetzen einer Rechtsmittelfrist und Wirksamwerden eines Verwaltungsakts bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18
    Danach führt die Zustellung des Verwaltungsakts an den Betroffenen selbst auch bei Bestellung eines Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren zur Wirksamkeit der Bekanntgabe und zum Lauf der durch diese ausgelösten Rechtsbehelfsfrist, sofern nicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten vorgelegt worden ist (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2004 - VII R 30/02 -, juris RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 11 LA 172/07 -, juris RdNr. 10; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 41 RdNr. 59).

    Insoweit tritt bei Ausübung des Wahlrechts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG eine Ermessensreduzierung auf null ein (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2004 - VII R 30/02 -, a.a.O. RdNr. 22; NdsOVG, Beschl. v. 29.11.2007 - 11 LA 172/07 -, a.a.O. RdNr. 10).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18
    Mit der Bekanntgabe an den Betroffenen kann die Behörde jeder Diskussion darüber ausweichen, ob ein Bevollmächtigter - wirksam - bestellt worden ist oder nicht.Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an den Adressaten genügt somit auch dann für seine Wirksamkeit und für das In-Lauf-Setzen der Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn für das Verwaltungsverfahren ein Bevollmächtigter bestellt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, juris RdNr. 32; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 41 RdNr. 34; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl, § 74 RdNr. 5; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 41 RdNr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05

    Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2018 - 2 M 38/18
    Nachdem das Zulassungserfordernis weggefallen und das Beschwerdeverfahren unbeschränkt eröffnet ist, kommt es nur noch auf den Erfolg in der Sache selbst an (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.02.2006 - 2 M 211/05 -, juris Rdnr. 4).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 8 AS 20.40014

    Zur Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Wurde im Verwaltungsverfahren dagegen keine Vollmacht vorgelegt, kann die Zustellung an diesen gerichtet werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VwZVG), d.h. die Behörde hat dann ein Ermessen: sie kann entweder an den Beteiligten oder stattdessen ausschließlich an dessen Bevollmächtigten oder an beide zustellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2005 - 10 C 05.681 - juris Rn. 4 f.; OVG LSA, B.v. 22.5.2018 - 2 M 38/18 - juris Rn. 11 f.).

    Bei Nichtvorlage der schriftlichen Vollmacht führt die Zustellung an den Beteiligten selbst grundsätzlich zur Wirksamkeit der Bekanntgabe und zum Lauf etwaiger dadurch ausgelöster Rechtsbehelfsfristen (vgl. für Zustellungen OVG LSA, B.v. 22.5.2018 - 2 M 38/18 - a.a.O., und für Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG BVerwG, U.v. 30.10.1997 - 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288/292 ff. = juris Rn. 32).

    Dabei kann eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen, wenn etwa im bisherigen Verwaltungsverfahren in einer bestimmten Weise zugestellt wurde (vgl. OVG LSA, B.v. 22.5.2018 - 2 M 38/18 - juris Rn. 10 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 29.11.2007 - 11 LA 172/07 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 O 62/20

    Erfolgversprechende Auslandszustellung; öffentliche Zustellung als letztes Mittel

    Insoweit tritt bei Ausübung des Wahlrechts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG eine Ermessensreduzierung auf null ein (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 22. Mai 2018 - 2 M 38/18 - juris Rn. 11, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 23.11.2021 - AN 18 K 19.01475

    Klage des Ehemanns im eigenen Namen gegen Beihilfefestsetzung gegenüber

    Insoweit tritt bei Ausübung des Wahlrechts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG eine Ermessensreduzierung auf null ein (BFH, U.v. 3.2.2004 - VII R 30/02 - DStR 2004, 724/727; NdsOVG, B.v. 29.11.2007 - 11 LA 172/07 - juris Rn. 10; OVG LSA, B.v. 22.5.2018 - 2 M 38/18 - juris Rn. 11).
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