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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11   

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https://dejure.org/2012,49500
OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2012,49500)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2012 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2012,49500)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2012 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2012,49500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 56 Abs 1 S 4 AufenthG 2004, § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO, Art 8 MRK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ausnahmefalls des § 54 Abs. 1 S. 4 AufenthG bei familiärer Beziehung eines Ausländers zu seinem ledigen deutschen Kind durch Leben in häuslicher Gemeinschaft bzgl. Ausweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausnahmefalls des § 54 Abs. 1 S. 4 AufenthG bei familiärer Beziehung eines Ausländers zu seinem ledigen deutschen Kind durch Leben in häuslicher Gemeinschaft bzgl. Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Dies gilt auch dann, wenn das Kind volljährig geworden ist; denn die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK (juris: MRK), wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (vgl. EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333; VGH BW, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178).(Rn.9).

    Auch die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333; VGH BW, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Dies gilt auch dann, wenn das Kind volljährig geworden ist; denn die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK (juris: MRK), wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (vgl. EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333; VGH BW, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178).(Rn.9).

    Auch die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333; VGH BW, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Erforderlich wäre, dass die Behörde hilfsweise von dem von ihr hauptsächlich vertretenen Standpunkt abgerückt wäre, wonach ein Regelausweisungsfall vorlag, und sich den Standpunkt zu Eigen gemacht hätte, dass über die Ausweisung allenfalls nach Ermessen zu entscheiden war (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 25, 94 -, InfAuslR 1997, 152 [155]).

    Insoweit genügt es nicht, wenn im Bescheid zwar Gesichtspunkte erwähnt und gewürdigt werden, die auch bei einer Ermessensentscheidung zu beachten sind, insbesondere die nach § 53 Abs. 3 AufenthG bei einer Ermessensentscheidung zwingend zu berücksichtigenden Umstände, dies jedoch erkennbar nicht von dem zumindest hilfsweise eingenommenen Standpunkt geschieht, dass kein Regelfall gegeben und über die Ausweisung nach Ermessen zu entscheiden sei, sondern mit dem Ziel zu verdeutlichen, dass und aus welchen Gründen gerade kein Ausnahmefall vorliege, der die Ausweisung als Regelfall nicht zulässt (vgl. BVerwG. Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Ist - wie im Regelfall - der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), führt ein Ermessensfehler (nur) des Widerspruchsbescheids zur Aufhebung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1964 - V C 14.63 -, BVerwGE 19, 327 [330]); SächsOVG, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409).(Rn.11).

    Ist - wie im Regelfall - der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), führt ein Ermessensfehler (nur) des Widerspruchsbescheids zur Aufhebung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1964 - V C 14.62 -, BVerwGE 19, 327 [330]); SächsOVG, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409).

  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Ist - wie im Regelfall - der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), führt ein Ermessensfehler (nur) des Widerspruchsbescheids zur Aufhebung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1964 - V C 14.63 -, BVerwGE 19, 327 [330]); SächsOVG, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409).(Rn.11).

    Ist - wie im Regelfall - der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), führt ein Ermessensfehler (nur) des Widerspruchsbescheids zur Aufhebung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1964 - V C 14.62 -, BVerwGE 19, 327 [330]); SächsOVG, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Im Zweifelsfall ist der Ausländerbehörde anzuraten, von einen Ausnahmefall auszugehen oder zumindest hilfsweise nach Ermessen zu entscheiden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Dem steht nicht entgegen, dass der Sohn des Klägers mittlerweile volljährig geworden ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, BVerwGE 130, 20) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend ist.
  • BVerwG, 20.01.1964 - V C 14.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 2 O 172/11
    Ist - wie im Regelfall - der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), führt ein Ermessensfehler (nur) des Widerspruchsbescheids zur Aufhebung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1964 - V C 14.62 -, BVerwGE 19, 327 [330]); SächsOVG, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 -, NVwZ-RR 2002, 409).
  • VG München, 23.07.2014 - M 23 K 13.1199

    Ausweisung wegen Straftaten; besonderer Ausweisungsschutz; Aufenthaltserlaubnis

    Im Zweifelsfall ist der Ausländerbehörde anzuraten, von einen Ausnahmefall auszugehen oder zumindest hilfsweise nach Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 26.09.2012 - 2 O 172/11 - jeweils juris).
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   LG Stuttgart, 26.02.2013 - 2 O 172/11   

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https://dejure.org/2013,13685
LG Stuttgart, 26.02.2013 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2013,13685)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2013 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2013,13685)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 2 O 172/11 (https://dejure.org/2013,13685)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14

    Verfahrenshindernis der Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit: Klage einer

    Auf sofortige Beschwerde der Beklagten vom 05.03.2013 hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2013 - 2 O 172/11 - auf.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.02.2014 (Az.: 2 O 172/11) wird im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2013 - Az. 2 O 172/11 - aufgehoben.
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 U 52/14

    EuGVVO: Anwendungsbereich der Verordnung im Zusammenhang mit der Abführung von

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26.02.2014, Az. 2 O 172/11, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen .
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