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   LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13   

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https://dejure.org/2013,19538
LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13 (https://dejure.org/2013,19538)
LG Hanau, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 S 26/13 (https://dejure.org/2013,19538)
LG Hanau, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 S 26/13 (https://dejure.org/2013,19538)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

    Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

    Auszug aus LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13
    Da vorliegend außer Streit steht, dass der Beklagte die Wohnung als seine Betriebsstätte und Geschäftsadresse gegenüber dem Gewerbeamt und Geschäftskunden bzw. der Allgemeinheit angibt und insofern für seinen Gewerbebetrieb nutzt, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.7.2009, Az. VIII ZR 165/08) zugleich fest, dass er dort mit seiner geschäftlichen Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt.

    Entgegen der Auffassung der Berufung erfolgt die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Duldung einer Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken (vgl. Urteil vom 14.7.2009, Az. VIII ZR 165/08; Urteil vom 10.4.2013, Az. VIII ZR 213/12).

  • BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

    Auszug aus LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13
    Insofern kann auch und gerade auf die von der Berufung zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.4.2013, Az. VIII ZR 213/12 - zitiert nach juris) verwiesen werden.

    Entgegen der Auffassung der Berufung erfolgt die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Duldung einer Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken (vgl. Urteil vom 14.7.2009, Az. VIII ZR 165/08; Urteil vom 10.4.2013, Az. VIII ZR 213/12).

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Auszug aus LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13
    Bei Einhaltung gewisser Grenzen gehört auch eine Katzen- bzw. Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2013, Az. VIII ZR 168/12).
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