Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7559
LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09 (https://dejure.org/2010,7559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09 (https://dejure.org/2010,7559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2010 - 2 Sa 1323/09 (https://dejure.org/2010,7559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Endgültige Stilllegungsabsicht des Insolvenzverwalters? Zur Frage des Betriebsübergangs bei einem Autohaus

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 256 Abs. 1 ZPO, 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB
    Endgültige Stilllegungsabsicht des Insolvenzverwalters? Zur Frage des Betriebsübergangs bei einem Autohaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden Übernahmeverhandlungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden Übernahmeverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Der Beklagte zu 1) war nicht gehalten, eine Kündigung erst nach Durchführung der Betriebsstilllegung auszusprechen, sondern er kann die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn mit hinreichender Sicherheit ein Beschäftigungsbedarf bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr besteht und eine vernünftige, wirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der Kündigungsfristen die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53; BAG 29.09.2005, 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).

    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, denn eine Stilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 29.09.2005, 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720; BAG 26.04.2007, 8 AZR 695/05, NZA 2008, 72).

    Die Versuche des Beklagten zu 1), einen neuen Betriebsinhaber zu finden, waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig gescheitert (vergleiche BAG 29.09.2005, 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, denn eine Stilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 29.09.2005, 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720; BAG 26.04.2007, 8 AZR 695/05, NZA 2008, 72).

    Solange die Absicht einer Betriebsveräußerung besteht und darüber mit möglichen Interessenten verhandelt wird, liegt ein Stilllegungsentschluss nicht vor, weil im Falle einer Betriebsveräußerung die Identität des Betriebes gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfinden soll (BAG 26.04.2007, 8 AZR 695/05, NZA 2008, 72; BAG 27.09.2007, 8 AZR 941/06, NZA 2008, 1130).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Solange die Absicht einer Betriebsveräußerung besteht und darüber mit möglichen Interessenten verhandelt wird, liegt ein Stilllegungsentschluss nicht vor, weil im Falle einer Betriebsveräußerung die Identität des Betriebes gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfinden soll (BAG 26.04.2007, 8 AZR 695/05, NZA 2008, 72; BAG 27.09.2007, 8 AZR 941/06, NZA 2008, 1130).

    Die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Betrieb stellt ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG 27.09.2007, 8 AZR 941/06, NZA 2008, 1130).

  • LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04

    Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung. Der etwaige

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen können aber Rückschlüsse darauf zulassen, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (BAG 27.11.2003, 2 AZR 48/03, NRZ 2004, 477; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04, LAG Report 2005, 56).

    Der bloße Vorbehalt des Insolvenzverwalters, sich der Möglichkeit einer künftigen Betriebsveräußerung nicht zu verschließen, falls sich wider Erwarten eine entsprechende Chance ergeben sollte, steht einer ernsthaften und endgültigen Stilllegungsabsicht im Kündigungszeitpunkt nicht entgegen (BAG 07.03.1997, 1 AZR 298/95 Juris; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04; LAG Hamm 30.04.2008, 6 Sa 1800/07 Juris).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Deshalb kann gemessen an den von EuGH und BAG entwickelten Maßstäben und Prüfungskriterien (vergleiche EuGH vom 11.03.1997 - RS 10 - 13/95 Ayse Süzen NZA 1997, 433; BAG 17.12.2009, 8 AZR 1019/08, NJW 2010, 1689) eine Kontinuität und Identität der vormals bei dem Autohaus S2 bestandenen wirtschaftlichen Einheit bei der Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden.
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Deshalb kann gemessen an den von EuGH und BAG entwickelten Maßstäben und Prüfungskriterien (vergleiche EuGH vom 11.03.1997 - RS 10 - 13/95 Ayse Süzen NZA 1997, 433; BAG 17.12.2009, 8 AZR 1019/08, NJW 2010, 1689) eine Kontinuität und Identität der vormals bei dem Autohaus S2 bestandenen wirtschaftlichen Einheit bei der Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden.
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Äußere Begleitumstände und tatsächliche Entwicklungen können aber Rückschlüsse darauf zulassen, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (BAG 27.11.2003, 2 AZR 48/03, NRZ 2004, 477; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04, LAG Report 2005, 56).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Schon bei vornehmlich dienstleistungsgeprägten Unternehmen ist zweifelhaft, ob schon bei der Übernahme der Hälfte des Personals ein Betriebsübergang ausgelöst wird (vergleiche BAG 23.09.1999, 8 AZR 614/98 Juris; BAG vom 21.01.1999, 8 AZR 680/97 Juris und 10.12.1998, 8 AZR 676/97, AP BGB.
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Der Beklagte zu 1) war nicht gehalten, eine Kündigung erst nach Durchführung der Betriebsstilllegung auszusprechen, sondern er kann die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn mit hinreichender Sicherheit ein Beschäftigungsbedarf bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr besteht und eine vernünftige, wirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der Kündigungsfristen die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53; BAG 29.09.2005, 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).
  • LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
    Der bloße Vorbehalt des Insolvenzverwalters, sich der Möglichkeit einer künftigen Betriebsveräußerung nicht zu verschließen, falls sich wider Erwarten eine entsprechende Chance ergeben sollte, steht einer ernsthaften und endgültigen Stilllegungsabsicht im Kündigungszeitpunkt nicht entgegen (BAG 07.03.1997, 1 AZR 298/95 Juris; LAG Hamm 07.07.2004, 2 Sa 175/04; LAG Hamm 30.04.2008, 6 Sa 1800/07 Juris).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 6 Sa 430/10
    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 75/06; LAG Hamm 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09).

    6 Sa 430/10 Entwicklungen können aber Rückschlüsse darauf zulassen, ob die behauptete Stilllegungsabsicht zutrifft (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 48/03; LAG Hamm 07.07.2004 2 Sa 175/04; LAG Hamm 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht