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   LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22   

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LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22 (https://dejure.org/2023,14437)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.05.2023 - 2 Sa 203/22 (https://dejure.org/2023,14437)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Mai 2023 - 2 Sa 203/22 (https://dejure.org/2023,14437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist: Erschütterung des Beweiswertes ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist bei Krankschreibung - Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2740
  • NZA-RR 2023, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Das Arbeitsgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass die Klägerin Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG habe, da der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 08.09.2021 (5 AZR 149/21) nicht erschüttert sei.

    Für diese Anspruchsvoraussetzungen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urt. v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 -, Rn.16, BAGE 169, 117; BAG, Urt. v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 -, Rn. 11, juris).

    Soweit er sich für die Behauptung, aufgrund dieser Einschränkungen arbeitsunfähig gewesen zu sein, auf das Zeugnis der behandelnden Ärzte beruft, ist dieser Beweisantritt nur ausreichend, wenn er die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbindet (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 -, BAGE 175, 358-366, Rn. 12 - 16).

    Entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts ist die Rechtsprechung des BAGs im Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

    Sie orientiert sich im Wesentlichen an dem Urteil des BAG vom 08.09.2023 - 5 AZR 149/21 -, juris.

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (so die st. Rspr. vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 17, BAGE 157, 102; 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 71, 9; ebenso MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; Reinecke DB 1989, 2069 (unter 5.1.2); ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111; NK-GA/Sievers EFZG § 5 Rn. 66 f., jeweils mwN).

    Die den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben.

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73; BGH 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 - Rn. 14; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73; BGH 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 - Rn. 14; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Hierzu ist substantiierter Vortrag z.B. dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73; BGH 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 - Rn. 14; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Hierzu ist substantiierter Vortrag z.B. dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    Für diese Anspruchsvoraussetzungen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urt. v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 -, Rn.16, BAGE 169, 117; BAG, Urt. v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; im Anschluss hieran BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22
    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; im Anschluss hieran BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).
  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des

    Gleiches kann - im Zusammenspiel mit weiteren Umständen - gelten, wenn sich aus Äußerungen des Arbeitnehmers, z. B. im Kündigungsschreiben, ergibt, dass dieser von vornherein nicht beabsichtigt, nochmals zum Arbeitsplatz zurückzukehren (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Mai 2023 - 2 Sa 203/22 - Rn. 54, juris = NZA-RR 2023, 447).
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