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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04   

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https://dejure.org/2005,11573
LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 (https://dejure.org/2005,11573)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 (https://dejure.org/2005,11573)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2005 - 2 Sa 928/04 (https://dejure.org/2005,11573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung bei objektiver Klagehäufung; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Befugnis des Arbeitgebers zur Ausübung des Direktionsrechts zur Festlegung des Arbeitsortes des Arbeitnehmers; Verpflichtung des Arbeitgebers zur ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b); ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 lit. c); ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; GewO § 106 Abs. 1; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 4; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbegründung bei objektiver Klagenhäufung - Anstrengungen zur Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes vor Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04
    Ist im arbeitsgerichtlichen Urteil - wie im Streitfalle - im Wege objektiver Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden worden, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem Einzelanspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG NZA 1998, 45; NZA 1991, 812).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04
    Ist im arbeitsgerichtlichen Urteil - wie im Streitfalle - im Wege objektiver Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden worden, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem Einzelanspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG NZA 1998, 45; NZA 1991, 812).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - im arbeitsgerichtlichen Urteil im Weg der objektiven Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden worden ist, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. stellvertretend für die ständige Rechtsprechung des BAG das Urt. v. 16.04.1997 - 4 AZR 653/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17

    Zulässigkeit der Berufung - förmlicher Antrag

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; hessisches LAG 17.06.2014 - 15 Sa 240/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

    Dabei muss sich, wenn in einem arbeitsgerichtlichen Urteil über im Wege der objektiven Klagehäufung sowie zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen und einen Anspruch, der im Wege der (Hilfs-)Widerklage geltend gemacht worden ist, entschieden worden ist, die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag und Anspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 17.06.2014 - 15 Sa 240/14

    Objektive Klagehäufung; unzulässige Berufung; Widerklage

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH 24. Januar 2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

    Wenn - wie im vorliegenden Verfahren - im arbeitsgerichtlichen Urteil über im Wege der objektiven Klagehäufung sowie zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen und einen Anspruch, der im Wege der Widerklage geltend gemacht worden ist, entschieden worden ist, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag und Anspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 635/95 = NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 8 Sa 393/20

    Unwirksame Arbeitgeberkündigung - Annahmeverzug - Entbehrlichkeit des Angebots

    Der hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2017 - 8 Sa 76/17 , Rn. 36 , juris; Urteil vom 15.03.2005 - 2 Sa 928/04; Hessisches LAG, Urteil vom 17.06.2014 - 15 Sa 240/14).
  • KG, 07.11.2019 - 27 U 107/18

    Sowieso-Kosten hinsichtlich mangelhafter Grundlagenermittlung und Bauüberwachung

    Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. BAG 16. April 1997 - 4 AZR 635/95 = NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2005 2 Sa 928/04).
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