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   OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03   

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https://dejure.org/2003,9895
OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03 (https://dejure.org/2003,9895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2 Ss 554/03 (https://dejure.org/2003,9895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2 Ss 554/03 (https://dejure.org/2003,9895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, fehlende Einsicht und Reue, Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer formellen Verfahrensrüge; Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichtanhörung eines Sachverständigen; Erfordernis der Darlegung des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung; Verlesung einer Zeugenaussage ohne ...

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StPO § 344; ; StPO § 325; ; StPO § 244

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 344; StPO § 325; StPO § 244
    Strafzumessung, fehlende Einsicht und Reue, Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03
    Die erhobene Rüge ist nur zulässig, wenn auch dargelegt wird, dass der Beweisstoff nicht anderweitig in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. u.a. BGH StV 1987, 421).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 2 Ss 699/99

    Schätzung der Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03
    Die Grundlagen einer Schätzung sind nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. November 1999, 2 Ss 699/99, veröffentlicht in StraFo 2001, 19 = http://www.burhoff.de zuletzt Senat im Beschluss vom 22.9. 2003, 2 Ss 425/03, http://www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 688/01

    Revisionsbegründung, Schriftform, Lesbarkeit von Ablichtungen, schwer lesbare

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03
    Zur im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ausreichenden Begründung der Aufklärungsrüge ist auch die Darlegung des Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung erforderlich (vgl. Senat in NZV 2002, 139; zur Begründung der Aufklärungsrüge im allgemeinen Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 244 Rn. 81 ff mit weiteren Nachweisen).
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