Rechtsprechung
KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- verkehrsrechtsforum.de
Zulässige Indizien für fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln bei Verurteilung einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Indizien für fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Rückschluss vom Maß der Geschwindigkeits-überschreitung auf Vorsatz?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 3 Abs. 2 Nr. 1; StVG § 24 § 25
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 290 OWi 2439/03
- KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04
Papierfundstellen
- NZV 2004, 598
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04
Als beharrlich gilt ein Verstoß dann, wenn ein Kraftfahrer durch seine wiederholte Begehung erkennen lässt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt, ohne dass der Verstoß nach seiner Art oder nach den Umständen seiner Begehung zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen muss (vgl. BGHSt 38, 231, 234).
- OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen …
aa) Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, namentlich der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein vorsätzliches Handeln des Betroffenen geschlossen hat (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 19. Februar 2021, 1 OLG 53 Ss-OWi 864/20; Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 [264/20]; Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 [220/20]; Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 [193/20]; jeweils m. w. N.; so auch BGH DAR 1997, 497; KG NZV 2004, 598; VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52).OWiG liegt, von der an genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 18. April 2017, (1 B) 53 Ss-OWi 194/17 [94/17]; vom 08. Juni 2010, 1 Ss (OWi) 109 B/10; s. a. KG VRS 122, 285, 286 m. w. N., VRS 111, 202; OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Jena VRS 110, 443, 446; VRS 113, 351; OLG Köln ZfSch 2006, 116; OLG Düsseldorf NZV 2000, 426; NZV 2008, 161; OLG Bamberg GewArch 2007, 389, 390; BayObLG DAR 2004, 594; OLG Zweibrücken NZV 1999, 219; NZV 2002, 97).
- OLG Schleswig, 11.11.2016 - 2 Ss OWi 161/16
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Je größer dieses ist, d. h. je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (vgl. Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 21. Juni 2004 in VRS 107, 213 - 214). - KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
Vorsätzlicher Rotlichtverstoß
Auch allein aus der Dauer des Rotlichtverstoßes darf ohne weitere belastbare Anzeichen nicht auf ein vorsätzliches Handeln geschlossen werden (Senat DAR 2004, 594 = VRS 107, 213).
- KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei …
Der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, wobei es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ankommt (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2004 - 3 Ws (B) 186/04 -, NZV 2004, 598). - OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise
Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt nach Auffassung des Senates auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu OLG Koblenz DAR 1999, 227 f. -51% außerorts - KG NZV 2004, 598 -46% innerorts - KG VRS 100, 471 ff -40% innerorts - OLG Rostock Verkehrsrecht aktuell 2005, 70 -50 % innerorts - einschränkend: OLG Hamm DAR 2005, 407 -70% außerorts - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2005, StVO, § 3 Rn. 51 a.E.;… Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1324 ff, 1333). - OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20
Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen
Es ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, wie der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein bewusstes und gewolltes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schließt (st. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler: Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 (264/20) Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 (220/20); Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 (193/20) Beschluss vom 6. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 286/20 (178/20) siehe auch KG NZV 2004, 598; KG VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52). - OLG Hamm, 09.11.2006 - 2 Ss OWi 688/06
Verjährungsunterbrcehung; Anordnung der Vernehmung; bestimmte Person, Form der …
Ergänzend merkt der Senat noch an, dass bei der hier gegebenen massiven Geschwindigkeitsüberschreitung von 79 km/h die Annahme einer vorsätzlichen Begehungsweise nahe gelegen hätte (vgl. hierzu auch OLG Hamm, ZfS 1994, 268; VRS 90, 210 f.; KG NZV 2004, 598; OLG Hamm, VA 105, 102 = DAR 2005, 407). - OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 Ss OWi 401/06
Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Fahrlässigkeit
Dabei stellt bereits der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein starkes Indiz für vorsätzliches HandeIn (vgl. u.a. Senat in DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm vom 8. November 2005, 3 Ss 702/05; vgl auch KG NZV 2004, 598) dar (vgl. dazu auch BGHSt 43, 241). - OLG Stuttgart, 26.08.2014 - 4 Ss 225/14
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zwangsmaßnahmen zur …
Angesichts der um mehr als 50 Prozent überhöhten Geschwindigkeit ist in der Regel von einer vorsätzlichen Begehungsweise auszugehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 4a Ss 380/12; KG Berlin VRS 107, 213). - OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen …
Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (…OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.). - OLG Braunschweig, 07.02.2011 - Ss (OWiZ) 225/10
Zur Annahme von Vorsatz bei einem Geschwindigkeitsverstoß
- OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 110/20
Anforderungen an die Gründe eines Beschlusses gem. § 72 OWiG
- OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19
Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust
- OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19
Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils
- OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich …
- OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 554/21
§ 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI als echtes Unterlassungsdelikt; Leistungsfähigkeit als …
- OLG Rostock, 28.01.2005 - 2 Ss OWi 428/04
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 237/21
Zulässigkeit der Abfassung schriftlicher Urteilsgründe nach Zustellung des nicht …
- OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem …
- KG, 09.10.2015 - 3 Ws (B) 403/15
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des …
- OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatz bei hoher Überschreitung der …
- OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Geständnis
- OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter …
- OLG Brandenburg, 21.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 245/21
Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer …
- OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
Geschwindigkeitsverstoß: Vorsatz bei Einfahrt in Baustellenbereich bei hoher …
- OLG Brandenburg, 24.11.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 488/21
Geldbuße, Verdoppelung, nicht geringfügig, Begründungsanforderungen
- OLG Brandenburg, 11.06.2019 - Ss OWi 95/19
- OLG Schleswig, 27.08.2018 - 1 Ss OWi 125/18
Zu den Begründungsanforderungen an eine Erhöhung des Regelfahrverbots nach der …
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Erforderlichkeit einer Freiheitsstrafe bei Besitz "harter" Drogen zum Selbstverbrauch; Einbeziehung und Gewichtung von Vorstrafen in die im Rahmen des § 47 StGB vorzunehmenden Persönlichkeitsbeurteilung des ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 47 Abs. 1; BtMG § 29
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes von Heroin
Papierfundstellen
- StV 2005, 275
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (9)
- KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.Nach der Regelung des § 47 StGB darf auf eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur erkannt werden, wenn sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422 m.w.Nachw.; KG StV 1997, 640 f.).
Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).
Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (…Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).
- KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).
Doch ist der Besitz auch harter Drogen verbreitet und insoweit nicht so außergewöhnlich, dass allein aus der Eigenschaft des Betäubungsmittels auf besondere Umstände der Tat geschlossen werden könnte (KG StV 1998, 427 f.).
Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (…Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).
- OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03
Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Nach der Regelung des § 47 StGB darf auf eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur erkannt werden, wenn sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422 m.w.Nachw.; KG StV 1997, 640 f.).Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (…Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).
Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil nicht gerecht, das schon insoweit an einem Darlegungsmangel leidet, als es zu den von ihm als wesentlich gewerteten Vorverurteilungen über das Datum der Entscheidungen, den jeweils verwirklichten Tatbestand, Art und Höhe der verhängten Strafen und - in einem Fall - den Hinweis, dass es sich bei dem abgeurteilten Rauschgift ebenfalls um Heroin gehandelt hat, keine Feststellungen enthält, die dem Senat die Nachprüfung ermöglichten, ob und inwieweit die Vorstrafen im Hinblick auf Bedeutung und Schwere richtig bewertet wurden (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
- BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).Zu den die Tat kennzeichnenden besonderen Umständen können gegebenenfalls Art, Menge und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts zählen (BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253).
Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (…Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).
- OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (…LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).
- OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (…LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).
- BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 213/91
Verhängung; Freiheitsstrafe; Bedenken; Vorverurteilungen; Zeitraum; Anlaß; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
In der Tat kann zu den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umständen auch gehören, dass er sich durch die Warnfunktion von Vorstrafen nicht hat beeindrucken lassen (BayObLG StV 1992, 322 f.).Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (…Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (…LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825). - BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).
Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
- OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung
Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
- KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17
Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
- OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 1 RVs 74/13
Anforderungen an Begründung bei der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Dies setzt voraus, dass bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder bestimmte Eigenschaften und Lebensverhältnisse den Täter von durchschnittlichen Tätern solcher Delikte unterscheiden (OLG Karlsruhe, 2 Ss 60/04 vom 18.11.2004 &60;juris Rn. 3 m.w.N.&62;).Für die - regelmäßig erforderliche - gesonderte Begründung dieser gesetzlichen Voraussetzungen im tatrichterlichen Urteil gilt ein strenger Maßstab.Dies setzt voraus, dass bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder bestimmte Eigenschaften und Lebensverhältnisse den Täter von durchschnittlichen Tätern solcher Delikte unterscheiden (OLG Karlsruhe, 2 Ss 60/04 vom 18.11.2004 ).Für die - regelmäßig erforderliche - gesonderte Begründung dieser gesetzlichen Voraussetzungen im tatrichterlichen Urteil gilt ein strenger Maßstab.
- OLG Karlsruhe, 26.04.2021 - 1 Rv 36 Ss 217/21
Unterbrechung der Hauptverhandlung für zweiundzwanzig Tage; Auslegung des § 229 …
An die Unerlässlichkeit der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.11.2004 - 2 Ss 60/04, BeckRS 2004, 16313). - OLG Braunschweig, 10.05.2013 - 1 Ss 29/13
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bestiz von …
Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung soll die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe weitgehend zurückgedrängt werden (vgl. BGHSt 24, 40, 42f.; KG StV 1997, 640f. ; StV 1998, 427f.; OLG Karlsruhe StV 2005, 275f.). - OLG Celle, 07.08.2023 - 3 ORs 42/23
Strafzumessung, kurze Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen
Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275 ). - OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung …
Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275). - OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
Strafzumessung wegen unerlaubten Besitz & Anbau von Betäubungsmitteln
Zudem muss bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße Beachtung finden (vgl. Senat StV 2005, 275 f.).