Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4430
OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 (https://dejure.org/2002,4430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 (https://dejure.org/2002,4430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 (https://dejure.org/2002,4430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoss gegen das Übermassverbot durch Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten

  • Judicialis

    GG Art. 20; ; StGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20; StGB § 242
    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 32a Ds 63 Js 321/02
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
    Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (vgl. zu allem auch zutreffend OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
    Zwar ist anerkannt, dass der Tatbestand des Diebstahls geringwertiger Sachen, der seit der Änderung der Strafvorschrift durch Art. 19 Nr. 131 EGStGB im Jahr 1974 keinen eigenen Straftatbestand mehr bildet, sondern uneingeschränkt Anwendungsfall des § 242 StGB ist, der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 50, 205 = NJW 1979, 1039).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
    Das gilt selbst dann, wenn der Täter einschlägig vielfach vorbestraft ist, wie das OLG Stuttgart in der genannten Entscheidung betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 26 Cent zutreffend festgestellt hat (vgl. auch OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl einer Schachtel Zigaretten im Wert von 5 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten für zu hoch, eine solche von einem Monat aber für angemessen erachtet hat).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Das Revisionsgericht ist ausnahmsweise aber dann zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt bzw. wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. nur BGH, Beschl. v.12.08.2014 - 4 StR 329/14 - juris; OLG Hamm, Beschl. vom 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Das Revisionsgericht ist allerdings ausnahmsweise dann zum Eingreifen berechtigt - und verpflichtet -, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - zitiert nach juris).

    In einer solchen Fallkonstellation bedarf es aber umfassender Ausführungen zur Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe, um ausschließen zu können, dass ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Da das Gesetz innerhalb der Fallgruppe der Geringwertigkeit keine weiteren Abstufungen oder Differenzierungen vorsieht - sie wären der jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung auch abträglich - können auch geringfügige, nur sehr niedrige Schäden verursachende oder aus sonstigen Gründen Bagatellcharakter aufweisende Straftaten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen (vgl. zum Diebstahl geringwertiger Sachen etwa OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75, 76; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142 und - nicht entscheidungstragend - OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; unentschieden OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.

    Vielmehr kann, wenn bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, aufgrund der Häufung ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so im Übrigen auch schon Senat in StraFo 2003, 99 und auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache,

    Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (so zutreffend OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188; Beschluss des 2. Strafsenates des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -).

    Handelt es sich um einen Diebstahl einer absolut geringwertigen Sache, wie es hier bei der Entwendung von Waren im Werte von 2, 18 DM der Fall war, kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB ein Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (ebenso OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188, betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR; vgl. auch Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -, der für den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Werte von 0, 50 EUR durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer einmonatigen Freiheitsstrafe für möglicherweise nicht vertretbar, auf jeden Fall aber die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unangemessen harte Sanktion ansieht, sowie OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl von Zigaretten im Werte von 5, 00 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter etwa einen Monat nach seiner Haftentlassung die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig, eine einmonatige Strafe aber als angemessen angesehen hat).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

    a) Der Revisionsführer meint unter Berufung auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2002, 3188; Beutewert DM 0, 50) und Hamm (StraFo 2003, 99; Beutewert Euro 0, 50), die Verhängung einer Freiheitsstrafe (hier: ein Monat) stehe schlechthin außer Verhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld, wenn die Diebesbeute (hier: Waren im Wert von Euro 4, 44) "denkbar geringen" Wert habe.
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03

    Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag,

    Sie steht insbesondere nicht im Widerspruch zu der (neueren) Rechtsprechung des Senats, wonach bei Bagatelldelikten die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. November 2002 in 2 Ss 768/02, http://www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 RVs 14/19

    Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Urteilsgründe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht