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   BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08   

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https://dejure.org/2008,6460
BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08 (https://dejure.org/2008,6460)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 StR 267/08 (https://dejure.org/2008,6460)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - 2 StR 267/08 (https://dejure.org/2008,6460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des billigenden Inkaufnehmens des Abbrennens des Nachbarhauses bei der Verurteilung wegen "gemeinschaftlicher" besonders schwerer Brandstiftung

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 § 306b Abs. 2 Nr. 2
    Inbrandsetzen des eigenen und des Nachbarwohngebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 100
  • NStZ-RR 2011, 302
  • StV 2008, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
    Die Angeklagten haben als alleinige Eigentümer und Bewohner ihrem Haus durch die Brandlegung im Wege einer sog. "Entwidmung" die Eigenschaft als Wohnhaus im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB genommen (BGH NStZ 2008, 99 mit Anm. Radtke).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08).
  • BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07

    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08).
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