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BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 306a StGB; § 306b StGB
Doppelverwertungsverbot; (besonders) schwere Brandstiftung (Entwidmung eines Wohngebäudes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des billigenden Inkaufnehmens des Abbrennens des Nachbarhauses bei der Verurteilung wegen "gemeinschaftlicher" besonders schwerer Brandstiftung
- Judicialis
EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 § 306b Abs. 2 Nr. 2
Inbrandsetzen des eigenen und des Nachbarwohngebäudes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 100
- NStZ-RR 2011, 302
- StV 2008, 641
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07
Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
Die Angeklagten haben als alleinige Eigentümer und Bewohner ihrem Haus durch die Brandlegung im Wege einer sog. "Entwidmung" die Eigenschaft als Wohnhaus im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB genommen (BGH NStZ 2008, 99 mit Anm. Radtke). - BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08). - BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08).