Rechtsprechung
BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Vergewaltigung (Freispruch aus tatsächlichen Gründen: Beweiswürdigung, Darstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Darstellung der festgestellten Tatsachen durch den Richter vor der Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Fehlen der gebotenen Mitteilung der Einlassung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen; Erforderlichkeit einer konkreten Darlegung der Aussage in ...
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 5
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90
Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03
Hinzu kommt hier noch, daß auch die gebotene Mitteilung der Einlassung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen fehlt (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 8). - BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die …
Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03
Hinzu kommt hier noch, daß auch die gebotene Mitteilung der Einlassung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen fehlt (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 8). - BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93
Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch …
Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03
Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr. vgl. u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10 m.w.N.). - BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96
Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03
Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum Tatgeschehen nicht möglich waren (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
- BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08
Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung; …
Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184;… BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; BGH, Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 293/03).