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   BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04   

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https://dejure.org/2004,5005
BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten und Tatmotive sowie des Nachtatverhaltens nur nach dem Maß der Vorwerfbarkeit bzw. nach Maßgabe der verminderten Schuldfähigkeit; Borderline-Syndrom)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine strafschärfende Wertung von Tatmodalitäten und Tatmotiven; Strafschärfende Wertung des Verhaltens nach der Tat; Berücksichtigung einer Borderline-Persönlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 46 Abs. 2
    Strafzumessung beim vermindert schuldfähigen Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 70 (Ls.)
  • StV 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    c) Sind Handlungsmodalitäten indes Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit, dürfen sie dem Täter in dem Umfang, in dem die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61 Rn. 10, BGHSt 16, 360, 364; vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14 mwN und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246; Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4 und vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 434/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung von auf

    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04, StV 2005, 495 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    Gleiches gilt für das Nachtatverhalten (BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
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