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BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 346 StPO; § 349 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Zulässigkeit der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts; Rechtsmittelverzicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelverzicht - Zuständigkeit - Revisionsgericht - Tatgericht - Motiv - Anfechtbarkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02
Für die Entscheidung über die Revision war das Revisionsgericht zuständig; daß die trotz wirksamen Verzichts eingelegte Revision verspätet gewesen wäre, führt nicht zur Zuständigkeit des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO, denn die Frage der Rechtzeitigkeit stellt sich nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht mehr (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 24. Dezember 1999 - 2 StR 534/99). - BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Rechtsmittelverzicht (Feststellung allein durch das Revisionsgericht)
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02
Für die Entscheidung über die Revision war das Revisionsgericht zuständig; daß die trotz wirksamen Verzichts eingelegte Revision verspätet gewesen wäre, führt nicht zur Zuständigkeit des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO, denn die Frage der Rechtzeitigkeit stellt sich nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht mehr (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 24. Dezember 1999 - 2 StR 534/99).
- BGH, 19.02.2003 - 2 StR 38/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Auch wenn die Revision bisher nicht begründet wurde, obliegt es dem Bundesgerichtshof, sie im Falle eines wirksamen Verzichts auf Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH NStZ 2000, 217; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. September 2002 - 2 StR 301/02 m.w.N.).