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   BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87   

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https://dejure.org/1987,2962
BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87 (https://dejure.org/1987,2962)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1987 - 2 StR 372/87 (https://dejure.org/1987,2962)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1987 - 2 StR 372/87 (https://dejure.org/1987,2962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvorsatz bei Sexualdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 § 53 § 177 Abs. 1 § 237 § 239
    Konkurrenzen: Verklammerung zweier Vergewaltigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87
    Beide wären jedoch ungeeignet, eine derartige Verbindung zu bewirken, da sie einen geringeren Unwert verkörpern als der in jenen beiden Tatkomplexen enthaltene (vgl. BGHSt 1, 67, 70; 2, 246, 248; 18, 26, 26 - st. Rspr.).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87
    Beide wären jedoch ungeeignet, eine derartige Verbindung zu bewirken, da sie einen geringeren Unwert verkörpern als der in jenen beiden Tatkomplexen enthaltene (vgl. BGHSt 1, 67, 70; 2, 246, 248; 18, 26, 26 - st. Rspr.).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87
    Beide wären jedoch ungeeignet, eine derartige Verbindung zu bewirken, da sie einen geringeren Unwert verkörpern als der in jenen beiden Tatkomplexen enthaltene (vgl. BGHSt 1, 67, 70; 2, 246, 248; 18, 26, 26 - st. Rspr.).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96

    Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung

    Beide Geschehen stellen sich auch objektiv für einen Dritten nicht als einheitliches zusammengehöriges Tun dar (vgl. auch BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Das tatbestandliche "Einwirken" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB sowie die - zumindest versuchte (s.o. 11.2 a) - "Bestimmung" im Sinne des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB überschneiden sich mit der vom Landgericht angenommenen Freiheitsberaubung, die ihrerseits mit der nach dem angefochtenen Urteil allein dem Angeklagten E. zur Last fallenden Vergewaltigung zusammentrifft (zur etwa in Betracht kommenden natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 3 a.E. und § 180 b Konkurrenzen 3).
  • BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20

    Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)

    Dies legt weder - insoweit entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - das Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts (dazu vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1987 - 2 StR 372/87) noch ein Überschneiden von Ausführungshandlungen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 367/00 mwN) noch die Annahme nahe, dass die Geschädigte den Geschlechtsverkehr erduldete, weil sie unter dem Einfluss vorangegangener Drohung oder Gewalt stand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94).
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