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   BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23   

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https://dejure.org/2023,24447
BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,24447)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2023 - 2 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,24447)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,24447)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 32d Satz 2 StPO, § 341 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 24 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung, § 23 Abs. 3 Satz 5 RAVPV, § 32a Abs. 3 Var. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    BeA: Keine Weitergabe von beA-Karte und/oder PIN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 124
  • StV 2023, 798 (Ls.)
  • MMR 2023, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
    b) Die einfache Signatur der Rechtsmittelschrift setzt die persönliche Versendung durch die den Schriftsatz verantwortende Person voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, BeckRS 2023, 12429).

    Ist das nicht der Fall, werden die Formerfordernisse nach § 32a Abs. 3 Var. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO nicht gewahrt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
    d) Bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung in das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und dieser - also nicht etwa ein Kanzleimitarbeiter - der tatsächliche Versender sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, BeckRS 2022, 11872).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17

    Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unabhängig von einer Beanstandung des Revisionsverwerfungsbeschlusses gemäß § 346 Abs. 2 StPO beantragt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285, 286).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
    Der Nebenklägerin ist, anders als einem Angeklagten bei der Verteidigung gegen einen Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, auch das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309, 310).
  • BGH, 16.04.2024 - 6 StR 365/23
    Insbesondere ist der Senat an die Entscheidung des Landgerichts gebunden, dem Nebenkläger Re.   H.           Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zu gewähren, obwohl es dabei übersehen hat, dass einem Nebenkläger das Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309, 310; vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23, NStZ 2024, 124, 125).
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 10 ZB 23.903

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag wegen Versäunis der Begründungsfrist

    Durch die Überlassung der anwaltlichen Zertifizierung an die Sekretärin hat der Bevollmächtigte der Kläger dieser keine Möglichkeit zur wirksamen Übersendung der Begründungsschrift auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 55d Satz 1, § 55a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 2 VwGO) eröffnet (siehe ausführlich BGH, B.v. 20.6.2023 - 2 StR 39/23 - juris Rn. 6 ff.; BGH, B.v. 3.5.2022 - 3 StR 89/22 - juris Rn. 8 ff.; OVG NW, B.v. 14.7.2023 - 8 A 813/23 - juris Rn. 4 ff.).
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