Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,782
BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56 (https://dejure.org/1956,782)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1956 - 2 StR 402/56 (https://dejure.org/1956,782)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1956 - 2 StR 402/56 (https://dejure.org/1956,782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 1
  • NJW 1957, 150
  • MDR 1957, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56
    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56
    Tätige Förderung des Umsatzes des vom Täter erbeuteten Geldes, auch wenn sie eigenem Interesse gilt, ist Mitwirken zum Absatz (Ergänzung zu BGHSt 9, 137).

    Hehlerei in der Form des Mitwirkens zum Absatz liegt vor, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter durch ein Vermögensdelikt erlangten Sachen in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird (BGHSt 9, 137; RGSt 63, 35 [38]).

    Die Entscheidung BGHSt 9, 137 steht nicht entgegen.

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56
    Daß in solcher Ersparung eigener Mittel ein Nutzen des Schenkers liegt, hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall des Verschenkens einer im Gewahrsam des Schenkers befindlichen fremden Sache bejaht und deshalb darin ein "sich zueignen" und mithin eine Unterschlagung gefunden (BGHSt 4, 236 [238/239]).
  • RG, 31.01.1929 - II 560/28

    1. Können Gegenstand der Jagdausübung sein: a) Tiere, von denen bereits Besitz

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56
    Hehlerei in der Form des Mitwirkens zum Absatz liegt vor, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter durch ein Vermögensdelikt erlangten Sachen in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird (BGHSt 9, 137; RGSt 63, 35 [38]).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein darüber hinaus gehendes kollusives Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler oder ein Handeln im Interesse des Vortäters ist jedenfalls für die Tatbestandsvariante des Sich-Verschaffens (für Fälle der Absatzhehlerei siehe BGH, Urteil vom 12. April 1956 - 4 StR 60/56, BGHSt 9, 137, 138; Senat, Urteil vom 24. Oktober 1956 - 2 StR 402/56, BGHSt 10, 1 f.; Urteil vom 9. Juli 1969 - 2 StR 260/69, BGHSt 23, 36, 38: Handeln im Interesse des Vortäters; differenzierend auch Küper, Dencker-FS, aaO, S. 203, 219; aA Schröder, Rosenfeld-FS (1949), S. 161, 180) nicht erforderlich (ebenso MüKo-StGB/Maier, aaO, § 259 Rn. 69).
  • BGH, 30.01.1962 - 5 StR 491/61

    Anforderungen an die Erfüllung des Beweggrundes des eigenen Vorteils zur

    Die Vorlegungsvoraussetzungen sind erfüllt, weil das Kammergericht von der Entscheidung BGHSt 10, 1 abweichen will.

    Dazu führt der Generalbundesanwalt treffend und erschöpfend aus: "Im Gegensatz zu BGHSt 10, 1 ist hier die Angeklagte nicht die Freundin, sondern die Braut des Vortäters.

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

    Zum inneren Tatbestand der Absatzhilfe gehört das Bewußtsein, den Absatz der Sache im Interesse des Vortäters zu fördern (BGHSt 10, 1, 2) [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56].
  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

    Denn Mitwirken zum Absatz ist jede Handlung, durch die der Täter das Bemühen des Vortäters um die Veräußerung bemakelter Sachen fördert (RGSt 57, 73, 75; BGHSt 2, 135; 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]; BGH LM Nr. 19 zu § 259 StGB).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 4 Ss 1166/00

    gestohlenes Geld gewechselt, eingewechseltes Geld, Ersatzhehlerei

    Zwar kann grundsätzlich auch gestohlenes Geld Gegenstand eines Wertumsatzes im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB sein, insbesondere durch Umwechseln erbeuteter Scheine und Münzen (vgl. BGHSt 9, 137, 138; BGHSt 10, 1, 2; Leipziger Komm.- Ruß, aaO Rdnr. 28).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94
    Diese Grundsätze legen es eher nahe, das Merkmal des Absetzens dann für erfüllt zu halten, wenn sich die Vortat und das Einlösen auf denselben, zwischenzeitlich unveränderten (ausgefüllten und unterschriebenen) Scheck beziehen: "Absetzen" bedeutet nach allgemeiner Ansicht die im Einverständnis mit dem Vortäter oder Zwischenhehler und in dessen Interesse, im übrigen aber selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung der Sache durch entgeltliche rechtsgeschäftliche Weitergabe an einen gut- oder bösgläubigen Dritten (vgl. nur BGHSt 10, 1; 26, 360 f; Dreher/Tröndle aaO, § 259 Rdn. 18).
  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei -

    Der Täter der Absatzhilfe wird vielmehr in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig (BGHSt 9, 137, 138; 10, 1; 26, 358, 359; BGH NJW 1976, 1698).
  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76

    Absetzen im Sinne des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Einverständnis des Vortäters

    Ein solches Absetzen liegt aber nur vor, wenn der "Absetzende" im Interesse und Einverständnis des Vortäters handelt (BGHSt 2, 135; 10, 1; 15, 57).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 358/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes -

    Diese Mitwirkung bei dem Absatz des Geldes begründet den Verdacht, daß Frau H. sich der Sachhehlerei (§ 259 StGB; BGHSt 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]) und obendrein zugleich der Begünstigung von S. und Frau D. (§§ 257, 258 StGB; RGSt 53, 179) schuldig gemacht hat.
  • BGH, 11.09.1958 - 4 StR 226/58

    Rechtsmittel

    Für den Fall der Feststellung verkehrswidrigen Verhaltens Kr. wird zu erörtern sein, ob sich der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau so, anders oder gar nicht ereignet hätte, wenn Kr. verkehrsgemäß verfahren wäre (vgl. BGHSt 10 S. 1 ff = NJW 1958, 149 Nr. 14).
  • BGH, 15.07.1970 - 2 StR 115/70

    Verwerfung einer Revision bei mangelhaften Feststellungen in den Urteilsgründen

  • BGH, 01.08.1967 - 2 StR 399/67

    Strafbarkeit wegen Sachhehlerei und wegen schweren Rückfalldiebstahls

  • BGH, 15.04.1957 - VII ZR 416/56
  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 49/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 496/60

    Verurteilung wegen Hehlerei in Tateinheit mit Betrug - Rüge einer Verletzung des

  • BGH, 28.07.1961 - 4 StR 247/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 501/60

    Verurteilung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Hehlerei und wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht