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   BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16   

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https://dejure.org/2017,18765
BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,18765)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - 2 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,18765)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - 2 StR 592/16 (https://dejure.org/2017,18765)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikten: Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung; Erfahrungssatz über die Rauschgiftmenge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikten: Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung; Erfahrungssatz über die Rauschgiftmenge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikten: Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung; Erfahrungssatz über die Rauschgiftmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und seine objektiven Grundlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 486
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln, Darknet, Urteilsfeststellungen

    Rechtsfehler liegen insbesondere im Falle einer Verurteilung vor, wenn das Gericht die tatsächlichen Beweisergebnisse, welche die möglichen Schlussfolgerungen tragen könnten, nicht mitteilt (BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 592/16, NStZ 2017, 486 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17, BeckRS 2017, 136369; BayObLG, Beschluss vom 4. August 1993 - 5 StR 81/93, BeckRS 2014, 22037; MüK0-Miebach, StPO, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 61 ff; KK-Ott, StPO, 8. Auflage 2019, § 261 Rn 5ff, 62, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., siehe z.B. BGH NStZ 2017, 486, Rn. 3 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20

    Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und §

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 2017, 486, 487 m. w. N.; StraFo 2017, 235 f. - juris Rn. 8 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2019 - Ss 20/2019 (22/19) - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 267 Rn. 12; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 6, 12, 15; Löwe-Rosenberg/Sander, StPO , 26. Aufl., § 261 Rn. 179).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 Rv 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln bei Versand an eine Postfachadresse

    Rechtsfehler liegen insbesondere im Falle einer Verurteilung vor, wenn das Gericht die tatsächlichen Beweisergebnisse, welche die möglichen Schlussfolgerungen tragen könnten, nicht mitteilt (BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 592/16, NStZ 2017, 486 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17, BeckRS 2017, 136369; BayObLG, Beschluss vom 4. August 1993 - 5 St RR 81/93, BeckRS 2014, 22037; MüKo-Miebach, StPO, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 61 ff; KK-Ott, StPO, 8. Auflage 2019, § 261 Rn 5ff, 62, jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (BGH NStZ 2017, 486 m. w. N.).
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