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   BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12   

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https://dejure.org/2012,5475
BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,5475)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2012 - 2 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,5475)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2012 - 2 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,5475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 52 StGB; § 64 StGB; § 67 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Depravation); Vollstreckungsreihenfolge (Vorwegvollzug); natürliche Handlungseinheit bei Computerbetrug

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen einer fehlenden Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gem. § 67 Abs. 2 StGB; Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen einer fehlenden Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gem. § 67 Abs. 2 StGB; Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    a) Im Fall II. 7. muss die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der rechtlichen Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (BGH NStZ 2010, 101).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    Ausreichend und erforderlich ist vielmehr eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt jedoch weder eine "Depravation", noch eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung" (vgl. BGH NStZ 2007, 697; Senat, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 und vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).
  • BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt jedoch weder eine "Depravation", noch eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung" (vgl. BGH NStZ 2007, 697; Senat, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 und vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt jedoch weder eine "Depravation", noch eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung" (vgl. BGH NStZ 2007, 697; Senat, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 und vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).
  • BGH, 27.04.2010 - 4 StR 112/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug (zeitlich eng zusammen liegende

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12
    In diesen Fällen ist deshalb eine natürliche Handlungseinheit mit den kurz zuvor vorgenommenen Abhebungen anzunehmen (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 4 StR 112/10 mwN).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15

    Natürliche Handlungseinheit bei aufeinanderfolgenden Fällen des Computerbetruges

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (Senat, Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 63/12), was der Senat hier mangels Feststellungen nicht prüfen kann.
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