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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2004 - 2 Ta 177/04   

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https://dejure.org/2004,17596
LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2004 - 2 Ta 177/04 (https://dejure.org/2004,17596)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2004 - 2 Ta 177/04 (https://dejure.org/2004,17596)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2004 - 2 Ta 177/04 (https://dejure.org/2004,17596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 567 ff; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 78; ; ArbGG § 78 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 § 127 Abs. 2 Satz 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Festlegung von Raten bei Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2004 - 2 Ta 177/04
    Diese Auffassung wird auch bestätigt durch die Entscheidung des BGH vom 03.03.2004 (IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805), wonach ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss auch nach der Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO selbst im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft erlangt.
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