Rechtsprechung
OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 101/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Abgabe einer Auskunft an Versicherungs an Eides statt; Pflicht zur Auskunftserteilung über Schenkungen des Erblassers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 260 Abs. 2 § 2325
Eidesstattliche Versicherung bei unvollständiger Auskunft; Streitwert für den Antrag auf Abgabe der Versicherung an Eides Statt
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.06.1999 - 4 O 1467/97
- OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 101/99
- OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 03.04.2013 - 3 U 109/12
Zulässigkeit der Berufung: Bemessung des Gegenstandswertes eines in der zweiten …
Weitgehende Einigkeit besteht allerdings insofern, als zu berücksichtigen ist, dass bereits auf gerichtliche Verurteilung hin in der ersten Stufe eine Auskunft des Beklagten vorliegt und daher das Interesse des Klägers nur darauf gerichtet sein kann, durch den Druck zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die damit verbundene Strafandrohung den Beklagten zur Offenbarung weiterer Vermögenswerte zu veranlassen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.1991, III ZB 16/91, zitiert nach Juris; Beschl. v. 02.07.1964, III ZR 4/63, KostRspr. § 3 ZPO, Nr. 11; OLG Bremen, Urt. v. 17.02.2000, 2 U 101/99, OLGR Bremen 2000, 162;… Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl., "Stufenklage", Rn. 5;… Schneider/Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 1876).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abtretung der gegen die Banken gerichteten Auskunftsansprüche
- rechtsportal.de
BGB § 260 Abs. 2 § 2314 § 2325
Erteilung einer Auskunft durch Abtretung eines eigenen Auskunftsanspruchs; Überprüfung einer erteilten Auskunft - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.06.1999 - 4 O 1467/97
- OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 101/99
- OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben; …
Auszug aus OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99
Der Auskunftspflichtige kann verpflichtet sein, seinen eigenen Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank an den Pflichtteilsberechtigten abzutreten, wenn er sich das Wissen der Bank nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar war (im Anschluss an BGH v. 28.2.1989 - XI ZR 91/88, BGHZ 107, 104 = MDR 1989, 634 = NJW 1989, 1601 ).Zwar kann der den Erben gegen ein Kreditinstitut zustehende Auskunftsanspruch zur Erfüllung des gegen den Erben gerichteten Auskunftsanspruches eines Pflichtteilsberechtigten abgetreten werden (BGH NJW 1989, S. 1601 ).
- OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06
Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben
Dessen ungeachtet besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch aber auch in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (BGHZ 107, 104;… Staudinger-Haas, BGB, 13. Bearb., § 2314, Rdnr. 17, m.w.N.; OLG Bremen, OLGR 2001, 201).